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Stellungnahme des VBE NRW anlässlich der Anhörung des Unterausschusses Personal am 17.10.23

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024), Drucksache 18/5000 sowie zum Antrag der Fraktion der FDP „Landesregierung muss Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst fortsetzen – Staatliche Handlungsfähigkeit in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels sichern“, Drucksache 18/4571.

Der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf und zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung:

Im aktuellen Haushaltsjahr war der Einzelplan 05 mit einem Anteil von 23,2 Prozent der größte Einzeletat des Landeshaushaltes. Der Anteil sinkt für das nächste Jahr auf 21,8 Prozent, auch wenn die Ausgaben um 1,62 % steigen. Auch ist der Einzelplan 05 nicht mehr der größte ressortspezifische Einzeletat – diesen stellt nun die Allgemeine Finanzverwaltung.

Der Haushaltsplan für das aktuelle Jahr umfasst einen großen Schritt im Bereich der Lehrkräftebesoldung: die schrittweise Anpassung der Eingangsämter zur Besoldungsgruppe A 13 für die Lehrkräfte in der Grundschule und der Sekundarstufe I.

Der vorliegende Haushaltsplan für das kommende Jahr lässt allerdings weitere notwendige Schritte vermissen. Hierzu gehören die Anpassungen der Besoldung von Fachleitungen, Schulleitungen, der weiteren Beförderungsämter und der Schulaufsicht.

Die Fachleitungen der Grundschule, der Förderschule und der Schulformen der Sekundarstufe I erhalten kein Beförderungsamt. Gleiche Besoldungs- und Beförderungsstrukturen für Fachleitungen aller Schulformen sollten aber selbstverständlich sein. Es geht um den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Dies gilt ebenso für die Besoldung von Schulleitungen und weiterer Beförderungsämter.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass insbesondere der Besoldungsabstand zwischen der Eingangsbesoldung und der Schulleitungsbesoldung so gestaltet sein muss, dass es sich lohnt, Verantwortung in einem Leitungsamt zu übernehmen. Die umfangreiche und vielfältige Aufgabe in der Schulleitung muss sich auch in einer attraktiven Besoldung widerspiegeln. Die Zahl der nicht besetzten Leitungsstellen im Schulbereich zeigt deutlich, dass hier ein großer Nachholbedarf besteht.

Auch die Schulaufsichten der Grundschule, der Schulformen der Sekundarstufe I und der Förderschule sind den Schulaufsichten der Sekundarstufe II nicht gleichgestellt. Für all diese Bereiche war angekündigt, dass Konsequenzen aus der geänderten Eingangsbesoldung gezogen würden. Dies vermisst der VBE im vorliegenden Haushaltsentwurf.

Viele Stellen im Schulbereich sind nicht besetzt. Das hier veranschlagte, aber nicht ausgegebene Geld wird jedoch nicht für die Schulen und die schulische Bildung anderweitig sinnvoll verwendet und investiert. Es kann nicht sein, dass diese Gelder wieder in den Haushalt zurückfließen und damit auch die Bildung, entgegen allen Absichtserklärungen, zur Sparkasse des Landeshaushaltes wird.

Die neuen „Richtlinien Bildungs- und Erziehungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen in NRW“ formulieren äußerst hohe Ansprüche und Erwartungen an die Schulen und an deren Beitrag für die Gesellschaft. Dies muss sich auch in den real investierten Beträgen wiederfinden. Falls nicht, so bleibt es ein Anspruch auf dem Papier. Auch dann, wenn die Kolleginnen und Kollegen, wie immer, alles in Ihrer Macht Stehende versuchen, trotz prekärer Personalausstattung und schlechter Rahmenbedingungen, um den Schülerinnen und Schülern eine möglichst gute Bildung zu ermöglichen.

In einigen Bereichen bleiben die Haushaltsmittel für das Jahr 2024 auf dem Stand 2023 – der VBE sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf.

Dies gilt u.a. für den Bereich der Integrationsstellen. Es bleibt bei 5.018 Stellen, obwohl der Bedarf im laufenden Jahr höher war und auch absehbar höher bleiben wird. Auch die Stellen für den HSU bleiben auf gleichem Niveau, obwohl selbst in den Erläuterungen zum Haushalt nachzulesen ist, dass der HSU „zukünftig deutlich an Bedeutung gewinnen wird“ (s. S. 64). Die Stellen für schulnahe Bildungsangebote in den zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) bleiben ebenfalls auf 50 begrenzt. Dabei sind Investitionen in Integration und Sprachförderung wichtig und unverzichtbar.

