Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat in der ersten Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde der Länder am 3. Dezember 2025 kein Angebot vorgelegt.
„So absehbar es war, so ärgerlich ist es trotzdem. dass die TdL sich als Tarifpartner präsentiert hat, der keinen Plan hat, kein Angebot macht und kein konstruktives Ziel verfolgt“, bilanzierte dbb Chef Volker Geyer nachdem Auftakt der TV-L-Länderrunde.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bezeichnet die Forderungen der Gewerkschaften im Vorfeld als „astronomisch“ und „nicht erfüllbar“. Rita Mölders, Leiterin des VBE-Referats Tarifrecht in NRW, stellt klar: „Das Einzige, was in diesem Zusammenhang „astronomisch ist, ist die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen in den Kitas und Schulen. Die von den Gewerkschaften aufgestellten Forderungen sind nicht überzogen, sondern eine notwendige Reaktion auf steigende Arbeitsbelastungen, Personalmangel und reale Preissteigerungen. Wer einen leistungsfähigen Staat und eine gute Bildung will, muss seine Beschäftigten fair behandeln und angemessen bezahlen. Eine faire Einkommensanpassung ist keine Belastung, sondern eine Investition in die Zukunft: in unsere Kinder und Jugendlichen, in unsere Schulen und in die Qualität des Öffentlichen Dienstes. Noch einmal: Die Forderungen als „astronomisch“ abzutun, ist nicht sachlich, sondern abwertend gegenüber den Beschäftigten in den Schulen, die tagtäglich bis an ihre Leistungsgrenzen und weit darüber hinaus gehen, um eine bestmögliche Bildung zu sichern. Wertschätzung zeigt sich anders! Wertschätzung zeigt sich in besseren Bedingungen und in einem Tarifabschluss, der uns nicht zurücklässt, sondern voranbringt.“
In der ersten Verhandlungsrunde erhoben die Gewerkschaften die in der Bundestarifkommission festgelegten Kernforderungen:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens 300 Euro
- Erhöhung aller Zeitzuschläge um 20 Prozentpunkte gemäß § 8 Abs. 1 TV-L
- Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro monatlich
- Laufzeit: 12 Monate
Wir wollen den Druck zur nächsten Verhandlungsrunde am 15./16. Januar 2026 erhöhen.
Deshalb erteilt der dbb für die Zeit vom 4. Dezember 2025 bis einschließlich 15. Januar 2026 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks und Demonstrationen).
Dies betrifft ausschließlich eigenständige Aktionen der dbb-Fachgewerkschaften. Solidarische Aktionen anderer Gewerkschaften (z.B. der GEW) sind von der Freigabe nicht umfasst.
Wir rufen alle tarifbeschäftigten VBE-Mitglieder, die unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen, zur Teilnahme an einem Warnstreik / einer Mahnwache auf.
Folgende Termine haben wir für die fünf Mahnwachen in Nordrhein-Westfalen festgelegt:
Bezirk Arnsberg: 17.12.2025 11-14 Uhr
vor der Bezirksregierung (Laurentiusstraße 1) in Arnsberg
Bezirk Detmold: 08.12.2025 ab 15.00 Uhr
vor der Bezirksregierung (Leopoldstraße 15) in Detmold
Bezirk Düsseldorf: 15.12.2025 11-14 Uhr
vor dem Finanzministerium (Jägerhofstraße 6) in Düsseldorf
Bezirk Köln: 17.12.2025 ab 11 Uhr
vor der Bezirksregierung (Zeughausstraße 2-8) in Köln
Bezirk Münster: 16.12.2025 ab 10 Uhr
vor der Bezirksregierung (Domplatz) in Münster
Wichtige Infos:
Achtung: Streikrecht haben nur Tarifbeschäftigte!
Das Ergebnis der Einkommensrunde ist jedoch Grundlage für anschließende Besoldungsgespräche, für die wir die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger/ -innen fordern. Verbeamtete Kolleginnen und Kollegen haben kein Streikrecht, können aber z. B. im Rahmen von Dienstzeitverschiebungen mit ihrer Schulleitung die Teilnahmemöglichkeit an der Mahnwache in der „Freizeit“ verhandeln.
Wenn tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen an Streiks teilnehmen, dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von anderen Kolleginnen und Kollegen keine Vertretungstätigkeiten (z.B. Vertretung von Unterricht) verlangt werden, die auf die Teilnahme von Tarifbeschäftigten an einer Streikaktion zurückgeführt werden können.
Tarifbeschäftigte VBE-Mitglieder erhalten Streikgeld in Höhe des Nettolohnausfalls.
Zum Erhalt von Streikgeld muss vorher die Teilnahme an der Maßnahme bei der VBE-Landesgeschäftsstelle unter streik@vbe-nrw.de angemeldet werden.
Hier finden Sie weitere „Rechte im Arbeitskampf“.
Alle Informationen, Ankündigungen und Freigaben zu Arbeitskampfmaßnahmen finden Sie auf der VBE-Seite unter www.vbe-nrw.de oder www.streik-nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
Rita Mölders
VBE-Referatsleiterin Tarifrecht, NRW
stellv. dbb-Bundesvorsitzende – Bereich Tarif
