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Lehrkräfte

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    Anmeldung zum Streik


    Gemeinsam am 5. Dezember ein Zeichen setzen!
    Vorherige Anmeldung per E-Mail an
    streik@vbe-nrw.de mit Betreffzeile: „Demo + Ort“, Textfeld: Name, Vorname Alle Menschen, die vor Ort sind, sollten sich anmelden. Achtung: Beamtinnen und Beamte haben kein Streikrecht. Sie dürfen und sollen sich in ihrer Freizeit aber selbstverständlich an Demonstrationen beteiligen. Dienstverschiebungen sollten in Absprache mit der Schulleitung rechtzeitig organisiert werden. Gewerkschaftlich organisierte tarifbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht zur Teilnahme, ohne dass sie Gefahr laufen, gekündigt zu werden. Beteiligen Sie sich! Jede Teilnahme zählt Wir rufen  alle   VBE-Mitglieder  in Nordrhein-Westfalen zu einer Demonstration am  5. Dezember 2023  in  Düsseldorf  auf. Wo?  Jägerhofstraße, vor dem Finanzministerium Wann?  Ab 10:00 Uhr. Die Auftaktkundgebung beginnt dort ab ca. 11:00 Uhr. Danach begeben wir uns mit den DGB-Gewerkschaften zum Landtag (Abschlusskundgebung ab ca. 13:00…

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    COPSOQ-Berichte im Schulausschuss


    VBE: Entgrenzte Arbeitszeit belastet
    Der Bericht der Landesregierung über die Ergebnisse der COPSOQ-Befragung stand gestern (25. Mai 2023) auf der Tagesordnung des Schulausschusses. Die gesetzlich verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen für Lehrkräfte wird seit 2012 mit Hilfe des Instruments “COPSOQ” durchgeführt. Die Ergebnisse der Berichte COPSOQ I und COPSOQ II zur psychosozialen Belastung von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen sind alarmierend. COPSOQ bestätigt, was der VBE schon lange sagt: Die Landesregierung ist gefragt, die Belastung in den Schulen zu reduzieren. Dazu erklärt Wibke Poth, stellv. Landesvorsitzende des VBE NRW: Die Grenzen unserer Arbeitszeit verschwimmen zunehmend. Unsere Unterrichtsverpflichtung hat sich seit Jahren nicht verändert, aber es ist eine Vielzahl an Aufgaben hinzugekommen. Die Kommunikationswege sind entgrenzt, Erwartungen an uns steigen und die Arbeitsbedingungen sind oft schwierig. Diese Entwicklungen führen zu einer verstärkten Belastung und beeinträchtigen zunehmend unsere Gesundheit. Es überrascht daher nicht, dass Lehrkräfte ein höheres Burnout-Risiko tragen als andere Berufsgruppen. Wibke Poth Dies zeigt sich gerade auch in den gestiegenen Zahlen von sogenannten BEM-Angeboten und amtsärztlichen Untersuchungen. Es ist alarmierend, dass Aspekte, die sich laut COPSOQ positiv auf unsere Resilienz auswirken könnten, zunehmend in den Hintergrund rücken. Die Freude an der kreativen Gestaltung des Unterrichts für und mit den Kindern und Jugendlichen wird durch immer restriktivere…

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    Stau auf der A13 – Chronik einer Baustelle


    Der VBE NRW hat sich seit Jahrzehnten für die Umsetzung von A13 für alle Lehrkräfte eingesetzt, zuletzt erfolgreich mit der Kampagne „Stau auf der A13“. Bereits im Jahr 2011 stellte der langjährige Landesvorsitzende Udo Beckmann das Gutachten „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ von Prof. Dr. Gusy zur Gleichwertigkeit der Lehrerarbeit vor. Das Thema hat der VBE NRW bereits Jahre zuvor als erste Interessenvertretung für Lehrkräfte auf seine Agenda gesetzt. Die Umsetzung von A13 ist ein historischer Erfolg vieler engagierter Mitglieder des VBE NRW.  Nachfolgend lesen Sie einige Artikel über die Aktionen der Kampagne Stau auf der A13.  Das Heft „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Chronik einer Baustelle“ erhalten unsere Mitglieder hier.
    Der VBE wirkt!
    (25.05.2023) Heute ist ein historischer Tag. Der VBE forderte seit vielen Jahren A13 für alle Lehrkräfte.  Der VBE brachte mit dem Rechtsgutachten “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” aus dem Jahr 2011 einen Stein ins Rollen. Lesen Sie die nachfolgende Chronik! Während der VBE sich stets bewegte und dranblieb, sorgte die Landespolitik für den “Stau auf der A13”, der durch den VBE aufgehoben wurde.  Ein Grund allen, die uns unterstützt und sich dafür stark gemacht haben, zu danken. Das haben wir gemeinsam erreicht. Dennoch liegt noch viel vor uns. Wir bleiben dran! Forderungen sind weiter: Anmerkungen zur erwarteten Anpassung der Lehrkräftebesoldung (24.11.22) Die Anpassung der Besoldung der bisher im Eingangsamt nach A12 befindlichen Lehrerinnen und Lehrer und damit die stufenweise Überleitung…

