Suchergebnisse für: „Nebentätigkeit“
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Nebentätigkeit
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DruckversionDie vollständige Druckversion steht hier zum Download bereit. Die VBE-Personalräte unterstützen Sie bei allen Fragen oder Anliegen und beraten Sie gerne! Für Beamtinnen und Beamte wird das Nebentätigkeitsrecht grundlegend im Landesbeamtengesetz ( LBG ) und in der Nebentätigkeitsverordnung ( NtV ) geregelt. In §§ 48-58 LBG finden Sie hier die einschlägigen Paragraphen. Nach § 49…
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Das Nebentätigkeitsrecht
Wissensthema
Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dürfen Nebentätigkeiten nicht uneingeschränkt ausüben. Der Gesetzgeber hat im Nebentätigkeitsrecht (LBG-NRW: §§ 48 – 58 und Nebentätigkeitsverordnung – NtV -) Normen aufgestellt, die sowohl von Beamten als auch von Tarifbeschäftigten (§ 3 TV-L) bei…