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Stau auf der A13 – Chronik einer Baustelle

Der VBE NRW hat sich seit Jahrzehnten für die Umsetzung von A13 für alle Lehrkräfte eingesetzt, zuletzt erfolgreich mit der Kampagne „Stau auf der A13“. Bereits im Jahr 2011 stellte der langjährige Landesvorsitzende Udo Beckmann das Gutachten „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ von Prof. Dr. Gusy zur Gleichwertigkeit der Lehrerarbeit vor. Das Thema hat der VBE NRW bereits Jahre zuvor als erste Interessenvertretung für Lehrkräfte auf seine Agenda gesetzt. Die Umsetzung von A13 ist ein historischer Erfolg vieler engagierter Mitglieder des VBE NRW. 

Nachfolgend lesen Sie einige Artikel über die Aktionen der Kampagne Stau auf der A13. 

Das Heft „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Chronik einer Baustelle“ erhalten unsere Mitglieder hier.

Landtag stimmt für das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung

Der VBE wirkt!

(25.05.2023) Heute ist ein historischer Tag. Der VBE forderte seit vielen Jahren A13 für alle Lehrkräfte.  Der VBE brachte mit dem Rechtsgutachten „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ aus dem Jahr 2011 einen Stein ins Rollen. Lesen Sie die nachfolgende Chronik! Während der VBE sich stets bewegte und dranblieb, sorgte die Landespolitik für den „Stau auf der A13“, der durch den VBE aufgehoben wurde.  Ein Grund allen, die uns unterstützt und sich dafür stark gemacht haben, zu danken. Das haben wir gemeinsam erreicht. Dennoch liegt noch viel vor uns. Wir bleiben dran!

Forderungen sind weiter:

  • Gleiche Laufbahn für Lehrkräfte
  • Gleiche Anreize für Fachleitungen
  • Übertragung auf das pädagogische Personal
  • Logische Konsequenzen für Beförderungsämter und Schulleitungen


Anmerkungen zur erwarteten Anpassung der Lehrkräftebesoldung

(24.11.22) Die Anpassung der Besoldung der bisher im Eingangsamt nach A12 befindlichen Lehrerinnen und Lehrer und damit die stufenweise Überleitung in die Besoldungsgruppe A13 begrüßen wir uneingeschränkt, da dies eine langjährige Forderung des VBE NRW umsetzt.

Auch wenn die Überleitung nur stufenweise erfolgt und damit erst mit dem 1. August 2026 endgültig vollzogen wird, liegt nunmehr ein klarer Fahrplan zur  ausbildungs- und funktionsgerechten Besoldung der bisher nach A12 eingruppierten Lehrkräfte vor.

Von besonderer Bedeutung ist auch, dass der aus Haushaltsgründen gewählte Weg einer stufenweisen Überleitung in die Besoldungsgruppe A13 noch nicht beendet ist, und dass die Frage der grundsätzlichen Besoldungsstruktur, wie z. B. das Abstandsgebot, die Besoldung im ersten funktionslosen Beförderungsamt an Grund- und Hauptschulen, der Besoldung der Fachleitungen, bis zur Überleitung in 2026 noch zu klären ist.

Der VBE wirkt: Stau auf der A 13 löst sich langsam auf Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Es ist in den letzten Jahren mit der Anpassung der Schulleitungsbesoldung, der Anpassung der Konrektoren- /Konrektorinnenbesoldung und der nun erfolgenden Anpassung der Eingangsbesoldung ein wichtiger Schritt hin zu einer funktionsgerechten Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt. Dennoch muss das Gesamtgefüge der Lehrkräftebesoldung ab sofort in den Fokus genommen werden, um den öffentlichen Dienstherrn als attraktiven Arbeitgeber konkurrenzfähig zu machen.

Aktuell stellen sich vornehmlich Fragen zu den Zeiträumen der Umsetzung und der Ruhegehaltsfähigkeit.

1. Ist die Zulage ruhegehaltsfähig?

Die Zulage ist vorbehaltlich der gesetzlichen Umsetzung ruhegehaltsfähig und komplett pensionswirksam.

2. Was ist mit den Pensionären?

Pensionäre können nicht an Erhöhungen der aktuellen Besoldung teilnehmen, sodass niemand von der Regelung erfasst ist, der vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung in den Ruhestand getreten ist.