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    Stellungnahme zu den SWK-Empfehlungen


    VBE: SWK-Empfehlungen werden den Personalmangel verstärken
    Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) hat Empfehlungen zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel vorgelegt. Zunächst ist es sehr begrüßenswert, dass die SWK und die KMK jetzt die Realität anerkennen, nachdem vor Monaten die Zahlen zum Lehrkräftemangel noch schöngerechnet wurden. In einem zweiten Schritt sollten sich nun die wissenschaftlichen Ergebnisse an der Machbarkeit und nicht der Kreativität scheinbarer Lösungen orientieren. Die vorgestellten Maßnahmen der SWK werden den Beruf unattraktiver machen, durch Überbelastung für mehr Unterrichtsausfall sorgen und das Schulsystem noch stärker belasten. Die Empfehlungen erwecken den Eindruck, dass sich die SWK und die KMK viel über das Personal in den Schulen unterhalten, jedoch ohne mit dem Personal in den Schulen zu reden. Das führt zu Denkfehlern. Es birgt eine gewisse Ironie, dass die KMK in ihrer Pressemitteilung ausgerechnet auch den IQB-Bildungstrend für ihre Argumentation nutzt. Schließlich resultieren die Ergebnisse der IQB-Studie aus dem Umstand, dass seit Jahren die Realität an den Schulen von der KMK ignoriert wurde. Größere Klassen, Mehrarbeit sowie verstärkte Abordnungen bedeuten in der Schulpraxis, dass noch weniger Kinder und Jugendliche individuell gefördert werden können, noch mehr Kolleginnen und Kollegen wegen Überlastung krank werden, was wiederum zu mehr Unterrichtsausfall führt und damit letztlich der Bildung und Erziehung…

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    A13-Wahlprüfstein


    Bündnis 90/Die Grüne, CDU, FDP und SPD bekennen sich in ihren Wahlprogrammen zu A13. Wir stellen die entscheidenden Aussagen gegenüber.
    Bündnis 90/Die Grüne:
    Grundschulen, aber auch Schulen in herausfordernden Lagen sowie die Berufskollegs sind besonders vom Lehrer*innenmangel betroffen. Wir wollen die Lehrer*innenversorgung – insbesondere die der Schulen der Sekundarstufe I in herausfordernden Lagen – besser steuern und dafür die Möglichkeiten des Personalrechts und der Reduzierung von Unterrichtsverpflichtungen, aber auch finanzielle und laufbahnbezogene Anreize nutzen. Dabei haben wir die Fach-, Werkstatt- und Technischen Lehrkräfte und die Situation der Seiten und Quereinsteiger*innen besonders im Blick. Wir wollen mit einer praxisnahen Ausbildungsreform und zusätzlichen (Weiter-) Qualifizierungsmöglichkeiten endlich alle Schulformen bedarfsgerecht mit Lehrkräften versorgen und die Attraktivität im Beruf sowie die Aufstiegschancen erhöhen. Neben Fortbildungsangeboten aller Art, digitalen, analogen wie hybriden, sollten dabei Vernetzungs- und Kommunikationsangebote im Mittelpunkt stehen, um „Peer Learning“ sowie „Co-Creation-Prozesse“ zu ermöglichen. Die…

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    Stau auf der A13 endlich auflösen!


