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Werkstudierende

Unser E-Paper bietet euch wertvolle Informationen rund um das Thema Werkstudierende

Ohne Studierende auf befristeten Verträgen könnte man an vielen Schulen in NRW den Schulbetrieb nicht aufrechterhalten. Sie leisten dort wichtige Arbeit und können gleichzeitig wertvolle Einblicke in den künftigen Berufsalltag gewinnen.

Aber: Was sind Werkstudierende?

Aus Sicht des VBE sollten Studierende daher grundsätzlich Verträge mit kleinem Unterrichtsdeputat erhalten, damit ein Studium immer noch möglich ist.
In manchen Dienststellen gibt es daher bereits Vorgaben zur Höhe der Unterrichtsverpflichtung, oft in Absprache mit den zuständigen Personalräten.
In Gesprächen und Veranstaltungen mit Studentinnen und Studenten erleben wir immer wieder, wie wenig diese über formale und rechtliche Vorgaben in Bezug auf ihren Studierendenstatus wissen. Unsere Personalräte werden daher auch immer öfter mit Fragen rund um dieses Thema konfrontiert.
Damit sie in diesen Situationen umfassend und korrekt beraten können,
haben wir diese Informationen zusammengestellt.

Hier findet ihr das E-Paper „Infos über Studierende an Schulen mit Verena* Verträgen (*zukünftig MEWIS)“ als Download:

Starke Bildung. Starke Menschen.

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