3. Was ist, wenn ich vor der endgültigen Umsetzung in 2026 in den Ruhestand trete?

Nach unserer Einschätzung geht man dann aus A12 zuzüglich der aktuell erreichten Stufe 1–4 in den Ruhestand.

4. Rückwirkende Besoldung nach A13?

Ein solcher Anspruch dürfte nach unserer Auffassung nicht bestehen, da die bisherige Eingangsbesoldung nicht rechtswidrig war, wie z. B. der alte Familienzuschlag.

Weiterhin gilt es nun, die sich aus der Neuregelung ergebenen Folgen auch für andere Bereiche zu klären.

  • Allgemeine Besoldungsstruktur, insbesondere auch die der Fachleiter/-innen
  • Wirkungsgleiche Übertragung auf den Tarifbereich unter Beachtung der Probleme von Stufenverlust/Exspektanzverlust aufgrund der unterschiedlichen Stufensystematik
  • Mitdenken anderer Gruppen im Beamten- und Tarifbereich (Fachlehrer A9, EG9, Sozialpäd.)
  • Weiterer Ausbau und gesetzliche Verankerung der funktionslosen Beförderungsämter

(aus: Schule heute 11.22, S. 9)


VBE Presse: Zur Anhörung zum Nachtragshaushalt (PM 40/22, 20.10.22)

Die Arbeit der Lehrkräfte ist gleich viel wert und wichtig – egal in welcher Schulform oder -stufe. Aus Sicht des VBE darf es zukünftig keine Unterschiede zwischen den Laufbahngruppen für Lehrkräfte an den Schulen mehr geben.
Der VBE erwartet zudem, dass die Landesregierung baldmöglichst auch die im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassungen für Schul- und Fachleitungen konkretisiert ebenso wie die entsprechenden Auswirkungen für bereits bestehende Beförderungsstellen.

VBE Stellungnahme: Zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (20.10.22)

Der VBE NRW begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung notwendige Nachbesserungen für die Bildungsarbeit im Haushalt erkennt und diese in den Nachtragshaushalt einstellt.
Insbesondere begrüßt der VBE NRW, dass die Landesregierung den Einstieg in die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 mit diesem Nachtragshaushalt vollzieht. Nach vielen Jahren folgenloser Ankündigungen ist es erfreulich, dass eine Konkretisierung dieser Thematik erfolgt. Leider mussten erst der dramatische Lehrkräftemangel und eine Pandemie der Politik die Dringlichkeit vor Augen führen.
Zu folgenden Punkten des geplanten Nachtragshaushaltes nimmt der VBE NRW Stellung:


Entwurf: Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung 

(19.10.22) Das Kabinett hat am Dienstag, 18. Oktober 2022, die Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Im Entwurf des Nachtragshaushalt 2022 sind die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der ersten Stufe der Besoldungsanpassung bereitgestellt. Jetzt müssen die rechtlichen Grundlagen für die schrittweise Überführung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 13 geschaffen werden. Die bekannt gewordenen Eckpunkte aus dem Ministerium lauten:

  • Die Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I werden in fünf Schritten bis zum Jahr 2026 in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
  • Hierbei erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach dem Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und nach altem Recht ausgebildeten sog. Bestandslehrkräften
  • Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsgruppe A 12 eine (ruhegehaltfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung kommen soll.
  • Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.
  • Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.
  • Die vergleichbaren tarifbeschäftigten Lehrkräfte werden ebenfalls einbezogen.
  • Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro. Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2022 sieht die Bereitstellung der entsprechenden Mittel für das Jahr 2022 vor. Der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt wurde nach der 1. Lesung im Landtag am 28. September 2022 federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

(21.09.22) Die langjährige Forderung des VBE soll jetzt endlich konkret umgesetzt werden. Der Entwurf des Nachtragshaushalts sieht tatsächlich die erste A-13-Stufe vor. 

Gestern wurden erste Eckpunkte des Stufenplans vorgestellt:

  • Bis zum August 2026 sollen alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsstufe A13 ankommen.
  • Die Stufen erfolgen über monatliche Zulagen.
  • Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro. Ab Anfang 2023 soll es zur Auszahlung kommen. 
  • Die Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.

Für den VBE bleiben noch viele Fragen offen:

  • Was ist mit den tarifbeschäftigten Lehrkräften?
  • Wie wirkt sich die Änderung auf die Laufbahnen aus?
  • Welche Änderungen kommen für die Beförderungsämter?
  • Wie sieht es mit Schul- und Fachleitungen aus?
  • …?

