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Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit – Teil I
Lehrerrat aktuell 03/2025 aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist, ihre dienstlichen Pflichten dauerhaft zu erfüllen, § 26 BeamtStG. Diese wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt, die entweder von der Dienststelle veranlasst wird oder von der Lehrkraft selbst beantragt werden kann, § 33 LBG NRW. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Dienstfähigkeit…
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Amtsärztliche Untersuchung
DruckversionDie vollständige Druckversion steht hier zum Download bereit. Die VBE-Personalräte unterstützen Sie bei allen Fragen oder Anliegen und beraten Sie gerne!richtig. wichtig:Lehrerinnen und Lehrer und auch Schulleitungsmitglieder können die Belastungsfaktoren für den Schulbereich genau benennen. Darunter fallen: Durch die extremen Belastungen im Beruf werden jedes Jahr Tausende von Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig pensioniert. In der…