Startseite > Themen > Allgemeines > Multiprofessionalität

Multiprofessionalität

Druckversion

Die vollständige Druckversion steht hier zum Download bereit.

Die VBE-Personalräte unterstützen Sie bei allen Fragen oder Anliegen und beraten Sie gerne!


Beschäftigte im Landesschuldienst sind neben den Lehrkräften zunehmend
auch sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen, deren Interessen unsere
VBE-Personalräte ausgesprochen gut im Blick haben. Seit vielen Jahren setzt
der VBE auch bei der Aufstellung der Personalratslisten auf
Multiprofessionalität und die Perspektive unterschiedlicher Professionen. Wir
setzen uns mit großer Expertise und einem hohen Engagement für euch ein!


In NRW gibt es fünf Erlasse, nach denen sozialpädagogische Kolleginnen und
Kollegen auf Landesstellen an Schulen beschäftigt werden:

  1. „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit“ (Erlass vom
    23.01.2008)
  2. „Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“ (Erlass vom
    08.06.2018)
  3. „Soziale Arbeit zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte
    Schülerinnen und Schüler“ / Multiprofessionelle Teams Integration (Erlass vom
    28.03.2017)
  4. „Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und
    weiterführenden Schulen“ (Erlass vom 5. Mai 2021, Stand: 17. Mai 2022);
    Achtung: An weiterführenden Schulen gab es bereits 2018 einen Erlass für
    dieses Arbeitsfeld, der für die vor Mai 2021 Eingestellten weiterhin gilt und
    zum Beispiel eine andere Arbeitszeitregelung beinhaltet.




10 Punkte-Papier des VBE

Soziale Arbeit macht Schule!
Gelingensbedingungen für multiprofessionelle Bildung

Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen und andere Professionen leisten seit
Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag bei der Gestaltung und Weiterentwicklung von
Schule. Schulsozialarbeit, sozialpädagogische Arbeit in der Schuleingangsphase und
Multiprofessionelle Teams sind wichtige Bausteine für Bildungschancen, ein
inklusives Schulsystem und die Integration von geflüchteten Schülerinnen und
Schülern. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat sich mit Nachdruck (und mit
Erfolg!) für eine deutliche Stellenausweitung eingesetzt. Angesichts der aktuellen
Herausforderungen an den Schulen in NRW ist eine weitere Stellenausweitung
dringend notwendig. Sozialpädagogische Kompetenz muss jeder Schulform und jeder
einzelnen Schule mit einem ausreichenden Stellenkontingent zur Verfügung stehen!
Die Einstellungs- und Arbeitsbedingungen der sozialpädagogischen Kolleginnen und
Kollegen und weiterer Professionen sind dabei so zu gestalten, dass ein
professionsspezifischer Einsatz, effektive Kooperationsmodelle, personelle
Kontinuität und damit eine wirksame Unterstützung gewährleistet sind. Ganz konkret:


  1. Auf den Anfang kommt es an: Beim Übergang von der KiTa zur Primarstufe ist
    die Expertise der „Sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase“
    unverzichtbar! Alle Schulen der Primarstufe müssen damit bedarfsgerecht –
    mindestens mit einer vollen Stelle ausgestattet sein!


  2. Kooperation statt Konkurrenz: Landesstellen für Schulsozialarbeit müssen an
    allen Schulen und Schulformen zur Verfügung stehen – auf eigenen Planstellen und
    ohne Anrechnung auf Stellen für Lehrerinnen und Lehrer!


  3. Multiprofessionelle Teams: Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen,
    Handwerksmeister/-innen und andere Professionen unterstützen an Förderschulen
    oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens mit eigener Expertise – ohne
    sonderpädagogisch tätig zu sein!


  4. Integration durch Bildung: Für die potentialorientierte Begleitung und
    Unterstützung zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist unter anderem die
    ressourcenorientierte Zusammenarbeit mit Eltern unabdingbar. Wichtig sind
    individuelle, bedarfsorientierte Einsatzkonzepte, die sich klar vom DAZ-Unterricht
    abgrenzen!


  5. Multiprofessionalität ist MEHRwert: Ganz klar: Wer Multiprofessionalität in der
    Schule will, muss sie auch bezahlen! Restriktive Stufenzuordnungen darf es nicht
    länger geben. Wir fordern eine bessere Bezahlung und berufliche Perspektiven für
    sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen im Landesschuldienst. Die Frage der
    Gerechtigkeit stellen wir als VBE für alle Professionen!


  6. Kein Einsatz als Feuerwehr: Eine wirksame und nachhaltige Unterstützung
    gelingt nur mit konzeptionell abgesicherten Kooperationsstrukturen und beim Einsatz
    an nur einer Schule. Kontinuität ist für tragfähige Beziehungsarbeit unerlässlich!


  7. Rote Karte für Unterricht: Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen und
    andere Professionen sind keine Hilfslehrkräfte und Vertretungsstundenretter! Sie
    unterstützen Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihres eigenen Kompetenz- und
    Tätigkeitsprofils und müssen professionsspezifisch eingesetzt werden!


  8. Voneinander lernen: Bei Fortbildung und Qualifizierung müssen
    sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen stärker mitgedacht werden! Wichtig
    sind zudem spezifische Angebote und die Einbindung sozialpädagogischer
    Kolleginnen und Kollegen als Moderatorinnen und Moderatoren.


  9. Fachlichen Austausch und Netzwerke stärken: Regionale Arbeitskreise in den
    Schulämtern/bei den Bezirksregierungen müssen installiert und unterstützt werden.
    Zur Qualitätssicherung und Personalbindung müssen professions-/
    arbeitsfeldspezifische Fachberatungen und Supervisionsangebote installiert werden.


  10. Berufliche Perspektiven schaffen: Auch im Arbeitsfeld Schule muss es für
    sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen und andere Professionen
    Abordnungsmöglichkeiten in andere Aufgabenbereiche (zum Beispiel Kommunales
    Integrationszentrum/KI) und Aufstiegschancen geben.



Thema Multiprofessionalität in der neuen E[LAA]N

In der aktuellen Ausgabe der E[LAA]N geht es ebenfalls um das Thema Multiprofessionalität.
Hier geht es zur aktuellen Ausgabe.

Starke Bildung. Starke Menschen.

Mitglied
werden