Heute (23.06.22) kündigten CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag an, gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit für alle Lehrkräfte schrittweise umzusetzen. Das ist der Verdienst vieler, vieler VBE-Mitglieder.

Der VBE wirkt - A13 Reaktion

Bis das Vorhaben umgesetzt ist, schauen wir genau hin und begleiten den Prozess konstruktiv-kritisch. Wir bleiben dran.


Der A13-Wahlprüfstein

(02.05.22) Bündnis 90/Die Grüne, CDU, FDP und SPD bekennen sich in ihren Wahlprogrammen zu A13. Wir stellen die entscheidenden Aussagen gegenüber.


Stau auf der A13 - Streik vor dem Landtag

Letzte Ausfahrt vor der Landtagswahl: Stau auf der A13 endlich auflösen!

Am letzten Plenartag (07.04.2022) nutzten wir die Gelegenheit, vor dem Landtag gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit lautstark zu fordern. Das ist dringend nötig, denn erneut sind 5 Jahre vergangen, in denen der Lehr- und Fachkräftemangel in den Schulen und Bildungseinrichtungen gestiegen ist. 

Hier lesen Sie den ganzen Artikel mit vielen weiteren Fotos. 


Handelt endlich!

Laut der Bedarfsprognose des Schulministeriums aus dem Jahr 2018 sind allein in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2028 rund 78.000 Stellen neu zu besetzen. Wie eine vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) bei Prof. i. R. Dr. Klaus Klemm in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung zeigt, liegt der tatsächliche Bedarf deutlich höher. Die Expertise stellt die Entwicklung des Lehrkräftebedarfs und das tatsächliche Angebot in Deutschland bis zum Jahr 2030 dar.

Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW, kommentiert anlässlich der heutigen Veröffentlichung:

Der Lehrkräftemangel ist das größte Problem im Schulbereich. Er ist eine massive Bedrohung für die Bildungsqualität, die Gerechtigkeit und die Zukunft unseres Landes. Die Folgen sind zu große Klassen, Unterrichtsausfall und eine stetige Überlastung der Pädagoginnen und Pädagogen. Die Landesregierung muss endlich verantwortlich handeln und gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit aller Lehrkräfte an allen Schulformen umsetzen. Nicht nur durch das Haushaltsplus von über einer Milliarde Euro ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahme noch immer auf sich warten lässt. Unbesetzte Stellen helfen nicht den Schulen, sondern nur dem Landeshaushalt. Sämtliche Bedarfsprognosen fordern einen Kurswechsel in dieser Frage.

Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW

Seine Botschaft an die Landesregierung: „Handelt endlich!“


(27.10.21)


Ob im Landtag oder in den sozialen Netzwerken

(20.10.21) Der VBE NRW erinnert an die vielen Ankündigungen, die Ungerechtigkeit anzugehen. Klicken Sie zum Nachlesen oben auf die Stauschau und diskutieren Sie mit auf


Über die A13 in den Landtag

(29.09.21) Am 28. September 2021 nahm Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW, an der Anhörung zum Personalhaushalt 2022 teil.
Der VBE fordert weiterhin gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit für alle Lehrkräfte.

Wenn Sie auf die Grafik klicken, können Sie sein gesamtes Eingangsstatement im Dokumentarfilm sehen:

Eingangsstatement A13 Stefan Behlau

Ungerechtigkeit in der Lehrkräftebezahlung aufheben

(23.09.21) Schule heute-Interview zur A13-Kampagne des VBE NRW , erschienen in Schule heute, 09/21

Trotz immer wiederkehrender Versprechungen – auch im Jahr 2021 wurden immer noch nicht die  besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der gleichlangen und gleichwertigen Lehrkräfteausbildung gezogen. Matthias Kürten, stellv. Landesvorsitzender des VBE NRW, erläutert im Interview was die gerechte Bezahlung mit Gerechtigkeit, dem Lehrkräftemangel, Glaubwürdigkeit und Equal Pay zu tun hat und warum das Thema gerade jetzt aktuell ist.

Schule heute: Herr Kürten, der eklatante Lehrkräftemangel ist eine der größten Baustellen der Schulpolitik. Auch vor diesem Hintergrund setzt sich der VBE konsequent für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit ein. Herr Kürten, was hat denn das Thema A13 mit dem Lehrkräftemangel zu tun?

