Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Düsseldorf – Aufbauqualifizierung
Aufbauqualifizierung für Mitglieder in Lehrerräten, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. In der Aufbauschulung frischen wir zunächst Ihr Wissen über die schulgesetzlichen Grundlagen Ihrer Arbeit auf, z.B. über die Verordnung zur Ausführung § 93 Abs. 2 Schulgesetz: Anrechnungsstunden, Altersermäßigung, Pflichtstundenzahl, usw. In der Verordnung zur Ausführung von § 93 Abs. 2 Schulgesetz sind viele wichtige Rahmenbedingungen und Verfahren festgelegt, die unsere tägliche Arbeit beeinflussen. Wer entscheidet z.B. über die Höhe und Verteilung der Anrechnungsstunden? Dieser und anderen Fragen gehen Sie in diesem Modul auf den Grund. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrerratsarbeit (Themenschwerpunkte s.u.) Die Aufbauschulung kann daher auch mehrfach besucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt.
Themenschwerpunkte: Teilzeit & Entlastungsstunden (Anrechnungsstunden)
Lehrerräte werden immer wieder mit Fragen zu den Entlastungsmöglichkeiten von Teilzeitkräften konfrontiert. Dies umzusetzen wird mit der immer dünneren Personaldecke zunehmend schwierig. Wir besprechen, wie dies im System Schule trotzdem möglich ist und welche Haltung die Bezirksregierung Düsseldorf dazu hat.
Anrechnungsstunden, auch Entlastungsstunden genannt, werden nach § 93 des Schulgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des § 93 geregelt. Dieses Modul erläutert, in welchen Fällen Anrechnungsstunden gewährt werden können und wer darüber entscheidet.
Weiterhin thematisieren wir Alters- und Schwerbehindertenermäßigungsstunden.
Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.
29 Plätze frei
Referent/-in:
Jens Merten