Was Sie wissen müssen

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    Das Nebentätigkeitsrecht


    Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dürfen Nebentätigkeiten nicht uneingeschränkt ausüben. Der Gesetzgeber hat im Nebentätigkeitsrecht (LBG-NRW: §§ 48 – 58 und Nebentätigkeitsverordnung – NtV -) Normen aufgestellt, die sowohl von Beamten als auch von Tarifbeschäftigten (§ 3 TV-L) bei Aufnahme einer Nebentätigkeit zu beachten sind. Es ist allerdings nicht jede nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit als Nebentätigkeit zu bezeichnen. Folgende Tätigkeiten bzw. Funktionen gelten nicht als Nebentätigkeiten: Eine Nebentätigkeit im Sinne dieser Vorschriften liegt auch nicht vor, wenn die Tätigkeit sich aus dem Hauptamt ergibt. Hier handelt es sich um Mehrarbeit, für die besondere Vorschriften gelten. Bei den Nebentätigkeiten gibt es Tätigkeiten, die Welche Bedingungen im Einzelnen bei einer Nebentätigkeit zu beachten sind, soll nachfolgende Übersicht verdeutlichen.

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    Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen


    Was Sie wissen müssen
    Die Erteilung von Sonderurlaub bei Lehrkräften richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Freistellungs- und Sonderurlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) und dem § 29 TV-L sowie §§ 14 und 31 ADO. Beurlaubungen, die die Dauer eines Tages unterschreiten, sind als Dienstbefreiung anzusehen. Gemäß § 33 der Freistellungs- und Sonderurlaubsverordnung NRW kann Beamten aus wichtigen persönlichen Gründen Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Für Tarifbeschäftigte gelten die Regelungen zur Gewährung von Arbeitsbefreiung entsprechend. Mit der Übertragung von Dienstvorgesetztenaufgaben auf die Schulleiterinnen und Schulleiter ist auch die generelle Zuständigkeit für die Genehmigung von Sonderurlaub nach den §§ 25 – 29 und § 33 Abs. 1 der FrUrlV an diese weitergegeben worden. Dadurch können sie auch aus anderen als aus persönlichen Gründen Sonderurlaub genehmigen. Die Beurlaubungen sind der Schulaufsicht anzuzeigen. Schulleiter müssen einen Sonderurlaub für sich selbst bei der Schulaufsicht beantragen (§ 31 ADO). Soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, wird Beamten nur für die nachfolgenden Anlässe im angegebenen Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt (§ 33 Abs. 1 FrUrlV): 1)  1 Arbeitstag: Niederkunft der Ehefrau, eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) in der jeweils geltenden Fassung oder…

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    Teilzeitbeschäftigungs- und Beurlaubungsmöglichkeiten


    Teilzeitbeschäftigung – Beurlaubung – Sabbatjahr – Altersteilzeit
    Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen können entweder zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen gemäß § 64 des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) / §§ 11, 28 TV-L oder voraussetzungslos gemäß § 63 und § 70 LBG / §§ 11 TV-L beantragt werden. Beurlaubungen sind dabei insgesamt auf maximal fünfzehn Jahre begrenzt. Für die Teilzeitbeschäftigung gibt es keine zeitliche Begrenzung. Erziehungsurlaubszeiten oder Elternzeit werden nicht auf die Beurlaubungshöchstdauer angerechnet. Die Inanspruchnahme des Sabbatjahres (bislang Jahresfreistellung, jetzt formell: Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell) ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung gemäß § 65 und die Altersteilzeit eine arbeitsmarktpolitische Version eines abgestuften Übergangs in den Ruhestand, die im § 66 geregelt ist. Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung werden dem Beamten nur auf Antrag gewährt. Anträge sollen ein halbes Jahr vor der beabsichtigten Inanspruchnahme unter Angabe des gewünschten Zeitraumes auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung bzw. Schulämter gerichtet werden. Eine vorzeitige Rückkehr in die Vollbeschäftigung oder eine vorzeitige Aufstockung des Beschäftigungsumfangs ist aber nur mit Zustimmung des Dienstherrn möglich. Da dies den Lehrkräften oft aber nur dann zugestanden wird, wenn es aus Fürsorgepflicht geboten ist ─ und dazu muss dafür unter Umständen die finanzielle Situation dargestellt werden ─, empfiehlt es sich, sorgfältig zu prüfen, für welchen Zeitraum eine Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung beantragt…

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    Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit


    Was Sie wissen müssen
    Frauen stehen während einer Schwangerschaft und besonders in der Mutterschutzfrist unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) für Tarifbeschäftigte und in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung für Beamte sind hier die Schutzvorschriften geregelt. Nach der Mutterschutzfrist bzw. nach der Geburt eines Kindes haben Mütter oder Väter ─ oder auch beide ─ die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen und einer ─ oder auch beide  ─ kann/können Elterngeld erhalten. Durch die Novellierung des Bundeselterngeldgesetzes zum Gesetz zum 01.09.2021 gibt es nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren wurden, neue Elterngeldregelungen. Diese wurden in den fließenden Text eingearbeitet.
    I. Mutterschutz
    Die letzten sechs Wochen vor einer Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung gelten als Mutterschutzfrist. Diese Frist verlängert sich bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei Müttern, deren Kind vorzeitig geboren wird, verlängert sich die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Geburt noch um die Zeit, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Mutterschutzfrist in der Regel insgesamt 99 Tage ausmacht. Während dieser Mutterschutzfrist gilt ein Beschäftigungsverbot. Auf Antrag kann die Arbeitsleistung bis zum Geburtstermin ausgeweitet werden. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Aber auch für den Fall, dass nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind, gilt ein Beschäftigungsverbot bereits…

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    Versetzungs­­­möglichkeiten


    Wer aus persönlichen Gründen innerhalb von NRW versetzt werden möchte muss einen Versetzungsantrag stellen und am Versetzungsverfahren teilnehmen. Grundsätzlicher Versetzungstermin ist dabei der jeweilige 1. August. Das Versetzungsverfahren zum 1. Februar wird inzwischen nur noch für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Beurlaubungen durchgeführt. Die Termine für die Antragstellung werden in den jeweiligen Versetzungserlassen bekannt gegeben, liegen aber in der Regel jeweils gut ein halbes Jahr vor dem angestrebten Versetzungstermin, zum Versetzungstermin August 2024 beim 30. November 2023. Die Anträge sind online auf der angegebenen Webseite zu stellen. Der Papierbeleg muss danach innerhalb von sieben Tagen auf dem Dienstweg nachgereicht werden. Anträge, die nur als Papierbeleg geschickt werden, sollen von den Dienststellen zurückgeschickt werden, wenn kein Online-Antrag gestellt worden ist. Versetzungen im Grundschulbereich innerhalb eines Schulamtes müssen in der Regel nicht über das Oliver-Portal, sondern direkt beim Schulamt beantragt werden (Ausnahme Regierungsbezirk Köln). Informieren Sie sich dringend frühzeitig bei Ihrem örtlichen VBE-Personalrat über das Verfahren in Ihrem Schulamt. Rückkehranträge müssen immer über das Oliver-Portal gestellt werden, auch schulamtsintern. Laufbahnwechsler können eine Versetzung nur erreichen, indem sie sich bei dafür zugelassenen Einstellungsverfahren (Laufbahnwechsel) auf Stellen bewerben. Wer in ein anderes Bundesland wechseln möchte, hat die Möglichkeit, sich im Ländertauschverfahren um eine Versetzung dorthin zu…

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    Einstellung in das Beamtenverhältnis