Schule heute: Herr Kürten, der eklatante Lehrkräftemangel ist eine der größten Baustellen der Schulpolitik. Auch vor diesem Hintergrund setzt sich der VBE konsequent für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit ein. Herr Kürten, was hat denn das Thema A13 mit dem Lehrkräftemangel zu tun?
Matthias Kürten: Auch wenn es der Finanzminister nicht gerne hört: Das Gehalt ist bei der Berufswahl mit entscheidend. Seit 2009 werden alle Lehrkräfte gleich lang und gleichwertig ausgebildet und spätestens im Praxissemester hat sich herumgesprochen, dass Lehrkräfte die auf Primarstufe und Sekundarstufe I studieren, bis zu 500 Euro pro Monat weniger verdienen als Lehrkräfte anderer Schulformen. Dies führt dazu, dass obwohl es zu Beginn des Studiums scheinbar ausreichend Studierende gibt trotz aller Prognosen der Mangel bestehen bleibt, ja sich sogar verschlimmert hat. Ein weiteres Problem ist, dass mittlerweile über die Hälfte der Bundesländer die entsprechenden besoldungsrechtlichen Konsequenzen gezogen hat und die Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I besser bezahlt. Auch wenn Lehrkräfte oft in ihrem Bundesland bleiben, so gibt es doch immer mehr, die in andere Bundesländer abwandern gerade an den Grenzen von NRW. Das mögen in den letzten Jahren vielleicht „nur“ einige hundert gewesen sein, aber in Zeiten, in denen auch vier Jahre nach dem Regierungswechsel immer noch in vielen Kommunen ca. 90 % der Stellen nicht mit originär ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können und auch trotz Seiteneinstieg jede zweite Stelle leer bleibt, ist das eine fatale Zahl.

Sh: Ist dies wirklich so dramatisch?

Sh: Ist dies wirklich so dramatisch?
Kürten: Ja, das mag sicher regional unterschiedlich sein. Aber auch die jetzige Landesregierung muss sich fragen, ob ihre Wählerschaft zufrieden ist. Die Schulpolitik war das zentrale Thema im Landtagswahlkampf 2017. Ich glaube nicht, dass Schwarz-Gelb diese Zustimmung bekommen hätte, wenn die Wählerinnen und Wähler 2017 gewusst hätten, dass auch vier Jahre nach Regierungsantritt der Mangel so katastrophal ist. Natürlich gibt es auch immer wieder beschwichtigende Zahlen, die sagen: Es wird in den nächsten Jahren besser, allein: Mir fehlt der Glaube. Ich höre seit 2011, dass wir das Schlimmste bereits überstanden haben. Die Realität kann das leider nicht bestätigen.

Sh: Die Besoldungsfrage hat aber noch weitere Aspekte, Sie bzw. der VBE spricht in diesem Zusammenhang von einer „himmelschreienden“ Ungerechtigkeit. Was genau meinen Sie?

Sh: Die Besoldungsfrage hat aber noch weitere Aspekte, Sie bzw. der VBE spricht in diesem Zusammenhang von einer „himmelschreienden“ Ungerechtigkeit. Was genau meinen Sie?
Kürten: Der VBE hat es als erste Gewerkschaft klar und deutlich herausgearbeitet: Seit der 2009 verabschiedeten Reform der Lehrkräfteausbildung, die die Ausbildung nicht nur gleich lang, sondern auch gleichwertig gestellt hat, verstößt das Land NRW gegen seine eigene Verfassung, denn diese sagt klar und deutlich: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dies haben zahlreiche Rechtsgutachten mittlerweile bestätigt. Es ist also keine Bitte, die wir als VBE haben, sondern schlichtweg geltendes Recht. Lehrkräfte in Primar- und Sekundarstufe I sind die einzigen Landesbeamten mit Masterabschluss die nach A12/EG11 bezahlt werden. Ein weiterer Aspekt, der mir in diesem Zusammenhang übel aufstößt: Schauen Sie sich mal an, wie hoch der Frauenanteil in Primar- und Sekundarstufe I ist. Der ist nämlich hier am höchsten. Es ist doch schlichtweg ein Unding, dass die Bezahlung sinkt, je höher der Anteil weiblicher Beschäftigten ist. Es ist ein Skandal, dass das Land NRW als öffentlicher Arbeitgeber mit der Gestaltung des Landeshaushaltes die ungleiche Bezahlung von Mann und Frau untermauert.

