Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Startseite > Themen > Allgemeines > Übertragung auf den Besoldungsbereich

Übertragung auf den Besoldungsbereich

13.12.23

Unser Dachverband, der DBB NRW, hat es geschafft. Die Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder vom 9. Dezember 2023 wird 1:1 auf Beamtinnen und Beamte übertragen.

„In diesen herausfordernden Zeiten ist das Bekenntnis der Landesregierung, das Tarifergebnis 1:1 auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zu übertragen, ein positives aber auch notwendiges Signal.“

Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW und zweiter Vorsitzender des DBB NRW.

Inflationsausgleich

Die Übertragung gilt auchfür die Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich). Die Anspruchsberechtigten erhalten im Januar 2024 somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen. 

Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

Versorgungsempfängerinnen und -empfängern werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt (entsprechend des Gesetzentwurfs des Bundes zur Umsetzung des TVöD).

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen 

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro.

Weitere Gespräche geplant

Für weitere Abstimmungen zu Übertragung und Umsetzung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich wurden weitere Gespräche vereinbart. Roland Staude: „Die Einkommensrunde für alle Beschäftigten des Landes NRW ist für uns jedoch erst mit dem zweiten Teil der Besoldungsgespräche im Februar 2024 abgeschlossen.“

Ergebnis ist durch eine starke Zusammenarbeit erreicht worden

Der VBE NRW ist dankbar für den Einsatz seiner engagierten Mitglieder. 800 Mitglieder beteiligten sich an der Großdemonstration in Düsseldorf und über 300 am Warnstreik in Dortmund. In Düsseldorf waren insgesamt 15.000 Menschen vor Ort.

„Die Demonstrationen haben den Verhandlungsführern deutlich den Rücken gestärkt. Das Ergebnis haben wir gemeinsam erzielt. Beim Thema Eingruppierung von Lehrkräften besteht weiter dringender Handlungsbedarf. Darauf werden wir bei nächster Gelegenheit zurückkommen.“

Rita Mölders (stellv. VBE-Bundesvorsitzende für den Bereich Tarif & Leiterin Referat Tarif im VBE NRW)

Starke Bildung. Starke Menschen.

Mitglied
werden