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Stellungnahme zu den Kernlehrplänen Wahlpflicht Informatik für die Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen sowie Gymnasium

Durchführung der Verbändebeteiligung gemäß § 77 Absatz 3 SchulG

Zu Beginn weist der VBE NRW deutlich darauf hin, dass wiederum auch für diese Verbändeanhörung weder eine Synopse noch ein Text mit farbig unterlegten Änderungen zur Verfügung gestellt wurde. Gerade im Hinblick auf den Lehrkräftemangel und die zeitlich sehr begrenzten Ressourcen macht der VBE NRW nochmals deutlich, dass diese Arbeitsweise nicht wertschätzend ist.

Der VBE NRW begrüßt, dass der zunehmenden Informationsbandbreite Rechnung getragen und es neue Kernlehrpläne für den Wahlpflichtbereich Informatik geben wird. Informatik ist ein wichtiger Bestandteil der heutigen Gesellschaft und es ist existentiell, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig ein Verständnis dafür entwickeln. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, auf die individuelle Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Wesentlich für die Behandlung der Informatik-Themen im Unterricht ist es, dass den Lehrkräften entsprechende Hardware und Software zur Verfügung gestellt werden, die rechtssicher angewendet werden können. Es darf nicht sein, dass Lehrkräfte private Geräte, Accounts und Programme einsetzen müssen, weil es an Ausstattung fehlt. Im sich schnell entwickelnden Themenfeld der Informatik, muss diese Ausstattung auch regelmäßig angepasst werden. Als Negativ-Beispiel kann hier die Handreichung zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen fungieren, welche den Umgang mit Chat-GPT usw. über private Accounts von Lehrkräften in den Fokus rückt.

Zum Entwurf

Aus Sicht des VBE NRW sind die entworfenen Aufgaben und Ziele des Faches im Wesentlichen zielführend. Wichtig ist der „Aspekt der Interdisziplinarität und der Erwerb der Fähigkeit zur kritischen und verantwortungsvollen Analyse, Modellierung und Implementierung ausgewählter Informatiksysteme“ (S. 7). Es geht also nicht nur um die Vermittlung von Fachwissenschaft, auch wenn im Folgenden zu prüfen ist, wie diese Ansprüche eingehalten werden.
Zu begrüßen ist auch, dass der Aspekt der durchgängigen Sprachbildung berücksichtigt wird (vgl. S. 8). Die neuen Kernlehrpläne sollten also sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler ein breites Verständnis von Informatik erhalten und sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen erlangen. Die zunehmende Digitalisierung macht es erforderlich, dass sie lernen, wie Computer und Netzwerke funktionieren, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Menschen hat. Auch sollten sie ein Verständnis dafür entwickeln, wie man Informatik in anderen Bereichen anwendet, wie beispielsweise in der Wissenschaft, der Medizin oder der Kunst, da es auch immer das Bestreben eines Bildungssystems sein sollte, die musischen und kreativen Seiten einer Persönlichkeit zu fördern.
Hierzu sieht der VBE NRW nur indirekte Ansätze in den Kernlehrplänen. So wird der neue Entwurf zwar „insgesamt […] nicht allein auf das Erreichen der aufgeführten Kompetenzerwartungen beschränkt, sondern soll […] ermöglichen, diese weiter auszubauen und darüberhinausgehendes Wissen und Können zu erwerben (vgl. S. 10 KLP-Entwurf RS). Es ist jedoch nicht klar erkennbar, welche Ziele hier erreicht werden sollen, bzw. wie die Fachkonferenzen diese dann ausgestalten sollen.

Im neuen Kernlehrplan für die Hauptschule heißt es – wie auch in den anderen Entwürfen – im Bereich der Aufgaben und Ziele des Faches: „Der Kernlehrplan ist so gestaltet, dass er in höherem Maße Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und aktuelle Entwicklungen lässt. Die Umsetzung […] liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.“
Gerade im Fach Informatik gibt es immer wieder aktuelle und auch neue Themenbereiche, die in der Schule unbedingt aufgegriffen werden sollten, daher ist eine Gestaltungsfreiheit notwendig. Allerdings setzt diese Vorgabe voraus, dass Schule, Fachkonferenz und die einzelne Lehrkraft die dafür notwendige Arbeitszeit und die entsprechende Unterstützung haben. In größeren Systemen mit mehreren Fachkräften im Bereich Informatik wird dies leichter umsetzbar sein als an kleinen Systemen und mit Lehrkräften, die
dieses Fach evtl. sogar fachfremd unterrichten (müssen). Insbesondere an Förderschulen, die auch Schülerinnen und Schüler zielgleich im Bildungsgang Hauptschule ausbilden (neben dem Bildungsgang Lernen) ist dies eine äußerst große Herausforderung. So bedarf es neben dem Kernlehrplan unbedingt zeitnah auch zahlreicher konkreter Unterrichtsmaterialen, Beispiele, Vorlagen und Gerüste für schulinterne Arbeitspläne und auch fortlaufend neue Materialien zu neuen Themen und Aspekten, damit auch in kleinen Systemen wie an Förderschulen die Kernlehrpläne für die Schülerinnen und Schüler gewinnbringend und angemessen umzusetzen sind.
Auch die schon vorliegenden Materialien zum Kernlehrplan Informatik (HS) für die Klassen 5 und 6 sind in dieser Hinsicht noch deutlich ausbaubar und sicher auch konkreter gestaltbar.
Letztlich gibt es aber an allen Schulformen im Bereich der Sekundarstufe I zu wenige Lehrkräfte, die in dem Fach Informatik ausgebildet sind. Es werden also weitere Zertifikatskurse und Ausbildungskapazitäten benötigt, um ein solches Wahlpflichtangebot in gebotener Qualität überhaupt anbieten zu können.