Sh: Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie vielfältig und anspruchsvoll die Aufgaben für Lehrkräfte sind. In der politischen Diskussion schien man sich einig zu sein, dass Handlungsbedarf in Bezug auf die Besoldung besteht. Inwiefern waren Sie an dieser Diskussion beteiligt und wie schätzen Sie die bisherigen Aussagen der politisch Verantwortlichen ein?

Sh: Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie vielfältig und anspruchsvoll die Aufgaben für Lehrkräfte sind. In der politischen Diskussion schien man sich einig zu sein, dass Handlungsbedarf in Bezug auf die Besoldung besteht. Inwiefern waren Sie an dieser Diskussion beteiligt und wie schätzen Sie die bisherigen Aussagen der politisch Verantwortlichen ein?
Kürten: Da sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Es ist eben auch eine Frage der Glaubwürdigkeit unserer Politik. Der VBE kämpft seit über 40 Jahren für die gerechte Bezahlung der Lehrkräfte. Vor der Landtagswahl 2017 hat der damalige CDU-Vorsitzende in NRW und Oppositionsführer im Landtag, Armin Laschet, bekräftigt, dass die ungleiche Bezahlung der Lehrkräfte für die CDU nicht hinnehmbar sei, und nach der Wahl haben zahlreiche Landtagsabgeordnete der schwarz-gelben Koalition immer wieder betont, dass dies im Laufe der Legislatur umgesetzt wird. Gerade in einer Zeit, wo Menschen der Politik immer mehr misstrauen ist es wichtig, dass Wahlversprechen umgesetzt werden. Schon in der Schule bringen wir den Kindern bei, nicht zu lügen. Das gilt dann aber bitte auch für die Landtagsabgeordneten.

Sh: Kann man so eine Forderung überhaupt stellen im Hinblick auf die gestiegenen finanziellen Belastungen durch Corona und die Flutkatastrophe?

Sh: Kann man so eine Forderung überhaupt stellen im Hinblick auf die gestiegenen finanziellen Belastungen durch Corona und die Flutkatastrophe?
Kürten: Ganz ehrlich: Ich kann das Klagelied der leeren Kassen nicht mehr hören. Bereits vor Corona und der Unwetterkatastrophe fingen die ersten Abgeordneten an, die berechtigte Forderung infrage zu stellen, damals noch mit dem Argument, der „Brexit“ würde eine Umsetzung nicht zulassen. Es ist richtig, dass bei Corona und Flut geholfen wird und es ist genauso richtig, dass auch endlich in die Bildung investiert ist. Der Politik fällt häufig dann auf, dass angeblich kein Geld da ist, wenn es um die berechtigten Interessen der (nicht wahlberechtigten) jungen Generation geht. Das ist inakzeptabel. Jeder in die Bildung investierte Euro – und nichts anderes ist die Besoldungserhöhung unter dem Gesichtspunkt des Lehrkräftemangels – rechnet sich mit dem Faktor 7 bereits in wenigen Jahren. Dies kann nur durch Investitionen in den Klimaschutz gesteigert werden (hier wird oft der Faktor 15 genannt). Letztendlich hängen alle Probleme, die wir im Schul- und Bildungsbereich haben mehr oder weniger mit dem dramatischen Lehrkräftemangel zusammen. Daher ist es jetzt an der Zeit, endlich die Weichen zu stellen.

Sh: Im Zusammenhang dieser Frage richtet sich der Blick auch immer wieder auf die Altlehrämter und tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Wie ist hier die Position des VBE?

Sh: Im Zusammenhang dieser Frage richtet sich der Blick auch immer wieder auf die Altlehrämter und tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Wie ist hier die Position des VBE?
Kürten: Der VBE hat immer betont, dass die Menschen, die vor 2009 studiert haben, hervorragende Arbeit leisten und mitgedacht werden müssen. Alles andere ist nicht vermittelbar. Gleiches gilt auch für Beförderungsämter, wie Fachleitungen, Schulleitungen und Konrektoren. Dies betrifft dann z. B. auch die Fachleitungen an Förderschulen. Bei den Tarifbeschäftigten im Schulbereich kann es trotz Höhergruppierung zu Einkommensverlusten kommen, daher fordert der VBE schon seit Langem eine Höhergruppierung stufengleich unter Mitnahme der Stufenlaufzeit. Hier haben wir mit Rita Mölders eine Referatsleiterin im VBE, die eine herausragende Expertin auf diesem Gebiet ist und sich mit ganzem Herzen für die Tarifbeschäftigten einsetzt.