    Mit der Einstellung in den öffentlichen Dienst wird eine Lehrkraft, sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Fehlt eine der beamtenrechtlichen Vorbedingungen, kann die Beschäftigung möglicherweise im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgen. Verbeamtet werden kann, wer… Beim Vorliegen von Kindererziehungszeiten für Kinder unter 18 Jahren sowie von Betreuungszeiten für pflegebedürftige Angehörige, kann die Altersgrenze von 42 Jahren um bis zu drei Jahren pro Kind oder Betreuungsfall, aber maximal um sechs Jahre überschritten werden. Wenn Kindererziehungszeiten oder Betreuungszeiten als Verzögerungszeiten berücksichtigt werden sollen, so darf während dieser Zeit allerdings keine berufliche Tätigkeit im Umfang von in der Regel mehr als zwei Drittel der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübt werden. Es kommt auch nicht darauf an, ob diese Kindererziehungszeiten ursächlich für die Verzögerung bei der Einstellung waren, es reicht, dass diese Zeiten vorliegen und nachgewiesen werden. Wer bei der Bewerbung um eine Einstellung auf eine konkrete Stelle die jeweilige Höchstaltersgrenze noch nicht, aber zum Zeitpunkt der Einstellung diese dann überschritten hat, der kann dennoch verbeamtet werden, wenn die Einstellung innerhalb eines Jahres nach der Bewerbung erfolgt. In der Praxis kommt es gelegentlich zu der Situation, dass amtsärztlicherseits eine Verbeamtung versagt wird. In solchen Fällen wird in der Regel eine…

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    Einstellung in den Schuldienst als tarifbeschäftigte Lehrkraft


    Lehrkräfte werden üblicherweise im Beamtenverhältnis beschäftigt, dies gilt aber nur für eine unbefristete Beschäftigung. Befristete Beschäftigungsverhältnisse werden dagegen ausschließlich im Tarifbeschäftigungsverhältnis geführt. Beschäftigungen im Tarifbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst sind vor allem denkbar:   a) im Dauerbeschäftigungsverhältnis b) im befristeten Beschäftigungsverhältnis Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte. Unterschieden wird dabei zwischen „Erfüllern“ und „Nichterfüllern“. „Erfüller“ sind diejenigen, die das entsprechende Lehramt haben und damit die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erbringen. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt und in den Schuldienst eingestellt wird, gilt als „Nichterfüller“. Die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe orientiert sich u. a. an dieser Unterscheidung. Neben der Zuordnung zu einer Entgeltgruppe gibt es die Einstufung in Erfahrungsstufen innerhalb der Entgeltgruppe. Beginnend mit der Stufe 1 erreicht man die weiteren Stufen nach einem, drei, sechs, zehn und fünfzehn Jahren. Nach fünfzehnjähriger Tätigkeit hatte man also seine Höchststufe 6  erreicht. Der Anstieg in den Entgeltgruppen kann bei „Nichterfüllern“ verzögert erfolgen. Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis, so erfolgt die Einstufung unter Anrechnung dieser Zeiten. Als vorheriges Arbeitsverhältnis gilt es…

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    Soziale Arbeit macht Schule


    Die Chancen, die in der Kooperation von Schul- und Sozialpädagogik liegen, sind auch in NRW erkannt worden. Im Bildungsportal des Landes NRW heißt es dazu u.a.: „Schulsozialarbeit ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen zu einem unverzichtbaren Angebot geworden. Sie hat sich allerorts bewährt und leistet insbesondere im präventiven Sinne einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche.“ Es ist folgerichtig, dass 2021 vom Kabinett beschlossen wurde, mehr als 1.000 Stellen, die immer neu über das Bildungs- und Teilhabepaket befristet waren, dauerhaft fortzuführen. Neben dem bedarfsgerechten, flächendeckendem Ausbau der Sozialen Arbeit an Schulen fordert der VBE Einstellungs- und Arbeitsbedingungen, die effektive Kooperationsmodelle, personelle Kontinuität und damit eine wirksame multiprofessionelle Unterstützung ermöglichen. Neben einer gerechten Bezahlung, dem professions- und kompetenzorientiertem Einsatz sind die Implementierung von Fachberatungen und Fachaufsichten sowie verbindliche Qualitätsstandards wichtige Gelingensbedingungen. Das Ziel, Heranwachsende – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen und/oder ökonomischen Voraussetzungen – in ihrer Entwicklung präventiv als auch kompensatorisch zu unterstützen, kann nur erreicht werden, wenn alle Professionen ihre spezifischen Kompetenzen und Methoden einbringen.

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