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Gespräche mit Vorgesetzten

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Die VBE-Personalräte unterstützen Sie bei allen Fragen oder Anliegen und beraten Sie gerne!



Bei einem „Dienstgespräch“ kann die Lehrkraft eine Person ihres Vertrauens mitnehmen. Die VBE-Personalräte stehen Ihnen dabei zur Seite!


Auf den unterschiedlichen Ebenen – in der Schule, im Schulamt oder auch in der Bezirksregierung – werden Gespräche zwischen den Lehrkräften und Vorgesetzten geführt. Unterscheiden muss man dabei aber, ob es sich um ein „dienstliches Gespräch“, ein „Dienstgespräch“ oder ein „Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen“ handelt.

Die Unterschiede sollen hier kurz erklärt werden.

Dienstliches Gespräch

Im Schulbereich gibt es viele Anlässe für dienstliche Gespräche.

Dazu gehören unter anderem:

  • Beratungsgespräche, die auch auf Anfrage der Lehrkraft stattfinden können,
  • Beurteilungsgespräche (dienstliche Beurteilungen),
  • Gespräche über den Einsatz im Stunden- oder Aufsichtsplan,
  • Terminabsprachen,
  • Planung von Schul- oder Sportveranstaltungen,
  • Perspektivgespräche,
  • Austauschgespräche über die Qualität der unterrichtlichen, erzieherischen und außerunterrichtlichen Arbeit oder auch
  • Abfragen zum Fortbildungsbedarf.

Solche Gespräche sind nicht nur selbstverständlich zulässig, sie sind für eine gute Zusammenarbeit in der Schule unerlässlich.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aber auch aufgefordert, bei Beschwerden von Eltern, Schülerinnen und Schülern oder einzelnen Kolleginnen bzw. Kollegen, bei Vorlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei Dienstverletzungen oder Nachlässigkeiten (z.B. mehrfaches Zuspätkommen), bei Anschuldigungen usw. ein Gespräch mit der betroffenen Lehrerin oder dem betroffenen Lehrer zu führen.

Ziel ist es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Standpunkte der Beteiligten abzuwägen, den Sachverhalt zu klären und den Konflikt zu lösen.

Die Einladung zu einem „dienstlichen Gespräch“ kann die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ablehnen, da es in dienstlichen Gesprächen um Angelegenheiten geht, für die die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorgesetzteneigenschaften besitzt.

Der Einladung muss zwar Folge geleistet werden, aber niemand kann Auskünfte oder Entscheidungen von der Lehrerin oder dem Lehrer erzwingen. Die Lehrkraft kann sich anhören, was der Grund für die Einladung ist und ggf. später schriftlich Stellung dazu nehmen. Eine sofortige Beantwortung der Fragen der Schulleitung muss nicht erfolgen.

Hilfreiche Tipps zur Vorbereitung eines „dienstlichen Gespräches“:

  • Bitten Sie um eine schriftliche Einladung zum Gespräch.
  • Fragen Sie nach dem konkreten Inhalt und dem Ziel des Gesprächs. (Sollte es Unterlagen geben (z.B. Elternbrief), bitten Sie um eine Kopie des/der Schreiben.)
  • Klären Sie, wer neben der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter an dem Gespräch teilnimmt.
  • Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor.
  • Prüfen Sie, ob Sie das Gespräch allein mit der Schulleiterin bzw. mit dem Schulleiter führen möchten. (Manche Angelegenheiten lassen sich vertrauensvoll „unter vier Augen“ besprechen. In anderen Situationen ist eine Person des Vertrauens wichtig. Sie kann zur Versachlichung beitragen, ggf. Notizen machen oder im Gespräch auf Dinge hinweisen, die man im Eifer des Gefechts vergisst oder falsch darstellt. Außerdem kann man sich im Anschluss des Gespräches mit ihr über den Gesprächsverlauf austauschen.)
  • Falls notwendig und aus Ihrer Sicht wichtig: Informieren Sie den Lehrerrat und den für Sie zuständigen Personalrat.
  • Sollte das Gespräch eskalieren oder Sie überfordern, bitten Sie darum, dass das Gespräch unterbrochen und ggf. an einem anderen Tag fortgeführt wird.
  • Klären Sie, ob von dem Gespräch ein Protokoll angefertigt und wo dieses abgeheftet wird.
  • Falls ja: Lassen Sie sich das Schriftstück zeigen und lesen Sie es gut durch.
  • Fragen Sie nach, was mit dem Protokoll geschieht.
  • Bitten Sie ggf. um Änderungen bzw. Ergänzungen des Textes. (Werden die Änderungswünsche nicht angenommen, schreiben Sie eine Gegendarstellung und bitten Sie die Schulleiterin bzw. den Schulleiter darum, diese zum Protokoll zu heften.)
  • Lassen Sie sich eine unterschriebene Kopie des Protokolls aushändigen.
  • Wenn die Schulleitung Sie auffordert, das Protokoll zu unterschreiben, fügen Sie das Wort „Kenntnisnahme“ an. (Das ist keine Einverständniserklärung!)