Sh: Wie optimistisch sind Sie, dass die Forderung umgesetzt wird?

Sh: Wie optimistisch sind Sie, dass die Forderung umgesetzt wird?
Kürten: Vielleicht überrascht es, aber ich bin sehr optimistisch. Es gibt das Wahlversprechen der CDU und die Ankündigungen der FDP, es in der noch laufenden Legislaturperiode umzusetzen. NRW hat bedingt durch die Tatsache, dass in den letzten Jahren zahlreiche Bundesländer nachgezogen sind hier großen Nachholbedarf. Daher kann es letztlich nur in dieser Legislatur passieren, alles andere käme einem ungeheuerlichen Wortbruch gleich. Sollte es nicht umgesetzt werden, so sind die Wahlprogramme der Parteien entscheidend. Die SPD hatte es bereits 2017 im Wahlprogramm, sind aber bekanntermaßen nicht wiedergewählt worden. Die Grünen haben hoffentlich aus ihrem Fehler gelernt und werden es klar und deutlich in ihrem Wahlprogramm formulieren, das muss da schwarz auf weiß stehen, Lippenbekenntnisse hatten wir bereits genug. Entsprechende Anträge liegen bereits vor und finden die Unterstützung in zahlreichen Untergliederungen. Ca. 100.000 Lehrkräfte sind von dieser Benachteiligung betroffen, hinzu kommen noch Familienangehörige, denen dieses Anliegen auch sehr wichtig ist. Das kann eine Wahl entscheiden, und die schwarz-gelbe Landesregierung ist gut beraten, dieses Thema nicht mit in den Wahlkampf zu nehmen und jetzt zu lösen.

Sh: Vielen Dank für das Gespräch!


… und weiter geht´s

Offener Brief an die Landtagsabgeordneten

(19.10.20) Nachdem die Corona-Krise die Arbeit an den geplanten Baustellen vor Ort (s.u.) lahmgelegt hat, haben einige VBE-Stadt-/Kreisverbände im August 2020 einen offenen Brief an ihre Landtagsabgeordneten auf den Weg gebracht, um daran zu erinnern, dass der „Stau auf der A13“ weiter besteht. Den Text sehen Sie nachfolgend.

Hier die Antworten

Antwort 1 aus dem Kreis Kleve

Antwort 2 aus dem Kreis Kleve

Antwort aus dem Rhein-Erft-Kreis

Text Offener Brief: Arbeit der Lehrkräfte in Grundschulen und der Sekundarstufe I endlich anerkennen!

Sehr geehrte …

die Lehrkräfte in NRW haben während der Corona Krise Herausragendes geleistet. Nur dem enormen Engagement der Kolleginnen und Kollegen ist es zu verdanken, dass das Nebeneinander von Präsenzunterricht, Lernen auf Distanz und Notbetreuung weitestgehend reibungslos geklappt hat. Dabei ist deutlich geworden, wie vielfältig und anspruchsvoll die Aufgaben für unsere Lehrkräfte unter diesen schwierigen Bedingungen sind.

Respekt und Anerkennung verdient diese Arbeit, in der unsere Lehrkräfte quer durch alle Schulformen flexibel, kurzfristig und kreativ an die neuen Herausforderungen herangegangen sind und verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigten waren.

Als VBE sagen wir es klar und deutlich: Diese Leistung muss endlich respektiert, anerkannt und gewürdigt werden! Stattdessen wird den Lehrkräften mit der 24. Schulmail wieder einmal vor Augen geführt, dass Ihre Leistung je nach Schulform unterschiedlich gewertet wird.

In der 24. Schulmail hatte die Landesregierung angekündigt, Gy-Ge-Lehrkräfte in der Sekundarstufe I und in der Grundschule zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels einzusetzen. Diese Lehrkräfte werden an den Gymnasien eingestellt. Nun werden diese Lehrkräfte von den Gymnasien in die Schulen der Sekundarstufe I und die Grundschulen teilabgeordnet. Das bedeutet, dass sie für ihre Arbeit in der Sekundarstufe I und in den Grundschulen mind. nach A13 (EG13) besoldet werden. Eine Verschärfung der Problematik hat sich darüber hinaus durch die Regelungen im Masterplan ergeben.  

