Schulrecht mal anders: Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen rechtssicher einsetzen
Das Seminar macht Schluss mit dem Vorurteil, dass Jura eine trockene Angelegenheit ist.
Sie kennen das: Pflichtverletzungen von Schülern und Schülerinnen nehmen kontinuierlich zu. Sei es, dass körperliche Gewalt ausgeübt wird oder Schüler und Schülerinnen andere am Schulleben Beteiligte – unter Umständen auch über soziale Netzwerke – „mobben“.
Tagtäglich müssen Sie sich als Schulleitung oder Lehrkraft in diesem Zusammenhang mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen.
In diesem Seminar macht Sie der Referent, der u.a. auch das MSB NRW berät, mit den rechtlichen Grundlagen für die Verhängung von erzieherischen Einwirkungen und Schulordnungsmaßnahmen vertraut. Er geht dabei insbesondere auf die Voraussetzungen für den Verweis, die Überweisung in eine Parallelklasse, den Unterrichtsausschluss (sowie Aufsichtspflichten) und die Schulentlassung ein. Es wird dargestellt, wie einzelne Pflichtverletzungen von Schülern praxisnah und rechtssicher geahndet werden können.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Beleidigungen gegenüber MitschülerInnen und Lehrkräften
- Tätlichkeiten
- sexuelle Übergriffe
- unerlaubte Handybenutzung
- Mobbing in und außerhalb der Schule
In der Teilnehmergebühr sind der Willkommens-Kaffee, Tagungsgetränke und ein Mittagsessen enthalten.
Die Teilnehmer:innen können sich die Kosten aus dem schulinternen Fortbildungsbudget erstatten lassen.
Ein ausführliches Skript wird nach der Veranstaltung verschickt.
49 Plätze frei
Referent/-in:
Andreas Müller
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht