Wissenswertes für Schulleitungen: Schulrecht NRW im Wandel – was kommt, was bleibt?
19. Schulrechtsänderungsgesetz und die neue Allgemeine Dienstordnung im Blick
Ein praxisnaher Überblick über aktuelle schulrechtliche Entwicklungen und ihre Bedeutung für Schulleitungen in NRW.
Im Schulrecht NRW ist einiges in Bewegung: Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz stehen Änderungen an, die auch für die Arbeit von Schulleitungen relevant sind. Gleichzeitig wird die Allgemeine Dienstordnung (ADO) derzeit überarbeitet.
Die Fortbildung nimmt die aktuellen Entwicklungen aus Sicht der Schulleitungspraxis in den Blick: Was ändert sich? Was bleibt bestehen? Und was bedeutet das konkret für den schulischen Alltag und die Aufgaben von Schulleitungen?
Auch die Allgemeine Dienstordnung wird entsprechend dem Stand zum Zeitpunkt der Veranstaltung einbezogen. Ist die überarbeitete ADO bereits veröffentlicht, stehen die wesentlichen Änderungen im Mittelpunkt. Ist sie noch auf dem Weg, schauen wir darauf, was sich bereits abzeichnet und welche Regelungen weiterhin gelten.
Teil 2: Ruhestand
Der zweite Teil der Fortbildung gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen Altersgrenzen und verschiedenen Wege in den Ruhestand für verbeamtete Lehrkräfte, von der Regelaltersgrenze über den Antragsruhestand bis hin zu Schwerbehinderung und Dienstunfähigkeit. Auch das Ruhegehalt wird in den Blick genommen. Zudem geben wir Hinweise zur Einführung des Altersgeldes, welches zum 01.01.2027 auch in NRW eingeführt werden soll.
60 Plätze frei
Referenten:
Martin Kieslinger
Ltd. Justiziar VBE NRW
Hannah Zimmer
Justiziarin VBE NRW
