Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4: Gesetzliche Grundlagen und Einführung in den „Besuch im Pfiffikus-Haus“
Damit ein Kind erfolgreich in der Schule und im späteren Leben ler- nen kann, ist die Sprachentwicklung maßgeblich. Die Sprachstands- feststellung nach §36 Abs. 2 SchulG soll dazu dienen, zwei Jahre vor Schulbeginn Unterstützungsbedarf aufzudecken und bis zum Schul- eintritt geeignete Fördermaßnahmen einzuleiten. Inhalte:
- Welche Kinder werden getestet?
- Wie läuft der Test ab?
- Welche vorbereitenden Aufgaben ergeben sich?
- Was geschieht nach der Sprachstandsfeststellung?
In einem Informations- und Erfahrungsaustausch möchten wir diese und weitere Fragen aufgreifen. Es ist sinnvoll – aber nicht zwingend erforderlich – dass euch während unseres Online-Seminars das Testmaterial „Besuch im Pfiffikushaus“ vorliegt.
Überweisung bitte auf das Konto: VBE-Bezirksverband Münster, IBAN DE30 4246 1435 0180 2785 00, Verwendungszweck: Name und “Delfin 4” angeben.
74 Plätze frei
Referent/-in:
Lena Schild
Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A.
Veranstalter:
BV Münster