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Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 – NHHG 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/900

Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung notwendige Nachbesserungen für die Bildungsarbeit im Haushalt erkennt und diese in den Nachtragshaushalt einstellt.

Insbesondere begrüßt der VBE NRW, dass die Landesregierung den Einstieg in die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 mit diesem Nachtragshaushalt vollzieht. Nach vielen Jahren folgenloser Ankündigungen ist es erfreulich, dass eine Konkretisierung dieser Thematik erfolgt. Leider mussten erst der dramatische Lehrkräftemangel und eine Pandemie der Politik die Dringlichkeit vor Augen führen.

Zu folgenden Punkten des geplanten Nachtragshaushaltes nimmt der VBE NRW Stellung:

• 23,6 Mio. EUR für den Einstieg in die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13.

Diesen ersten Schritt zur Wertschätzung und Aufwertung unseres verantwortungsvollen Berufes und auch zur Beseitigung der Ungerechtigkeit in der Bezahlung aller Lehrkräfte begrüßt der VBE NRW ausdrücklich.

In der Kommunikation steht die Besoldungsstufe A13 im Mittelpunkt. Das führt bei vielen tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen zu Unsicherheiten. Es ist selbstverständlich, dass die Regelung für die verbeamteten Lehrkräfte inhalts- und wirkungsgleich auf die tarifbeschäftigten Lehrkräfte übertragen wird. Hierzu erwartet der VBE eine unmissverständliche Darstellung.

Ebenso selbstverständlich ist es für den VBE NRW, dass zukünftig alle Lehrämter in NRW der Laufbahngruppe 2.2 zuzuordnen sind und es somit keine Unterschiede zwischen den Lehrämtern gibt. Dies ist nicht nur eine Konsequenz, die sich aus der gleichwertigen Ausbildung seit 2009 zu ergeben hat, sondern auch ein deutliches Signal, dass schulische Bildung wertvoll ist, unabhängig von Schulform oder -stufe.
Die ersten Veröffentlichungen über die Eckpunkte des Stufenplans lassen zudem noch nicht erkennen, welche Änderungen sich für Schul- und Fachleitungen oder Inhaberinnen und Inhaber von Beförderungsämtern ergeben. Hier gibt es Unklarheiten, die baldmöglichst zu klären sind.
Gleiche Besoldungs- und Beförderungsstrukturen für Fachleitungen aller Schulformen sollten selbstverständlich sein. Es geht um den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Die Fachleitungen der Grundschule, der Förderschule und der Schulformen der Sekundarstufe I erhalten kein Beförderungsamt, auch die Schulaufsichten der Grundschule, der Schulformen der Sekundarstufe I und der Förderschule sind den Schulaufsichten der Sekundarstufe II nicht gleichgestellt.

Der VBE NRW kämpft schon seit vielen Jahren unter dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für eine gerechte Reform der Lehrerbesoldung bzw. Entgeltordnung. Genauso steht der VBE NRW für ein gerechtes und angemessenes Entgelt für die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Schulsozialarbeit, der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase, der multiprofessionellen Teams im GL oder in der Integration tätig sind. Nach unserer Überzeugung muss deshalb jede Verbesserung, die im Bereich der Lehrkräfte erzielt wird, auch angemessen auf die erwähnten Arbeitsfelder übertragen werden.

Der VBE NRW erkennt ausdrücklich an, dass die Landesregierung sich mit dem Stufenplan auf einen Weg begeben hat, der in die richtige Richtung führt, aber auf dem noch eine lange Strecke zurückzulegen ist. Es muss der gesamten Landespolitik ein Anliegen sein, dass die Strecke in einer absehbaren Zeit geschafft wird, sonst wird der Fachkräftemangel in den Schulen noch dramatischere Auswirkungen auf den Fachkräftemangel allerorten haben, als dies derzeit bereits der Fall ist.

• 8,3 Mio. EUR Personalmehrausgaben im Einzelplan des MSB für die Einrichtung von 1.000 Lehrerstellen zur Deckung des Grundbedarfs aufgrund der Beschulung aus der Ukraine geflüchteter Kinder und Jugendlicher.

Es ist nur folgerichtig für mehr Schülerinnen und Schüler mehr Lehrkräfte zu gewinnen. Und das ist letztlich der springende Punkt. Stellen zu schaffen, begrüßt der VBE NRW. Besonders gespannt blicken wir jedoch auf die Wege, diese Stellen zu füllen. Das ist die eigentliche Herausforderung. Wenn die Stellen nicht besetzt werden können, wäre es sinnvoll und notwendig, dass die Gelder nicht zurück in den Haushalt fließen, sondern den Schulen für andere notwendige Bereiche zur Verfügung gestellt werden.

• Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 147 Mio. EUR im Geschäftsbereich des MKJFGFI für die Weiterführung des Alltagshelferprogramms in den Kitas.

Gute Bildungsarbeit benötigt Kontinuität und stabile Rahmenbedingungen. Ein elementarer Baustein sind ausreichend Fachkräfte, die es derzeit nicht auf dem Markt gibt. Die Arbeitsbelastung in den Einrichtungen ist sehr hoch.

Das belegen u. a. unsere repräsentativen Umfragen. Erst im April machte der VBE NRW durch die Umfrage im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses (DKLK) auf die alarmierenden Arbeitsbedingungen aufmerksam. 60 Prozent der befragten Kitaleitungen in Nordrhein-Westfalen erklärten, dass sie in den zurückliegenden zwölf Monaten in mehr als 20 Prozent der Zeit in Personalunterdeckung gearbeitet haben (2021 waren es noch 40 Prozent). Sie konnten also in dieser Zeit die gesetzlich vorgegebene Aufsichtspflicht in ihrer Kita nicht gewährleisten.

Entlastungen für die Fachkräfte zu schaffen, ist deshalb ein folgerichtiger Schritt. Wichtig ist, angesehene und hilfreiche Programme zu verstetigen.

Immer wieder Programme zu verlängern – allzu häufig leider auch sehr kurzfristig – erschweren zum einen die langfristige Planung und zum anderen ist dieser Umgang für die betreffenden Beschäftigten eine Zumutung. Dabei muss der Arbeitsplatz Kita attraktiver werden.
Die Bildung und Erziehung der Kitakinder in NRW werden von viel zu wenigen Schultern getragen. Ohne eine groß angelegte Personaloffensive und entsprechende Maßnahmen zur Gesundheitsprävention kann das nicht gut gehen.

Ebenso ist die Landesregierung gefordert, schnellstmöglich in Kooperation mit dem Bund die Finanzierung und Fortführung der Sprach-Kitas zu regeln.

Die Landesregierung muss alles daransetzen, ausreichend Fachkräfte für die Kleinsten zu gewinnen und die vorhandenen Fachkräfte zu halten. Wir sind deshalb sehr gespannt auf die angekündigte Fachkräfteoffensive.

Fazit

Für den Bereich der Bildungsarbeit zeigt auch der vorgelegte Nachtragshaushalt, dass der Personalmangel in den Schulen und den Kitas nach wie vor die größte Herausforderung ist. Leider wurde diese Problematik – trotz fortwährender und langjähriger Mahnungen auch des VBE NRW – von vielen Landesregierungen nicht nachhaltig und damit ausreichend angegangen. Dies hat zur Folge, dass die Summen, die heute investiert werden müssen, um die Bildungseinrichtungen zukunftsfest aufzustellen, über die Jahre stark angewachsen sind.

Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

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