Dienstgespräch

„Dienstgespräche“, die eventuell sogar disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen können, werden nicht mit den Schulleiterinnen und Schulleitern in der Schule geführt, sondern ausschließlich mit den Schulaufsichtsbeamtinnen und –beamten bzw. den Dezernentinnen und Dezernenten bei der dienstvorgesetzten Stelle im Schulamt oder in der Bezirksregierung.

Sie haben in der Regel ein dienstliches Fehlverhalten zum Anlass und dienen der Klärung des Sachverhalts.

Die Einladung ins Schulamt bzw. in die Bezirksregierung verursacht häufig ein ungutes Gefühl. Daher raten wir den Betroffenen, eine Person des Vertrauens mitzunehmen. Unserer Erfahrung nach sollte es jemand sein, der Erfahrungen mit Personal- und Dienstgesprächen hat. Die Begleitung kann durch ein Personalratsmitglied, eine andere Person des Vertrauens oder ggf. durch einen Rechtsanwalt, wenn hier das statusrechtliche Amt des Beamten betroffen ist, das Gespräch der Aufklärung möglicher Verfehlungen des Beamten dient oder ein Verwaltungsverfahren vorliegt, erfolgen.

richtig.wichtig:

VBE-Personalräte begleiten Sie auf Wunsch zum Dienstgespräch. Die Anwesenheit einer Person des Vertrauens muss die Dienststelle dulden, eine Teilnahme dieser Person am Gespräch darf sie ablehnen.

Wir raten dazu, bei einer Einladung zu einem Dienstgespräch, sofort Ihre VBE-Personalräte zu informieren und sie um Unterstützung zu bitten. 

Unser Tipp: Fertigen Sie im Anschluss an das Dienstgespräch für sich ein Gedächtnisprotokoll an. Vereinbarungen und abgesprochene Verfahren bleiben Ihnen so auch nach längerer Zeit präsent.





Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen

Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen gibt es in der Schule nicht.

Im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 26.04.2010 hat das OVG Münster Aussagen der Dienststelle ins Verhandlungsprotokoll aufgenommen, die erklären, dass keine individuellen Zielvereinbarungen geregelt und dass klassische Mitarbeitergespräche im Rahmen der Qualitätsanalyse nicht vorgegeben werden.

Daraus kann geschlossen werden, dass die Dienststelle an dem bisher eingeschlagenen Kurs festhält, denn schon im November 2004 hat der Hauptpersonalrat Gesamtschule mit dem Ministerium ein Gespräch bezüglich der Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarung im Schulbereich geführt, in dem klargestellt wurde: Das Mitarbeitergespräch als Instrument der Personalführung ist innerhalb der Schule nicht eingeführt.

Wenn eine Einführung in der Zukunft erfolgen sollte, liegt bei den Gesprächen mit Zielvereinbarungen in jedem Fall ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand vor (z.B. bei den Aspekten Rückschau, Stärke-/Schwächeanalyse, Arbeitszufriedenheit, Festlegung von Zielen, Einschätzung der Zielerreichung, Fehlzeitengespräche).

Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen als Instrument der Personalführung gibt es im Schulbereich nicht.

Sollten Sie zu einem „Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung“ eingeladen werden, wenden Sie sich bitte an Ihre VBE-Personalräte. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

richtig.wichtig:

Sollten Sie zu einem „Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung“ eingeladen werden, wenden Sie sich bitte an Ihre VBE-Personalräte. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite.



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