    Am letzten Plenartag (07.04.2022) nutzten wir die Gelegenheit, vor dem Landtag gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit lautstark zu fordern. Das ist dringend nötig, denn erneut sind 5 Jahre vergangen, in denen der Lehr- und Fachkräftemangel in den Schulen und Bildungseinrichtungen gestiegen ist. Es geht um Wertschätzung für die bereits im Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen und um längst überfällige Anreize, um ausreichend junge Menschen für unseren Beruf zu gewinnen. Es geht um Wertschätzung für die schulische Bildung allgemein. Schulische Bildung ist wertvoll und wichtig, egal in welcher Schulform oder Altersstufe, stellte Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW, in seiner Rede klar.  Die Landespolitik ist der Einladung des VBE gefolgt. Keine leichte Aufgabe, denn schließlich hat weder die aktuelle Landesregierung noch die Vorgängerregierung die Besoldungsungerechtigkeit beendet. Der VBE wirkt! Alle demokratischen Parteien kündigen jetzt in ihren Wahlprogrammen an, A13 umsetzen zu wollen. Allerdings unterscheiden sich die Wege deutlich. Ein Blick in die Wahlprogramme lohnt sich.  Hier sehen Sie noch unseren Film zu der Aktion. 

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    Laufbahnwechsel­verfahren 2021


    Runderlass vom 9.8.2007 – BASS 21-01 Nr. 16 Runderlass vom 19.1.2021 – 211-6.08.01.07 – I: Wechsel in die Laufbahnen der Schulformen der Sekundarstufe II Lehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Lehramtsbefähigung besitzen, die der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (früher höherer Dienst) zuzuordnen ist und in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher gehobener Dienst) bzw. im entsprechenden Beschäftigungsverhältnis tätig sind, können sich auf Ausschreibungen für den Laufbahnwechsel unter dem Internet-Auftritt  www.oliver.nrw.de  bewerben, soweit sie das Profil der Stellenausschreibung erfüllen. 1. Verfahren Die Regelungen der Runderlasse vom 9. August 2007 und 19. Januar 2021 in der jeweils aktuellen Fassung gelten insbesondere bezüglich der Stellenausschreibung und der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend. Die Schule entscheidet, ob sie eine ihr zugewiesene Stelle der Besol-dungsgruppe A13 LBesO Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (früher höherer Dienst) für neu einzustellende Lehrkräfte über den Internet-Auftritt LEO oder für den Laufbahnwechsel über den Internet-Auftritt OLIVER ausschreibt. Die Entscheidung, welcher Bewerberkreis angesprochen wird, trifft in der Regel die Schule entsprechend dem individuellen Anforderungsprofil der einzelnen Stelle. Ob diesem Profil neu einzustellende oder berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber entsprechen, hat die Schule sachgerecht abzuwägen. Dabei können z. B. der Fachbedarf, die Struktur des Kollegiums, besondere Fortbildungen oder besondere Erfahrungen der Lehrkräfte maßgebend…

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    Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für allgemeine Schulen,


    die den Laufbahnwechsel in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung anstreben
    Runderlass vom 9.8.2007 – BASS 21-01 Nr. 16 – Runderlass vom  19.01.21 – 211.6.08.01.07 Lehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die über eine Befähigung für ein Lehramt für allgemeine Schulen verfügen und nicht bereits auf einer Stelle für die sonderpädagogische Förderung eingestellt wurden, können sich auf unter  www.oliver.nrw.de  veröffentlichte Stellenausschreibungenfür die sonderpädagogische Förderung, A 13 LBesO, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher gehobener Dienst), an bewerben. Voraussetzung ist die Verpflichtung der Lehrkraft, sich möglichst zeitnah um den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (§ 4 VOBASOF) zu bewerben. Die Bereitschaftserklärung entfällt, wenn die Befähigung zur sonderpädagogischen Förderung bereits erworben wurde. Sollte mit der Maßnahme ein Wechsel des Einstiegsamtes von der Laufbahngruppe 2.2 in die Laufbahngruppe 2.1 verbunden sein, sind interessierte Lehrkräfte hinsichtlich der beamtenrechtlichen Konsequenzen eingehend zu beraten. Die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung erfordert einen Beschäftigungsumfang von wöchentlich mindestens 19 Unterrichtsstunden (§ 2 Abs. 4 VOBASOF), wovon fünf Stunden Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung stattfinden (§ 10 Abs. 1 VOBASOF). Auf die o.a. Ausschreibungen können sich auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung bewerben, soweit sie für das allgemeine Versetzungsverfahren freigegeben wurden und kein Versetzungsangebot erhalten haben.

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