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Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD Chancengleichheit jetzt!

Das Erfolgsmodell der Familiengrundschulzentren schnell und flächendeckend in NRW etablieren” (Drucksache 18/3306) – Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 26.04.2023

Der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung:

Die Familiengrundschulzentren sind aus Sicht des VBE NRW eine wertvolle Bereicherung der Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Ziel ist es, Eltern zu stärken und in ihrer Aufgabe zu unterstützen, Kinder in ihrer Lern- und Leistungsentwicklung möglichst gut begleiten zu können. Familien werden in den Familiengrundschulzentren beraten und es werden ihnen Bildungsangebote unterbreitet: Sprachkurse und Elterncafés, die eine Integration erleichtern und präventive Angebote, beispielsweise im Bereich des Gesundheitsschutzes.

Durch diese Angebote entwickeln sich die Grundschulen immer mehr zu festen Anlaufstellen der Familien, zu wichtigen Gemeinschaftsorten im jeweiligen Sozialraum und zu einem Anker der Verlässlichkeit und Sicherheit in unserer Gesellschaft.

Die Familiengrundschulzentren leisten, gleich den Familienzentren einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für mehr Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit in NRW.

Zu den aufgeführten Forderungen des Antrags:

  • Der VBE NRW unterstützt die Forderung, die Finanzierung der Familiengrundschulzentren langfristig und dauerhaft zu sichern, weist aber darauf hin, dass aus seiner Sicht, die aktuelle Finanzierung für die vor Ort notwendigen Aufgaben noch nicht auskömmlich ist. Schulleitungen und sich engagierende, beteiligte Lehrkräfte müssen viel Zeit und Kraft in die Angebote investieren. Das fällt in der aktuellen Zeit der Mangelverwaltung an den Grundschulen besonders schwer. Hinzu kommt, dass gerade an den Grundschulen in den herausfordernden Lagen die meisten ausgebildeten Lehrkräfte fehlen. Hier ist es unabdingbar notwendig, dass die Schulen mit ausreichender personeller Ressource in ihren multiprofessionellen Teams ausgestattet werden. Außerdem kommen auf die Schulträger nicht allein die in den Förderanträgen aufgeführten finanziellen Beteiligungen zu, sondern sie sind ebenso verpflichtet, für den organisatorischen Mehrbedarf, wie beispielsweise Reinigung der Räumlichkeiten oder zusätzliche Arbeitszeiten des Sekretariats aufzukommen. Diese notwendige Finanzierung durch die Kommunen ist in ihrem vorhandenen Umfang nicht zu unterschätzen.
  • Aus Sicht des VBE NRW sollte die Landesregierung die vorhandenen Familiengrundschulzentren finanziell stärken und weiteren Grundschulen und Schulträgern mit Bedarf unter guten finanziellen Bedingungen ermöglichen, sich zu Familiengrundschulzentren zu entwickeln. Schulträger und Schulleitungen gemeinsam können ihre spezifischen Situationen vor Ort am besten einschätzen. Alle anderen Schulen sollten aus Sicht des VBE NRW durch eine Personaloffensive unterstützt werden, die es ermöglicht, dass sich in absehbarer Zeit an den Schulen eine fachlich grundgelegte Arbeit in multiprofessionellen Teams entwickeln kann. Auf diese Weise könnten sich die Lehrkräfte an den Schulen durch den professionsspezifischen Einsatz des pädagogischen Personals wieder mehr auf den Unterricht fokussieren. Dieser Schritt zu einer guten personellen Ausstattung der Schulen wäre eine Grundlage, auf der anschließend leichter Familiengrundschulzentren entstehen könnten.
  • Sowohl für eine festzulegende Reihenfolge der personellen Ausstattung der Schulen als auch der Einrichtung von Familiengrundschulzentren sollte ein ausgereifter Schulsozialindex zu Grunde liegen.


Anne Deimel
Landesvorsitzende

Stefan Behlau
Landesvorsitzender

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