Insgesamt stellen die vorgelegten Lehrplanentwürfe auf den ersten Blick eine sachlogisch angemessene Fortführung der Struktur der Kompetenzerwartungen in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe dar, was sich in einer anspruchsvolleren Zielsetzung im Vergleich zu den „alten“ Entwürfen zeigt. Inhaltlich scheint das vorgelegte Entwurfspaket jedoch sehr komplex und umfangreich, sodass eine konkrete Anpassung durch die schulinternen Lehrpläne dringend notwendig ist. Aus Sicht des VBE NRW scheinen die Kompetenzerwartungen im Hinblick auf die Schülerschaft teils hoch gegriffen und bedürfen einer starken Differenzierung, andererseits erscheint etwa die schulformspezifische Differenzierung über die Aufgabenformate nicht immer zielführend.

Analog zur Stellungnahme des VBE NRW zum Pflichtfach Informatik in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe muss betont werden, dass sich gerade im Bereich der Hauptschule die Kompetenzbeschreibungen mehr auf die kritische Auseinandersetzung beziehen sollten (z.B. bei den Inhaltsfeldern: „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ und „Informatik, Mensch und Gesellschaft“). Auch der Umgang mit den eigenen Daten und der Schutz der eigenen Daten sollten mehr zu einem praxisorientierten Schwerpunkt gemacht werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I hat das Fach Informatik auch die wichtige Aufgabe, Gefahrenbewusstsein aufzubauen, eigenes digitales Verhalten zu reflektieren, Fallen im digitalen Alltag zu erkennen und das eigene Nutzungsverhalten kritisch zu hinterfragen. Dies könnte in den neuen Lehrplänen noch deutlicher werden, auch wenn die vorgenommene Ergänzung von Datenschutz im Inhaltsfeld „Information und Daten“ bereits eine richtige und wichtige Maßnahme darstellt.

Ähnliches gilt für den Umgang mit KI: Die Grundlage des Lernens einer KI und die darin enthaltenden Fehlerquellen müssen praxisnäher als bisher vorgesehen vermittelt werden, um eine kritische Beurteilung dieser Zukunftstechnik zu befördern.

Auffällig ist zudem, dass der praktische Aspekt in der vorliegenden Ausführung der Entwürfe einen deutlich geringeren Stellenwert hat, als dies an vielen Schulen im Informatikunterricht der Fall ist. Einen größeren Stellenwert nahm bisher auch der Umgang mit Informatiksystemen, zum Beispiel der Textverarbeitung oder der Tabellenkalkulation ein. Dies ist nun entsprechend den Medienkompetenzrahmen auf die Fächer verteilt worden.
Der VBE NRW weist daraufhin, dass die Umsetzung in den Fächern schwierig ist.

Auch das ethische und verantwortungsbewusste Handeln, etwa bei der Nutzung von Informationen und Daten, muss ein Baustein in der Bildung sein. In den Ausführungen aber ist kein Schwerpunkt aufgeführt, der sich mit der Hardware und deren Entwicklung und Herstellung befasst. Dies würde unter das Inhaltsfeld Informatiksysteme (S. 24), aber auch in das Inhaltsfeld Informatik, Mensch und Gesellschaft (S. 19) passen. Wie es auch in den Richtlinien heißt, sollen Schülerinnen und Schüler zu mündigen Personen erzogen werden, also – analog zur entsprechenden Rahmenvorgabe – zu mündigen Verbraucherinnen und Verbrauchern und nicht zu uninformierten Konsumentinnen und Konsumenten. Insbesondere Hardware beinhaltet Rohstoffe, die teilweise, trotz Lieferkettengesetz, unter unwürdigen Bedingungen abgebaut werden und auch nicht umweltschonend sind.
Das Aufzeigen von Alternativen, die an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler anknüpfen (lange Nutzungsdauer, Recycling [Handytonne], Reparaturfähigkeit [Besuch eines Repair-Cafés]) sollte Bestandteil des Unterrichts sein und ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit anregen. Aufgrund der Brisanz des Themas, müssen weiterhin alle Bildungsbereiche aus der Sicht der Nachhaltigkeit betrachtet werden, um kommende Generationen zu sensibilisieren und auf die notwendigen Aufgaben und Änderungen im gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Nach der Analyse der Kompetenzerwartungen kommt der VBE NRW zu dem Schluss, dass sich die Progression anhand der Kompetenzerwartungen prinzipiell gut nachvollziehen lässt. Weiterhin ist festzustellen, dass in diesem Kontext immer recht systematisch auf den Aspekt einer Bewertung hingewiesen wird. Am Ende des dritten Kapitels finden sich anschließend viele Beispiele für Lernerfolgsüberprüfungen. Die Formen „Darstellungs- und Dokumentationsaufgaben, Modellierungs- und Implementationsaufgaben, Präsentationsaufgaben sowie Begründungs- und Bewertungsaufgaben“ geben den Schulen ausreichend Freiheiten für eine angemessene Leistungsbewertung.

Anne Deimel
Landesvorsitzende VBE NRW

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