Entgeltsteigerungen
Nach intensiven Verhandlungen und einer schwierigen Tarifrunde steht ein tragbarer Kompromiss, dem die Bundestarifkommission nach langer Diskussion zugestimmt hat.
„Der Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Tagen auf der Straße laut und deutlich Einsatz gezeigt haben. Ihr entschlossenes Auftreten hat die zunächst unbewegliche Arbeitgeberseite zum Einlenken bewegt – nur so konnte überhaupt ein hart erarbeiteter Kompromiss im Ergebnis erreicht werden“, erklärt Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW.
Die stellvertretende Bundesvorsitzende des VBE für den Tarifbereich, Rita Mölders, kommentiert: „Aufgrund der sturen Haltung der Arbeitgeberseite konnte außer der linearen Erhöhung für die Tarifbeschäftigten in Schule keine strukturellen Verbesserungen außerhalb der Angleichung des Kündigungsschutzes von Ost an West erreicht werden.“
Kernpunkte der Einigung
Die Entgelte erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens jedoch 100 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 2 %
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 %
- Das Entgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 erhöht sich bereits zum 1. Januar 2027 um 2 %.
- Sonstige dynamisierte Entgeltbestandteile erhöhen sich ab dem 1. April 2026 um 2,82 %, ab dem 1. März 2027 um weitere 2 % und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 %.
Entgelte von Azubis, dual Studierenden, Praktikantinnen / Praktikanten
Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die Entgelte der dual Studierenden und die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 60 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
- Die Studienentgelte für praxisintegriert dual Studierende in der betreffenden Richtlinie der TdL erhöhen sich entsprechend.
- Die Entgelterhöhungen sind Teil des Ausbildungspaketes, auf welches sich in der Tarifrunde geeinigt wurde.
Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028. Die aktuellen und die neuen Tabellen stehen beim dbb bereits im Netz und sind unter dbb.de/arbeitnehmende/entgelttabellen.html einsehbar.
Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
- Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit wird auf 200 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,19 Euro / Stunde. Für nicht-ärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 250 Euro erhöht, für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,49 Euro / Stunde.
- Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird für alle Bereiche auf 100 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Schichtarbeit auf 0,60 Euro / Stunde.
- Diese Erhöhungen treten ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Kündigungsschutz: Angleichung Ost an West
- Die Regelung aus dem Tarifgebiet West zur ordentlichen Unkündbarkeit nach 15 Beschäftigungsjahren nach Vollendung des 40. Lebensjahres wird ab dem 1. Januar 2027 auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt.
Ausführliche Infos gibt es im aktuellen Flugblatt des dbb sowie auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde. Dort findet sich auch der Tarifabschluss im Wortlaut.
Starke Bildung. Starke Menschen.
