Schneller als man denkt, kann es passieren, dass eine Lehrkraft oder ein/e Lehramtsanwärter/-in Rechtsbeistand in Form von Rechtsberatung oder Rechtsschutz benötigt.
Der Rechtsschutz des VBE
Der VBE bietet Ihnen sowohl Rechtsberatung als auch Rechtsschutz von kompetenten Anwältinnen und Anwälten, die sich auf die für Sie relevanten Bereiche spezialisiert haben.
Schneller als man denkt, kann es passieren, dass eine Lehrkraft oder ein/e Lehramtsanwärter/-in Rechtsbeistand in Form von Rechtsberatung oder Rechtsschutz benötigt. Der VBE bietet Ihnen sowohl Rechtsberatung als auch Rechtsschutz von kompetenten Anwälten, die sich auf die für Sie relevanten Bereiche spezialisiert haben.
Sie können unsere Rechtsabteilung als Mitglied des VBE sowohl telefonisch als auch in einem persönlichen Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Diese Leistung ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten. Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt kostet schnell einen vierstelligen Betrag. Eine Beratung durch unsere Rechtsabteilung ist hingegen durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Sollte bei Ihnen ein Fall vorliegen, bei dem eine Klage erfolgen muss, z. B. für die Übernahme ins Beamtenverhältnis oder eine Klage um den Status eines Schwerbehinderten zu erreichen, besteht ein Gesamtkostenrisiko von 8.000-9.500 EUR. Diese Kosten werden ebenfalls im Rahmen der Rechtsschutzordnung des VBE übernommen.
Selbst bei Streitigkeiten mit Eltern können sich die anwaltlichen Beratungskosten für Nichtmitglieder auf mehrere hundert Euro belaufen. Die Mitgliedschaft im VBE beinhaltet auch in diesen Fällen eine umfassende, kompetente aber auch zeitnahe Beratung für Mitglieder.