Stellungnahmen

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    Stellungnahme des VBE NRW anlässlich der Anhörung des Unterausschusses Personal am 17.10.23


    Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024), Drucksache 18/5000 sowie zum Antrag der Fraktion der FDP „Landesregierung muss Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst fortsetzen – Staatliche Handlungsfähigkeit in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels sichern“, Drucksache 18/4571 . Der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf und zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung: Im aktuellen Haushaltsjahr war der Einzelplan 05 mit einem Anteil von 23,2 Prozent der größte Einzeletat des Landeshaushaltes. Der Anteil sinkt für das nächste Jahr auf 21,8 Prozent, auch wenn die Ausgaben um 1,62 % steigen. Auch ist der Einzelplan 05 nicht mehr der größte ressortspezifische Einzeletat – diesen stellt nun die Allgemeine Finanzverwaltung. Der Haushaltsplan für das aktuelle Jahr umfasst einen großen Schritt im Bereich der Lehrkräftebesoldung : die schrittweise Anpassung der Eingangsämter zur Besoldungsgruppe A 13 für die Lehrkräfte in der Grundschule und der Sekundarstufe I. Der vorliegende Haushaltsplan für das kommende Jahr lässt allerdings weitere notwendige Schritte vermissen. Hierzu gehören die Anpassungen der Besoldung von Fachleitungen, Schulleitungen, der weiteren Beförderungsämter und der Schulaufsicht. Die Fachleitungen der Grundschule, der Förderschule und der Schulformen der Sekundarstufe I erhalten kein Beförderungsamt. Gleiche Besoldungs- und Beförderungsstrukturen für Fachleitungen aller Schulformen sollten…

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    Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung & Rechenschwäche“ Drucksache 18/4357


    Der VBE NRW begrüßt diesen Antrag, nimmt er doch eine Thematik in den Fokus, mit der sich täglich betroffene Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und die beteiligten Lehrkräfte auseinandersetzen müssen. Dabei dominiert bei allen drei Personengruppen oft das Gefühl, keine ausreichende Unterstützung zu bekommen. Das hat Auswirkungen: Wenn ein Kind Schwierigkeiten hat, das Lesen und/oder das Rechtschreiben zu lernen, sind viele in der Lage, eine LRS und den notwendigen Förderbedarf festzustellen. In vielen Schulen fehlen aktuell aber die zeitlichen und personellen Ressourcen, Kindern die erforderliche Einzel- oder Kleingruppenförderung zukommen zu lassen. Leider muss in diesem Zusammenhang auch festgehalten werden, dass – besonders in den Grundschulen – aufgrund des Fachkräftemangels nur selten die (gesetzlich vorgeschriebenen) LRS-Förderstunden überhaupt in den Stundentafeln angeboten werden. Eine eigene Betrachtung erfordert der Umgang mit Kindern, die Schwierigkeiten haben, das Rechnen zu erlernen. Zu wenige Lehrkräfte verfügen über ausreichende Kenntnisse, um eine Rechenschwäche erkennen und diagnostizieren zu können. In diesem Bereich gibt es enormen Aufholbedarf. Generell muss festgehalten werden, dass es für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sehr wichtig ist, dass ihre Förderbedarfe frühzeitig erkannt werden und sie Zugang zu einer professionellen Förderung erhalten. Das erhöht ihre Chance auf einen gelingenden Schul- und Bildungsweg wesentlich. Wenn Lehrkräfte…

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    Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD Chancengleichheit jetzt!


    Das Erfolgsmodell der Familiengrundschulzentren schnell und flächendeckend in NRW etablieren” (Drucksache 18/3306) – Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 26.04.2023 Der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung: Die Familiengrundschulzentren sind aus Sicht des VBE NRW eine wertvolle Bereicherung der Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Ihr Ziel ist es, Eltern zu stärken und in ihrer Aufgabe zu unterstützen, Kinder in ihrer Lern- und Leistungsentwicklung möglichst gut begleiten zu können. Familien werden in den Familiengrundschulzentren beraten und es werden ihnen Bildungsangebote unterbreitet: Sprachkurse und Elterncafés, die eine Integration erleichtern und präventive Angebote, beispielsweise im Bereich des Gesundheitsschutzes. Durch diese Angebote entwickeln sich die Grundschulen immer mehr zu festen Anlaufstellen der Familien, zu wichtigen Gemeinschaftsorten im jeweiligen Sozialraum und zu einem Anker der Verlässlichkeit und Sicherheit in unserer Gesellschaft. Die Familiengrundschulzentren leisten, gleich den Familienzentren einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für mehr Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit in NRW. Zu den aufgeführten Forderungen des Antrags: Anne Deimel Landesvorsitzende Stefan Behlau Landesvorsitzender

