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Stellungnahme des VBE NRW: Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur
Zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur.
Hier: Verbändebeteiligung gemäß § 77 Schulgesetz NRW Der VBE NRW nimmt zum „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur“ wie folgt Stellung: In der Gesamtschau der vorgelegten Maßnahme erwächst das allgemeine Urteil, dass die dortigen Anpassungen sich aus der Notwendigkeit geänderter Sachlagen ergeben. Weitere Modifikationen sind lediglich redaktioneller Natur oder schärfen, wie etwa im Bereich der PO-Waldorf, bestehendes Recht aus. Der VBE NRW beurteilt das Verfahren, die Dauer der schriftlichen Abiturprüfungen und der schriftlichen Abiturprüfungen mit einem Praxisteil zukünftig über einen jährlichen Runderlass festzulegen, als sachlogisch angemessen. Den Schulen entstehen durch die Änderung des Verwaltungsablaufs an sich keine Nachteile. Andererseits birgt die avisierte Flexibilisierung verwaltungsseitig Vorteile bezüglich der Umsetzung der Vorgaben der KMK. Die angestrebte zunehmende Vereinheitlichung der Abituraufgaben birgt aus Sicht des VBE NRW durchaus Schwierigkeiten – dies ist aber nicht der direkte Gegenstand des vorliegenden Entwurfs. Insgesamt bleibt aber wünschenswert, dass die Länge der Abiturklausuren wieder einheitlicher gefasst wird, um die Organisation vor Ort einfacher zu gestalten. Die Streichung der Paragraphen 44 bis 50 der APO-GOSt, deren Geltungszeitraum bereits abgelaufen ist, trägt zunächst u.a. dem Umstand Rechnung, dass im Schuljahr 2021/2022 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr erfolgten. Jene Streichung erscheint also naheliegend, jedoch bleibt immer noch unverständlich, warum der Geltungszeitraum für die Paragraphen 45 APO-GOSt (Höchstverweildauer, Wiederholung in der Qualifikationsphase) sowie 46 APO-GOSt (Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen) im letzten Schuljahr nicht… -
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Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD „Wissenschaftliche Folgen der Pandemie ernst nehmen
Psychosoziale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien im Bildungsbereich stärken! Drucksache 18/628, Anhörung am 15.11.2022
Der Corona-Virus hat jeden von uns verändert. Er bestimmt unseren Alltag, jede Handlung und viele Gedanken. Schulen sind ein Seismograph gesellschaftlicher Bedingungen, Strömungen und Befindlichkeiten. Es kann daher niemanden wundern, dass die Corona-Pandemie unser Schulsystem in besonderer und vielfältiger Weise auf unterschiedlichen Ebenen erschüttert hat. Die Grundfesten mussten an vielen Orten neu sortiert und teilweise neu aufgebaut werden. Es sind auch wacklige Mauern eingestürzt. Corona hat die Schwachstellen unseres Bildungssystems offensichtlich gemacht. Niemals wurde deutlicher, wie wichtig ein gut aufgestelltes, funktionierendes Schulsystem für unsere Gesellschaft ist und niemals wurde deutlicher, dass unsere Schulen dringend bessere Rahmenbedingungen benötigen, um allen an sie gestellten Aufgaben annähernd gerecht werden zu können. VBE NRW Dies hat der VBE NRW bereits im Juni 2021 in seinem Denkanstoß für einen gelingenden Schulstart 2021/2022 festgehalten. Im vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion wird deutlich formuliert, welche negativen Auswirkungen die Corona-Pandemie vor allem auf die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gehabt hat. Zudem wird eindringlich darauf hingewiesen, dass es erheblicher Anstrengungen und Investitionen in die schulischen Rahmenbedingungen und damit auch in das soziale und emotionale Lernen bedarf, um die Resilienz der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Diesen Einschätzungen schließt sich der VBE NRW an. Ohne Zweifel hat die vorherige Landesregierung durch die Verstetigung der Mittel und der partiellen Neuorganisation der Schulsozialarbeit… -
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Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen
für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 – NHHG 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/900 Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung notwendige Nachbesserungen für die Bildungsarbeit im Haushalt erkennt und diese in den Nachtragshaushalt einstellt. Insbesondere begrüßt der VBE NRW, dass die Landesregierung den Einstieg in die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 mit diesem Nachtragshaushalt vollzieht. Nach vielen Jahren folgenloser Ankündigungen ist es erfreulich, dass eine Konkretisierung dieser Thematik erfolgt. Leider mussten erst der dramatische Lehrkräftemangel und eine Pandemie der Politik die Dringlichkeit vor Augen führen.
Zu folgenden Punkten des geplanten Nachtragshaushaltes nimmt der VBE NRW Stellung:
• 23,6 Mio. EUR für den Einstieg in die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13. Diesen ersten Schritt zur Wertschätzung und Aufwertung unseres verantwortungsvollen Berufes und auch zur Beseitigung der Ungerechtigkeit in der Bezahlung aller Lehrkräfte begrüßt der VBE NRW ausdrücklich. In der Kommunikation steht die Besoldungsstufe A13 im Mittelpunkt. Das führt bei vielen tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen zu Unsicherheiten. Es ist selbstverständlich, dass die Regelung für die verbeamteten Lehrkräfte inhalts- und wirkungsgleich auf die tarifbeschäftigten Lehrkräfte übertragen wird. Hierzu erwartet der VBE eine unmissverständliche Darstellung. Ebenso selbstverständlich ist es für den VBE NRW, dass zukünftig alle Lehrämter in NRW der Laufbahngruppe 2.2 zuzuordnen sind und es somit keine Unterschiede zwischen den Lehrämtern gibt. Dies ist nicht nur eine Konsequenz, die sich aus der gleichwertigen Ausbildung seit 2009 zu ergeben hat, sondern auch…