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Neue OVP in Teilen nicht nachvollziehbar

Zum 01.05.2023 tritt eine neue OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen) in Kraft.

Der Paragraph 22 wurde dahingehend geändert, dass es in Zukunft in den Grundschulen für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) neben der Abbildung des weiteren Faches eine Unterrichtsstunde in der UPP (Unterrichtspraktischen Prüfung) und in der Schriftlichen Arbeit geben soll, in der gleichzeitig die Fächer Deutsch und Mathematik abgebildet werden. Die LAA in den Grundschulen werden nun in drei Schulfächern geprüft, in allen anderen Schulformen sind es zwei Fächer.

Diese Regelung ist für den VBE nicht nachvollziehbar. Wir haben in unserer Stellungnahme zum Entwurf der OVP diese Änderung begründet abgelehnt.

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme.

Lesen Sie hier die Änderung der OVP.

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