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    Stellungnahme zu den Kernlehrplänen Wahlpflicht Informatik für die Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen sowie Gymnasium


    Durchführung der Verbändebeteiligung gemäß § 77 Absatz 3 SchulG
    Zu Beginn weist der VBE NRW deutlich darauf hin, dass wiederum auch für diese Verbändeanhörung weder eine Synopse noch ein Text mit farbig unterlegten Änderungen zur Verfügung gestellt wurde. Gerade im Hinblick auf den Lehrkräftemangel und die zeitlich sehr begrenzten Ressourcen macht der VBE NRW nochmals deutlich, dass diese Arbeitsweise nicht wertschätzend ist. Der VBE NRW begrüßt, dass der zunehmenden Informationsbandbreite Rechnung getragen und es neue Kernlehrpläne für den Wahlpflichtbereich Informatik geben wird. Informatik ist ein wichtiger Bestandteil der heutigen Gesellschaft und es ist existentiell, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig ein Verständnis dafür entwickeln. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, auf die individuelle Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Wesentlich für die Behandlung der Informatik-Themen im Unterricht ist es, dass den Lehrkräften entsprechende Hardware und Software zur Verfügung gestellt werden, die rechtssicher angewendet werden können. Es darf nicht sein, dass Lehrkräfte private Geräte, Accounts und Programme einsetzen müssen, weil es an Ausstattung fehlt. Im sich schnell entwickelnden Themenfeld der Informatik, muss diese Ausstattung auch regelmäßig angepasst werden. Als Negativ-Beispiel kann hier die Handreichung zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen fungieren, welche den Umgang mit Chat-GPT usw. über private Accounts von Lehrkräften in den Fokus rückt.

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    Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung


    sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften / Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/2277; Anhörung des HFA und des ASB am 23.03.2023

    Grundsätzlich:
    Die Anpassung der Besoldung der bisher im Eingangsamt nach A12 besoldeten Lehrerinnen und Lehrer und damit die stufenweise Überleitung in die Besoldungsgruppe A13 begrüßen wir, da dies eine langjährige Forderung des VBE NRW umsetzt. Auch wenn die Überleitung nur stufenweise erfolgt und damit erst mit dem 01.08.2026 endgültig vollzogen wird, liegt nunmehr ein klarer Fahrplan zu einer gerechteren Besoldung der bisher nach A12 eingruppierten Lehrkräfte vor. Nach vielen Jahren folgenloser Ankündigungen ist es erfreulich, dass eine Konkretisierung erfolgt. Leider mussten erst der dramatische Lehrkräftemangel und eine Pandemie der Politik die Dringlichkeit vor Augen führen. Dennoch vollzieht die Landesregierung durch den vorgelegten Gesetzentwurf den konsequenten Schritt der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrämter nicht vollends. Nach wie vor wird zwischen den Laufbahnen differenziert, was aus Sicht des VBE NRW nicht…

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    Stellungnahme des VBE NRW zu den Entwürfen der Kernlehrpläne für Deutsch, Mathematik und Englisch der gymnasialen Oberstufe


    an Gymnasium, Gesamtschule und Weiterbildungskolleg – Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG
    Der VBE NRW nimmt zur Durchführung der Verbändeanhörung folgendermaßen Stellung: Der VBE NRW hat eigentlich bei allen Stellungnahmen in der letzten Zeit kritisiert, dass die redaktionelle Aufbereitung der Änderungen nicht synoptisch nachvollziehbar ist. Weiterhin fehlen nach wie vor Hinweise und Beispiele für die neuen Lehrpläne, welche häufig die Auslegung eines Lehrplans erst greifbar machen. Wiederum sind Änderungen nicht sichtbar gemacht. Es fehlt eine Begründung der fachdidaktischen Schritte. Auf den Veranstaltungen zu neuen Lehrplänen betont das Ministerium sowie das Landesinstitut für Schule stets die große Wertschätzung und die Wichtigkeit der Rückmeldungen der Verbände bei beteiligungspflichtigen Maßnahmen nach § 77 Schulgesetz. Der VBE NRW stellt fest, dass diese Aussagen Worthülsen gleichen. Eine Hervorhebung der Änderungen, in sämtlichen Beteiligungsverfahren auf Landes- und Bundesebene basaler und notwendiger Standard, wird verweigert. Die Personen in den Verbänden, wie im VBE NRW, die vom Landesinstitut und vom Ministerium mit ihrer Expertise zu Verbändebeteiligungen aufgerufen sind, sind Lehrkräfte, die sich im Ehrenamt für das Bildungswesen engagieren. Dass diesen Menschen zugemutet wird, zunächst in vielen mühsamen Arbeitsstunden die Änderungen eigenhändig zu exzerpieren, ist aus Sicht des VBE NRW in keiner Weise wertschätzend und zeigt letztlich die Haltung beider verantwortlichen Behörden gegenüber der Verbändebeteiligung. Der VBE NRW nimmt zu den Entwürfen der Kernlehrpläne für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch Stellung:

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    Stellungnahme des VBE NRW zur Kernlehrplanentwicklung für das Fach Praktische Philosophie, schulformübergreifend in der Sek I


    Fachbezogene Hinweise des VBE NRW
    Der VBE begrüßt die frühe Form der Beteiligung. Vorweg sei angemerkt, dass die Bedeutung des Faches Praktische Philosophie besonders vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen weiterhin zunimmt: In Zeiten von Fake-News, gesellschaftlicher Kontroversen und einer Polyvalenz zukunftsbedrohender Ereignisse werden Fragen aufgeworfen, die unter den Perspektiven der philosophischen Teildisziplinen betrachtet werden müssen. Deswegen sollte dieses Fach flächendeckend alternativ zum Religionsunterricht ab der fünften Jahrgangsstufe angeboten werden. Hier besteht immer noch ein großer Handlungsbedarf – gerade auch in Hinsicht auf den Umstand, dass sogenannte Nebenfächer aktuell wegen des Lehrkräftemangels im Stundenplan nicht immer den Stellenwert erhalten und besitzen, der eigentlich geboten wäre. Allgemein ist zu betonen, dass sich der bisher gültige Lehrplan in der Praxis bewährt hat, auch wenn die nähere Konzeption dieses Kernlehrplanes seit dessen Einführung eher solitär im Kontext der anderen Kernlehrpläne stand. Die Inhalte des Kapitels „Aufgaben und Ziele des Faches“ im aktuell gültigen Kernlehrplan von 2008 sind entsprechend heute noch gültig, sollten in der anstehenden Überarbeitung aber analog zu den bereits überarbeiteten Kernlehrplänen gestaltet werden, wie etwa in Bezug auf die Querschnittsaufgaben. Deren Einbeziehung fällt hier sicherlich leicht, da die dort implizierte Fokussierung auf letztlich moralische Werte ein genuiner Gegenstand des Faches Praktische Philosophie ist. Umso wichtiger ist die explizite Einarbeitung dieser Aufgaben bis in die konkreten Kompetenzerwartungen, die in anderen Novellierungen nicht immer systematisch erfolgte. Bei…

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    Stellungnahme des VBE NRW zu IQB-Bildungstrend u. a.


    Stellungnahme des VBE NRW für die Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW zum Antrag der Fraktion der FDP „Erschütternde Ergebnisse bei IQB-Bildungstrend. Die Landesregierung muss alles daransetzen, die Qualität der Bildung zugunsten der Bildungsgerechtigkeit zu heben.“ (Drucksache 18/1365), zum Antrag der Fraktion der FDP „Lehrerstellenbesetzungsoffensive. NRW – Aufklaffende Lehrkräftelücke jetzt vorausschauend und qualitätssichernd schließen!“ (Drucksache 18/1102) sowie zur Vorlage „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ (Vorlage 18/604) Seit Jahren hat der VBE NRW darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der vorschulischen und der schulischen Bildung in NRW nicht auskömmlich ist. Bereits im Jahr 2017 hat der VBE NRW in seinem offenen Brief „Es ist bereits fünf nach zwölf“ an die damalige Schulministerin dies dezidiert aufgezählt und verdeutlicht. Hintergrund des Briefes sowie der daraus folgenden Petition waren im Übrigen die Reaktionen der Politik auf die am 13.10.2017 veröffentlichten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends. Schon damals vermissten wir, dass sich die Politik ehrlich macht und Versäumnisse eingesteht. Versäumnisse, die von unterschiedlichen Regierungskoalitionen zu verantworten waren und sind. Ein Blick in den Text des Briefs, die Petition und die Kommentare der unterstützenden Kolleginnen und Kollegen lohnt auch heute noch. Wenn das Datum nicht wäre, könnte fast der Eindruck entstehen, dass diese Texte und Reaktionen aus dem aktuellen Jahr stammen. Es ist an der Zeit, endlich gemeinsam wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Kindern und Jugendlichen gute Rahmenbedingungen für eine angemessene schulische Bildung und Erziehung zu ermöglichen. Wenn es 2017…

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    Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung


    Der VBE NRW nimmt wie folgt Stellung:

    Artikel 1
    Änderung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung Vom Grundgedanken her begrüßt der VBE NRW das Vorhaben, durch die Änderungen in der OVP die Ausbildung noch praxisnäher und in authentischen Unterrichtssituationen auszugestalten. Ebenso, dass es Ziel sein soll, die Einblicke in die nicht dem eigenen Lehramt entsprechenden Schulformen zu erhöhen. Anne Deimel Landesvorsitzende VBE NRW

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