Kinderschutzkonzept – Ideen und Impulse
„Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen.“ So schreibt es das Schulgesetz in NRW (§42 Abs. 6 SchulG NRW) vor.
Aber wie sieht dies konkret aus? Wie gehe ich vor, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht? Welche Risiken bestehen an meiner Schule und was für Präventionsmaßnahmen gibt es bereits?
Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen eines für jede Schule verpflichtenden Schutzkonzept beantwortet werden.
Anika Urbaczka (Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase und weitergebildete Kinderschutzfachkraft) gibt eine Einführung bezüglich der Bestandteile und Inhalte eines Schutzkonzeptes.
Neben dem Input, den Ideen und Impulsen wird es ausreichend Raum geben für den gemeinsamen Austausch.
24 Plätze frei
Ansprechpartner/-in:
Nicole Böddeker
01622414439
n.boeddeker@vbe-nrw.de