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Lehrerrat und Personalrat

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    Anwesenheitspflicht in der Schule


    Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe informieren wir Sie wegen der vielen Anfragen zu diesem Thema über die Anwesenheitsverpflichtung von Lehrkräften in der Schule. Zunächst gilt, dass Lehrkräfte, wenn Sie nicht im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden, auch von der Schulleitung mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden können. Hierbei ist allerdings eine Zumutbarkeitsprüfung anzustellen. Es müssen also die dienstlichen Aufgaben und die persönliche Situation der Lehrkraft abgewogen werden. Bei der Inanspruchnahme von Lehrkräften sollte immer geprüft werden, ob die Aufgabe erforderlich und zumutbar ist. Dienstliche Gründe, die in der Regel zu einer Anwesenheitspflicht führen, sind z.B. Vertretungsunterricht. Unsicherheit besteht immer wieder darüber, ob Schulleitungen oder die Untere Schulaufsicht festlegen können, dass Kolleginnen und Kollegen einen ganzen Tag in Präsenz in der Schule bleiben müssen, obwohl es hierfür keinen konkreten Anlass gibt. In diesen Fällen besteht also weder eine Vertretungssituation, noch steht eine Konferenz, Dienstbesprechung o.ä. an. Dies halte ich aufgrund der oben benannten Voraussetzungen für die Anwesenheit für rechtlich nicht haltbar. Gerade Präsenzzeiten außerhalb der regulären Unterrichtszeit müssen sorgfältig auf Zumutbarkeit und Erforderlichkeit geprüft werden. Desweitern müsste bedacht werden, ob bei Präsenzpflicht des…

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    Fragen und Antworten rund um das Thema “Streik”


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe wollen wir Sie über das Thema „Streik“ informieren. Das aktuelle “Lehrerrat aktuell” können Sie hier herunterladen. Ein Streik ist eine organisierte, gemeinsame und vorübergehende Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er ist ein legitimes Druckmittel, um konkrete Ziele, darunter fallen beispielsweise Lohnerhöhungen oder bessere Arbeitsbedingungen, zu erreichen. Die Tarifbeschäftigten im Schuldienst haben ein ausdrückliches Streikrecht. Das Ziel eines rechtmäßigen (Warn-)Streiks ist es, Druck auf den Tarifvertragspartner, also die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), auszuüben. Der Streik der tarifbeschäftigten Lehrkräfte der Sozialpädagogischen Fachkräfte, der Beschäftigten in den Multiprofessionellen Teams und im Herkunftssprachlichen Unterricht, der Alltagshelfenden und Schulsozialarbeiterinnen bzw. -arbeiter richtet sich daher nicht gegen die Schule oder die Schulleitung, sondern gegen den Arbeitgeber. Die Schule ist dadurch allerdings zwangsläufig mit betroffen. Auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema „Streik“ möchten wir nachfolgend antworten: Erhalte ich mein Entgelt weiter? Streikende haben keinen Anspruch auf Entgelt. Dies gilt auch für (nicht gewerkschaftlich organisierte) Arbeitswillige, die infolge des Streiks nicht beschäftigt werden können. Während einer rechtmäßigen Stilllegung der Dienststelle oder Aussperrung durch Arbeitgebende wird ebenfalls kein Entgelt gezahlt.…

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    Hunde in der Schule


    Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben.  Mit der heutigen Ausgabe ( PDF ) wollen wir Sie – aus aktuellem Anlass – über das Thema Hunde in der Schule informieren. Viele haben sich den Traum vom Hund in der Corona Zeit erfüllt und nun gestaltet sich die Betreuung des Hundes doch schwieriger als zunächst angenommen. Daher kommen einige Lehrkräfte auf die Idee, den Hund mit zur Arbeit – also in die Schule – zu nehmen. Aber geht das so einfach? Zunächst ist „Hund in der Schule“ nicht gleich „Hund in der Schule“. Es muss zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden. Es gibt: Schulbegleithunde  – Hunde, die ihren Besitzer oder ihre Besitzerin, in der Regel eine Lehrkraft, regelmäßig, max. 3x wöchentlich, in die Schule (in Klassen bzw. Gruppen) begleiten und eine Teamweiterbildung von mind. 60 Stunden absolviert haben. Diese Hunde werden teilweise auch als Klassenbegleithunde oder Präsenzhunde bezeichnet. Schulbesuchshunde  – Hunde, die mit ihrem Besitzer oder ihrer Besitzerin für einige Stunden an einem Projekt zum Thema Hund in der Schule teilnehmen und mindestens eine Teamweiterbildung von einem Wochenende absolviert haben sollten. Die sogenannten Lesehunde sind hier die bekanntesten. Therapiebegleithunde  – Hunde, die ihren Besitzer…

