Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen
Andreas Müller – Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Das Seminar macht Schluss mit dem Vorurteil, dass Jura eine trockene Angelegenheit ist. Sie kennen das: Pflichtverletzungen von Schülern und Schülerinnen nehmen kontinuierlich zu. Sei es, dass körperliche Gewalt ausgeübt wird oder Schüler und Schülerinnen andere am Schulleben Beteiligte – unter Umständen auch über soziale Netzwerke – „mobben“.
Tagtäglich müssen Sie sich als Lehrkraft oder Schulleitung in diesem Zusammenhang mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen.
In diesem Seminar macht Sie der Dozent mit den rechtlichen Grundlagen für die Verhängung von erzieherischen Einwirkungen und Schulordnungsmaßnahmen vertraut. Er geht dabei insbesondere auf die Voraussetzungen für den Verweis, die Überweisung in eine Parallelklasse, den Unterrichtsausschluss (sowie Aufsichtspflichten) und die Schulentlassung ein. Es wird dargestellt, wie einzelne Pflichtverletzungen von Schülern praxisnah und rechtssicher geahndet werden können.
Hierzu gehören beispielsweise
● Beleidigungen gegenüber Mitschülern und Lehrern
● Tätlichkeiten
● sexuelle Übergriffe
● unerlaubte Handybenutzung
● Mobbing in und außerhalb der Schule
● Alkoholkonsum während der Klassenfahrt
● rassistische, antisemitische und homophobe Äußerungen
● Selbstjustiz im Rahmen der sog. „Familienehre“
(incl. Mittagsimbiss und Tagungsgetränken)
100 Plätze frei
Referent/-in:
Andreas Müller
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Veranstalter:
VBE Bezirksverband Münster
In Kooperation mit:
VBE Stadtverband Bottrop, Kreisverband Recklinghausen, Stadtverband Gelsenkirchen