Schulsozialarbeit
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Exklusiv
Schulsozialarbeit im Überblick
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Schulen sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen und Lehrer bei Problemen aller Art, die nicht (nur) direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Schulsozialarbeit verbindet die Leistungen der Jugendhilfe wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, sowie die Förderung der Kinder in den Familien. Schulsozialarbeit eröffnet neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe.
Bedeutung von Schulsozialarbeit
Die gesellschaftliche Integration von Kindern- und Jugendlichen und der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen wird durch den Wandel der sozialen Strukturen und den unterschiedlichen Herkunftsmilieus zunehmend komplexer. Schulsozialarbeit leistet durch seine Profession und der Kooperation – auch mit außerschulischen Partnern – einen wichtigen Beitrag, um Heranwachsende in ihrer Entwicklung sowohl präventiv als auch kompensatorisch zu unterstützen. Forderungen zur Schulsozialarbeit Für eine gelingende Kooperation von Schulpädagogik und Schulsozialarbeit fordert der VBE: Gesetzliche Grundlagen für Schulsozialarbeit Die gesetzlichen Grundlagen für die Schulsozialarbeit: Die Sozialarbeit im Schuldienst des Landes NRW ist vor allem im Runderlass des MSW vom 23.01.2008 (BASS 21-13 Nr.6) gesetzlich geregelt. Darüber hinaus bestimmt der § 80 Abs.1 SchulG, dass die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen sind. Das Kinder-…