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    Lehrerratsschulungen 2023


    Ihre Qualifizierung vor Ort! Termine, Orte und Anmeldung Wir schulen Sie zum richtigen Zeitpunkt Der VBE setzt die VBE-Schulungsstaffel mit Basisqualifizierungen und Aufbauqualifizierungen fort in Abhängigkeit der Einschränkungen, die mit der Corona-Pandemie einhergehen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Online-Kalender. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Reinklicken lohnt sich, denn die Angebote werden ständig aktualisiert. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die veranstaltenden  Stadt-/Kreisverbände . Sie finden die Kontaktmöglichkeiten auch jeweils in der Terminbeschreibung. Für Termin und Auswahl klicken Sie bitte auf die Grafik. Anmeldungen können nur einzeln pro Person berücksichtigt werden. Bitte melden Sie sich bei Verhinderung rechtzeitig ab, damit ggfls. andere Interessierte nachrücken oder auch die für Sie anfallenden Kosten für Raummiete, Informationsmaterial und Tagesversorgung reduziert werden können. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Hinweis: Die Basis- und Aufbauqualifizierungen richten sich nur an Lehrerräte. Der geänderte  Erlass  regelt auch die Durchführung von Aufbauqualifizierungen. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen! Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre…

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    Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes


    Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe ( PDF ) wollen wir Sie – aus aktuellem Anlass – über das Thema Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes .
    Grundsätzlich gilt
    Bei Krankheit des Kindes können Kolleginnen und Kollegen einen Antrag auf Sonderurlaub (für Beamte) / Arbeitsbefreiung (für Tarifbeschäftigte) stellen. Zuständig für die Genehmigung von Sonderurlaub ist, bei bis zu 5 Tagen pro Kalenderjahr gemäß § 31 Abs. 1 ADO, die Schulleitung. Nach § 69 Abs. 2 SchulG muss die Schulleiterin / der Schulleiter den Lehrerrat in diesen Fällen informieren und anhören. Bei mehr als 5 Tagen ist die Schulaufsicht zuständig. Schulleiterinnen und Schulleiter beantragen gemäß § 31 Abs. 2 ADO den Sonderurlaub für sich selbst bei der Schulaufsicht. Im Falle von Kinderkrankentagen ist der Antrag  ab dem ersten Tag mit Attest  auf dem Dienstweg dem Schulamt bzw. der Bezirksregierung vorzulegen. Den jeweiligen Antrag finden Sie auf den Seiten Ihrer Bezirksregierung.…

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    Nutzung von KI


    Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe ( PDF ) informieren wir Sie – aus aktuellem Anlass – über das Thema der Nutzung einer KI (Künstlichen Intelligenz) im Unterricht.
    Darf eine textgenerierende KI im Unterricht eingesetzt werden?
    Die Nutzung einer textgenerierenden Künstlichen Intelligenz (KI) im Unterricht ist grundsätzlich möglich, aber es gibt verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Zunächst einmal muss die Verwendung einer textgenerierenden KI im Unterricht den Lehrplan und die Bildungsziele unterstützen. Eine solche KI könnte beispielsweise verwendet werden, um Schülerinnen und Schüler beim Verfassen von Aufsätzen oder anderen schriftlichen Arbeiten zu unterstützen. Dabei sollten jedoch stets die Lernziele im Fokus stehen und nicht nur der Einsatz der KI an sich. Des Weiteren muss die Verwendung einer textgenerierenden KI im Unterricht die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Hierbei ist besonders wichtig, dass Schülerdaten geschützt werden und keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden, ohne dass die betroffenen Personen hierüber informiert und ihre Einwilligung hierfür gegeben haben. Schließlich ist es…

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    Betriebliches Eingliederungsmanagement


    Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe ( PDF ) informieren wir Sie – aus aktuellem Anlass – über das Thema der Nutzung einer KI (Künstlichen Intelligenz) im Unterricht. Nicht erst seit Corona sind die Lehrkräfte einer größer werdenden Arbeitsbelastung und immer umfänglicheren weiteren dienstlichen Anforderungen ausgesetzt, die, je nach individueller, gesundheitlicher Prädisposition der Kolleginnen und Kollegen, auch zu gesundheitlichen Problemen und auch längeren Erkrankungen bis hin zur Dienstunfähigkeit führen können. Zu beobachten ist, dass die Anzahl der eingeleiteten BEM-Verfahren gestiegen ist. Das ist eine alarmierende Entwicklung. Der Gesetzgeber hat für Zeiten längerer dienstunfähiger Erkrankung ein Instrument geschaffen, das helfen soll, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und z.B. die Wiederaufnahme des Dienstes zu erleichtern:

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    Aufsicht bei Klassenfahrten


    Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe ( PDF ) informieren wir Sie aus aktuellem Anlass über das Thema Aufsicht bei Klassenfahrten. Die Aufsichtspflicht ist immer wieder Thema in unserem Beratungsalltag. Und gerade in diesem Jahr, in dem Klassenfahrten wieder regelmäßig stattfinden können, haben wir wieder sehr viele Anfragen zu diesem Thema. Bei dem Thema Aufsicht bei Klassenfahrten hilft hier zunächst ein Blick in den Wandererlass BASS 14-12 Nr. 2. Dieser führt unter Ziffer 6 aus: 6.1 Art und Umfang der Aufsicht haben sich nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten; mögliche Gefährdungen sowie Alter, Entwicklungsstand und Ausprägung des Verantwortungsbewusstseins der Schülerinnen und Schüler, bei Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen auch die Art der Beeinträchtigung, sind zu berücksichtigen. Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen. Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 ist auch eine ausschließlich weibliche Begleitung zulässig. Außer Lehrerinnen und Lehrern können auch andere geeignete Personen – z. B. Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler – als weitere Begleitung beauftragt…

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    Bewegliche Ferientage


    Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe ( PDF ) informieren wir Sie über die beweglichen Ferientage Nach Weihnachten stehen schon wieder die Halbjahreszeugnisse an und dann folgt das zweite Schulhalbjahr. Im zweiten Schulhalbjahr bieten sich einige Brückentage an, um als bewegliche Ferientage genutzt zu werden.  § 7 Abs.2 Satz 2 SchulG regelt, dass die Schulkonferenz der einzelnen Schule die beweglichen Ferientage selbst festlegen kann. Aber was ist hierbei zu beachten?
    Wie viele bewegliche Ferientage gibt es?
    Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2022/23, 2025/26) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25) bewegliche Ferientage zur Verfügung. Wie können die beweglichen Ferientage gelegt werden? Mit den beweglichen Ferientagen können sowohl einzelne Brückentage unterrichtsfrei werden, als auch kleine Ferien (Oster, -Herbst- und Weihnachtsferien) verlängert werden. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist als sogenannter Brauchtumstag festzulegen, wenn z.B. für Karneval der Unterricht ausfallen soll. Wann müssen die Ferientage festgelegt werden? Nach der Ferienordnung sind die beweglichen Ferientage spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des nächsten Schuljahres festzulegen, für das Schuljahr 2023/24 also spätestens bis zum 26.04.2023.           Was passiert, wenn die acht Wochen-Frist nicht eingehalten wird? Wenn…

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    Attestpflicht


    Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe ( PDF ) informieren wir Sie wegen der vielen Anfragen über die Attestpflicht von Schülerinnen und Schülern an Schulen. Wir haben im Zuge der Erkältungswelle in den letzten Wochen viel zur Attestpflicht von Schülerinnen und Schülern gehört und gelesen. Zunächst einmal verweise ich auf die Rechtsgrundlage einer Attestpflicht von Schülerinnen und Schülern im Regelfall. Es gilt der § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW. Die Anwendung erfolgt auch laut der Auskunft des Schulministeriums grundsätzlich wie folgt: Besonders die Abwägung in besonderen Fällen bereitet den Schulen in vielen Fällen bereits logistisch eine große Schwierigkeit. Wir empfehlen daher, die in Sachen Fehlen auffälligen Schülerinnen und Schüler (Fälle von Schulabsentismus, häufiges Fehlen an bestimmten Tagen, Verlängerung von Ferienzeiten, angekündigtes Fehlen) bereits als begründeten „Attestfall“ zu dokumentieren, um dann unverzüglich eine Attestpflicht im Bedarfsfall aussprechen zu können. Zudem empfehlen wir den Schulen, klare Fälle zu definieren, die bereits für sich bewertet einen Sonderfall darstellen, wie z.B. Tage vor und nach den Schulferien. Hier sollte aber aus juristischer Sicht nicht eine Attestpflicht als Automatismus ausgesprochen werden, da dies als Ermessensfehler bewertet werden könnte, sondern zusätzlich die erforderliche…

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