Gleiches gilt für Investitionen in die Schulsozialarbeit. Die Forderung des VBE heißt hier: Jede Schule braucht Schulsozialarbeit. Die Stellen werden jedoch nicht ausgebaut, sondern die finanziellen Mittel bleiben auf gleichem Niveau. Dies bringt aber, was beispielsweise die Beschäftigung von Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern außerhalb des Landesdienstes angeht, große Schwierigkeiten für die Kommunen mit sich. Bei steigenden Ausgaben, z.B. für Lohn, können nur weniger Stellen besetzt werden. Das ist keine gute Entwicklung und muss dringend vermieden werden. Im Gegenteil wäre eine Ausweitung der Stellen notwendig.

Die Inklusionspauschale und Mittel für Aufwendungen bei Konnexitätsverpflichtungen im Bereich Inklusion werden sogar gekürzt. Dies wird u. a. Auswirkungen auf die Beschäftigungen in einem freiwilligen sozialen Jahr haben. Somit sind wichtige Unterstützungsmaßnahmen im Bereich des Gemeinsamen Lernens betroffen, auf die man in den allgemeinen Schulen nicht verzichten kann.

Stellen für Schulverwaltungsassistenzen, im Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung noch als wichtiges Entlastungsinstrument für die Schulverwaltung benannt, werden ebenfalls gekürzt. Außerdem werden sie weiterhin gegenfinanziert mit einer Drittellehrerstelle. Das ist für Schulen nicht attraktiv genug.

Der VBE erkennt an, dass die finanziellen und personellen Mittel für den Offenen Ganztag in den Grundschulen aufgestockt werden. Dies ist allerdings auch lange überfällig und dringend notwendig. Gleichzeitig läuft aber das OGS-Helferprogramm aus – 30.000.000 Euro werden hier eingespart.

Der Haushalt lässt viele Fragen unbeantwortet: Wovon sollen digitale Endgeräte für neu eingestellte Landesbeschäftigte in den Schulen bezahlt oder defekte Geräte ersetzt werden? Wie begegnet man steigenden Sachkosten im Bereich der Lernmittel und Reisekosten? Wie werden Schulen attraktive Arbeitsplätze und Lernorte? Der vorliegende Haushaltsplan bietet hier wenig Spielräume.

Zum Antrag der FDP-Fraktion:

Der VBE NRW begrüßt den Antrag der FDP, den Öffentlichen Dienst durch eine Attraktivitätskampagne zu stärken, um qualifizierte Fachkräfte auszubilden und einstellen zu können und damit die vakanten Stellen zu besetzen. Die bisherigen Maßnahmen der in der letzten Wahlperiode begonnenen Attraktivitätsoffensive reichen im Schulbereich nicht aus, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

Mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung wird die Situation für einzelne Lehrkräfte (aufgrund weiter Fahrzeiten und schlechter Versetzungschancen etc.) noch aussichtsloser und damit der Lehrberuf noch unattraktiver, sodass häufig der einzige Ausweg in der Kündigung gesehen wird.

Grund für das Aufgeben des Beamtenstatus, insbesondere junger Fachkräfte innerhalb der ersten Jahre, sind speziell im Lehrberuf häufig die gewachsenen Anforderungen bzw. eine maßlose Überforderung und fehlende Unterstützung, da das Personal am Limit arbeitet.

Erschwerend hinzu kommt, dass die Bundesländer immer mehr in eine Konkurrenzsituation geraten. Fachkräfte, Bewerberinnen und Bewerber wandern in Bundesländer ab, in denen sie bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen vorfinden. Hier ist NRW auch speziell im Schulbereich nicht konkurrenzfähig aufgestellt (vgl. letzte Ifo-Umfrage, in der untersucht wurde, wie Bildung in NRW von der Bevölkerung eingeschätzt wird).

Eine wirkliche Attraktivitätssteigerung im Schulwesen erfolgt lediglich über gravierende Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Dies ist die einzige erfolgversprechende Strategie – mittel- und langfristig.

Demnach sind Wertschätzung und Attraktivitätssteigerung, insbesondere durch konkrete Handlungen im Sinne von Entlastung wünschenswert. Beispielhaft genannt seien hier kleinere Klassen, mehr Personal – auch Assistenzkräfte für Unterricht und IT beispielsweise, Verringerung des Stundendeputats, Schulverwaltungsassistenz ohne Anrechnung, Anpassung der Besoldung für alle Beschäftigtengruppen etc.

Regelmäßige Dialogformate mit den Berufsverbänden sind notwendig und wichtig – was nützen sie jedoch, wenn man sich auf der fachlichen Ebene über Bedarfe und Handlungsoptionen einig ist, im Haushalt aber nicht die nötigen Konsequenzen sichtbar werden? Es ist auch begrüßenswert, wenn das Parlament über den Stand der Gespräche informiert wird. Am wichtigsten ist jedoch, dass man im Finanzministerium und in der Staatskanzlei gut zuhört.

Dortmund, 11.10.2023

Anne Deimel                                                           Stefan Behlau

Vorsitzende VBE NRW                                         Vorsitzender VBE NRW

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