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Abrechnung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Die letzten Änderungen des Landesbeamtengesetzes haben auch Änderungen für die Abrechnung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten mit sich gebracht. Die sog. Bagatellgrenze , die bisher nur für Vollzeitbeschäftigte angewendet wird, gilt nun auch für Teilzeitbeschäftigte. Das heißt: Bisher erfolgte die Abrechnung von Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ab der ersten Mehrarbeitsstunde bis zur…