Das stellt für den VBE und die Lehrkräfte der Sekundarstufe I und der Grundschulen eine unerträgliche Situation dar! Sie werden die neuen Kolleginnen und Kollegen mit hohem Zeitaufwand in ihr methodisches und didaktisches Fachwissen einarbeiten und sie intensiv in der Unterrichtsgestaltung begleiten müssen. Das damit verbundene Ungleichgewicht im Besoldungsgefüge bringt die betroffenen Kollegien in eine Zerreißprobe, denn diejenigen, die am meisten Unterstützung für ihre tägliche Arbeit benötigen, werden mind. mit A13/EG13 besoldet. Sollte ein Gymnasium eine bereits höher besoldete Lehrkraft abordnen, kann es zu der Situation kommen, dass diese mit A14/EG14 gleich besoldet wird wie die Schulleitung. 

Diese offensichtliche Ungerechtigkeit hat mit Wertschätzung nichts zu tun und ist besonders ein Schlag ins Gesicht für unsere Lehrkräfte an den Grundschulen und der Sekundarstufe I, die nach A12/EG11 besoldet werden.

Der VBE fordert die Politik auf, endlich den Verfassungsgrundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ umzusetzen!

Der eklatante Mangel an Lehrkräften ist die größte Baustelle der Schulpolitik. Alle gesellschaftlichen Herausforderungen, wie z.B. die Inklusion, die Integration und die Schaffung von Chancengerechtigkeit können nur mit ausreichend originär ausgebildetem Personal erfolgreich gelöst werden. 

Durch die wiederholt folgenlosen Ankündigungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der Landespolitik, diese Gerechtigkeitslücke für die Lehrkräfte der Grundschulen, der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zu schließen, steigt der Frust der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer täglich.

Andere Bundesländer machen es Nordrhein-Westfalen vor. Sie haben erkannt, dass der Lehrkräftemangel nur durch gleichen Lohn für gleiche Arbeit (A13/EG13 als Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte!) behoben werden kann. Mittlerweile haben zahlreiche Bundesländer sich auf den Weg gemacht und die Ungerechtigkeiten beseitigt, bzw. entsprechende Pläne verabschiedet.

Wir fordern Sie unmissverständlich auf: Setzen Sie sich für die Schließung dieser Gerechtigkeitslücke und damit für ein starkes Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen ein!

Für ein persönliches Gespräch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift


VBE errichtet Wanderbaustellen vor den kommunalen CDU-Büros und Rathäusern

(12.03.20) Im Stau auf der A13 unterwegs

VBE Aachen Wanderbaustelle

Mi, 11.03.20, 12:00 in Aachen, Katschhof 1

Der Personalmangel müsste eigentlich dazu führen, dass unsere Landesregierung das Arbeiten in der Schule attraktiver macht und auch fair bezahlt. In Aachen sind heute Pädagoginnen und Pädagogen auf der Straße und fordern: GLEICHEN LOHN FÜR GLEICHWERTIGE ARBEIT FÜR ALLE LEHRKRÄFTE ALLER SCHULFORMEN! Bereits nach zweieinhalb Stunden sind schon über hundert Strafzettel für die Landesregierung zusammengekommen.

Hinweis: Leider mussten die anderen Termine aufgrund der Corona-Situation wieder abgesagt werden, so dass wir leider nur die Baustelle Aachen einrichten konnten.

  • Do, 28.05.20, 11:00 in Düsseldorf, Johannes-Rau-Platz
  • Mo, 11.05.20, 13:00 in Rheine, Bahnhofstr. 10
  • Fr, 08.05.20, 12:30 in Solingen, Walter-Scheel-Platz 1
  • Mi, 06.05.20, 13:00 in Lüdinghausen, Mühlenstr. 20
  • Mi, 29.04.20, 12:00 in Siegen, Weststr. 1
  • Di, 21.04.20, 12:30 in Krefeld, Carl-Wilhelm-Str. 30

An die Regierungsparteien: Stiefel raus, Nikolaus. Da habt ihr die Bescherung

(06.12.19) Der VBE schenkt ein Plakat Chronik einer Baustelle.

Damit ihr es nicht vergesst, was bisher geschah, alles im Überblick zum Stau auf der A13.

A13 Chronik einer Baustelle - Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Viele weitere Aktionen zu der Kampagne Stau auf der A13 finden unsere Mitglieder in unserem Heft „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Chronik einer Baustelle“.

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