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„Einsatz digitaler Endgerätein Situationen der Leistungsüberprüfung“

Ein Beitrag von Dipl.-Päd. Robert Lachner

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat dem VBE NRW kürzlich die Möglichkeit gegeben, sich zum Entwurf des Erlasses „Einsatz digitaler Endgeräte in Situationen der Leistungsüberprüfung an allgemeinbildenden Schulen, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs“ zu äußern. Diese Gelegenheit haben wir gerne wahrgenommen und umfangreich Stellung bezogen.

Der Erlass soll den Einsatz von digitalen Endgeräten als Hilfsmittel grundsätzlich in allen Fächern und in den verschiedenen Schulformen und Schulstufen rechtssicher in Situationen der Leistungsüberprüfung ermöglichen sowie den Schulen und Schulträgern Planungssicherheit geben. Der VBE NRW begrüßt das hiermit verbundene Ziel, die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Endgeräte auszubauen und sie für alle allgemeinen Schulen, Berufs- und Weiterbildungskollegs eine Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Dass digitale Endgeräte nicht nur im Unterricht, sondern auch in Situationen der Leistungsüberprüfung eingesetzt werden, entspricht an vielen Orten bereits der schulischen Realität. Der Einsatz erfolgt von dem Bereitstellen bestimmter Apps als zu nutzende Hilfsmittel über das mögliche Abspielen von fremdsprachigen Texten beim Textverstehen bis hin zur Erstellung von Präsentationen als alternative Prüfungsformate.

Mit dem Entwurf des Erlasses werden Schulen adressiert, die digitale Endgeräte im Rahmen von Situationen der Leistungsüberprüfung einsetzen möchten. Diese Freiwilligkeit ist aus unserer Sicht einerseits absolut notwendig, da Schulen in ihrer technischen Ausstattung und durch die Rahmenbedingungen, unter denen die Kollegien arbeiten, sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Andererseits halten wir es für nicht hinnehmbar, dass die teilweise völlig verschiedenen Arbeits-, Lehr- und Lernsituationen an den Schulen mit sehr unterschiedlichen Bildungschancen für Kinder und Jugendlichen einhergehen.

Robert Lachner
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Die Schulen sollen dem Erlassentwurf zufolge unter Mitwirkung der betroffenen Fachkonferenzen ein schulinternes Konzept als Teil des Medienkonzepts der Schule entwickeln, in dem dokumentiert ist, dass die verwendeten Apps und Dateien den fachspezifischen Anforderungen an die Funktionalität der vorgesehenen Hilfsmittel im jeweiligen Fach entsprechen und dass die Anforderungen an die Prüfungssicherheit eingehalten werden. Diese Dokumentation zieht für die Kollegien in den Schulen eine Mehrbelastung nach sich, zudem sind die Kompetenzen für eine prüfungssichere und datenschutzkonforme Umsetzung noch nicht in allen Kollegien vorhanden. Daher fordern wir eine gezielte Unterstützung, vor allem durch das Bereitstellen von Musterkonzepten, die Auflistung von Best-Practice-Beispielen zu den Möglichkeiten, digitale Endgeräte in Prüfungssituationen einzubauen, sowie durch die individuelle Beratung bei konkreten Fragen.

Eine zentrale Voraussetzung zur Umsetzung des Erlassentwurfes ist eine ausreichende Anzahl an funktions- und einsatzfähigen Geräten sowie an Ersatzgeräten. Nicht von ungefähr wird im Erlass festgehalten, dass das Konzept mit dem Schulträger abzustimmen ist, soweit dessen Belange betroffen sind – denn gerade die Bereitstellung digitaler Endgeräte durch die Schulträger wird in NRW sehr unterschiedlich umgesetzt. An dieser Stelle ist die Landesregierung gefordert, möglichst schnell mit den Schulträgern feste Absprachen dahingehend zu treffen, mit wie vielen und welchen digitalen Endgeräten die Beschäftigten und die Schülerinnen und Schüler auszustatten sind. Als weitere Grundlage muss eine störungsfreie Internetverbindung gewährleistet werden. Schulen, die weder über eine stabile Internetverbindung verfügen noch über eine ausreichende Anzahl an digitalen Endgeräten für alle Beschäftigten und für alle Lernenden, haben keine Möglichkeit, digitale Endgeräte in Situationen der Leistungsüberprüfung einzusetzen.

Als VBE NRW unterstützen wir die Aussage, dass Eltern und Lernende nicht zur Anschaffung von digitalen Endgeräten für den Einsatz im Unterricht verpflichtet werden können. Die Anschaffung wird allerdings letztlich in die Verantwortung der Schulleitungen gelegt, weil sie den Schulträger oder die Eltern überzeugen sollen, die Geräte zu erwerben. Sofern dies nicht gelingt, wird von den Schulleitungen erwartet, ein Endgerät anderweitig zu finanzieren. Diese Situation ist aus Sicht des VBE NRW in keiner Weise hinnehmbar, denn es ist eine unverrückbare Verantwortung des Landes NRW, dafür zu sorgen, dass die digitalen Endgeräte in den Schulen als notwendiges Arbeitsmittel vorhanden sind.

Alle verwendeten digitalen Endgeräte müssen dabei verschiedene Anforderungen an die Prüfungssicherheit erfüllen. Hierzu gehören eine vergleichbare Ausstattung der digitalen Endgeräte und der Einsatz von identischen Apps. Diese Anforderung ist relativ unkompliziert einzuhalten, sofern alle Schülerinnen und Schüler mit Geräten arbeiten, die von dem Schulträger zur Verfügung gestellt werden. Wenn aber nur einzelne Prüflinge in der Lerngruppe sind, die ihr eigenes Gerät verwenden, liegen die resultierenden Problematiken auf der Hand. Die digitalen Endgeräte müssten etwa im Vorhinein eingesammelt und den Vorgaben entsprechend eingerichtet werden, was einen weiteren zusätzlichen Aufwand für die Lehrkräfte bedeutet und sich in der Praxis als hinderlich in den Prüfungssituationen erweisen könnte.

Es ist von daher dringend erforderlich, den Schulen erstens ein niederschwelliges Fortbildungsangebote zu unterbreiten, ihnen zweitens einen IT-Support zur Verfügung zu stellen und drittens eine für diesen speziellen Bereich ausgebildete Lehrkraft mit der entsprechenden Entlastung auszustatten, um Kolleginnen und Kollegen beraten und unterstützen zu können.

Darüber hinaus stellt sich für den VBE NRW die Frage, welche Auswirkungen technische Probleme auf die Durchführung und Bewertung von Prüfungen haben. Soll bspw. jede Schule selbst entscheiden, ob Prüfungszeiten verlängert und in welchen Situationen Prüfungen abgebrochen werden müssen?


Die gesamte Stellungnahme des VBE NRW ist hier abrufbar.


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