Was Sie wissen müssen
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Zurruhesetzung und Versorgung
Das Versorgungsrecht hat in den letzten Jahren immer wieder Änderungen erfahren, zuletzt durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz, das weitreichende Auswirkungen auf die Beamtenversorgung in NRW hat. Die Auswirkungen beziehen sich auf die Zurruhesetzung auf Antrag ab dem 63. Lebensjahr, auf die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit und auf die Berücksichtigung von Studienzeiten. Mit den folgenden Ausführungen wird versucht, eine…
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Versetzungsbestimmungen für die Sekundarschule – APO – SI (Sek)
Sekundarschulen in integrierter und teilintegrierter Form:Bei Sekundarschulen in integrierter und teilintegrierter Form gelten die Versetzungsbestimmungen für Gesamtschulen. (§ 29 Abs. 1 APO SI)Sekundarschulen in kooperativer Form mit drei Bildungsgängen:Bei den Sekundarschulen in kooperativer Form mit drei Bildungsgängen gilt ab der Klasse 7 die Versetzung nach der schulformbezogenen Schule. D. h., für die Sekundarschule in kooperativer…
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Datenschutz in schulischen Kontexten
Die zunehmende Digitalisierung innerhalb der schulischen Arbeitsprozesse fordert auch von Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren an Schule tätigen Professionen eine aktive Auseinandersetzung mit dem Datenschutz. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verlangt ein hohes Maß an Informationspflichten gegenüber den Betroffenen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, sozialpädagogische Professionen). Insofern steht insbesondere die Schulleiterin/der Schulleiter im Fokus, denn sie/er…
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Versetzungsregelungen Gymnasium
Die rechtlichen Grundlagen für die Versetzung in der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe ergeben sich ausAllgemeine Versetzungsvoraussetzungen:Eine Schülerin bzw. ein Schüler wird versetzt, wenn (§ 22 Absatz 1 APO-SI). Sofern durch eine Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ in einem Fach die Versetzung erreicht werden kann, ist ab Klasse 7 eine Nachprüfung zur…
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Der Lehrerrat
Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung und hat neben seiner Rolle als Organ der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Aufgabe, die Schulleitung zu beraten. Er ist in allen Angelegenheiten des obigen Personenkreises von der Schulleitung zu informieren und anzuhören. Alle Schulleiterinnen und Schulleiter, bis…
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Abschluss- und Qualifikationsbestimmungen für die Gesamtschule – APO – SI (GeS)
Die Schüler*innen gehen ohne Versetzung von der sechsten bis zur neunten Klasse in den nächsten Jahrgang über. Die Klassenkonferenz kann aber beschließen, dass ein Kind in der bisherigen Klasse verbleibt, wenn dies eine bessere Förderung ermöglicht. Die Klassenkonferenz empfiehlt diese Maßnahme, welche mit den Eltern zu beraten ist. Die Eltern können der Maßnahme schriftlich widersprechen. Es…
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Versetzungs-, Abschluss- und Qualifikationsbestimmungen für die Hauptschule – APO – SI (HS)
Versetzungsbestimmungen für Schülerinnen und Schüler in den Klassen 6 bis 10 A und Abschlüsse nach den Klassen 9 bzw. 10 A (§§ 22 u. 25)Fächergr. I – D, M, E (Kl. 8 – Kl. 9: D, M) (Kl. 9 – Kl. 10A: D, M) (Kl. 10A: D, M, AL, NW) Fächergr. II übrige Fächer Versetzung Nachprüfung 1…
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Schadensersatzpflicht des Lehrers bei Dienstpflichtverletzungen
Was Sie wissen müssenKann eine Lehrkraft persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie selbst einen Sachschaden verursacht hat oder durch eine Verletzung ihrer Dienstpflichten ein Schaden entsteht?Muss eine Lehrkraft persönlich für den Schaden haften, Grundsätzlich gilt, dass, wenn eine Lehrkraft ihre Amtspflicht verletzt und dadurch bei einem Dritten einen Schaden verursacht, der Dienstherr nach Art. 34…
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Rechte schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Lehrkräfte
Was Sie wissen müssen1. Wer gilt als schwerbehinderter Mensch?§ 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Behinderung Begriffsbestimmungen (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine…
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Versetzungs-, Abschluss- und Qualifikationsbestimmungen für die Realschule – APO – SI (RS)
Bestimmungen zur Versetzung von Schülerinnen und Schülern in den Klassen 6 bis 9 sowie für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) (§§ 22 u. 26)Fächergr. I D, M, E WP ab KL. 7 Fächergr. II übrige Fächer Versetzung Nachprüfung —- 1 x 5 oder 1 x 6 ja 1 x 5 —- nur bei angegebenem Ausgleich…