Der DBB NRW empfiehlt einen Antrag auf Geltendmachung des vollen Familienzuschlages in Fällen, in denen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- beide Partner sind im öffentlichen Dienst beschäftigt und
- beide Partner sind Teilzeitbeschäftigt und
- die Teilzeit beider Partner zusammengerechnet liegt unterhalb einer Vollzeitbeschäftigung.
Nur in diesen Fällen ist der erwähnte Antrag für Sie relevant. In anderen Fallkonstellationen ist laut DBB NRW kein Antrag erforderlich.
Hier geht es direkt zum Artikel des DBB.
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