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    Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung & Rechenschwäche“ Drucksache 18/4357


    Der VBE NRW begrüßt diesen Antrag, nimmt er doch eine Thematik in den Fokus, mit der sich täglich betroffene Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und die beteiligten Lehrkräfte auseinandersetzen müssen. Dabei dominiert bei allen drei Personengruppen oft das Gefühl, keine ausreichende Unterstützung zu bekommen. Das hat Auswirkungen: Wenn ein Kind Schwierigkeiten hat, das Lesen und/oder das Rechtschreiben zu lernen, sind viele in der Lage, eine LRS und den notwendigen Förderbedarf festzustellen. In vielen Schulen fehlen aktuell aber die zeitlichen und personellen Ressourcen, Kindern die erforderliche Einzel- oder Kleingruppenförderung zukommen zu lassen. Leider muss in diesem Zusammenhang auch festgehalten werden, dass – besonders in den Grundschulen – aufgrund des Fachkräftemangels nur selten die (gesetzlich vorgeschriebenen) LRS-Förderstunden überhaupt in den Stundentafeln angeboten werden. Eine eigene Betrachtung erfordert der Umgang mit Kindern, die Schwierigkeiten haben, das Rechnen zu erlernen. Zu wenige Lehrkräfte verfügen über ausreichende Kenntnisse, um eine Rechenschwäche erkennen und diagnostizieren zu können. In diesem Bereich gibt es enormen Aufholbedarf. Generell muss festgehalten werden, dass es für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sehr wichtig ist, dass ihre Förderbedarfe frühzeitig erkannt werden und sie Zugang zu einer professionellen Förderung erhalten. Das erhöht ihre Chance auf einen gelingenden Schul- und Bildungsweg wesentlich. Wenn Lehrkräfte…

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