Für Menschen mit Behinderung bieten verschiedenste Vorschriften in Gesetzen, Erlassen, Satzungen, Tarifen und so weiter eine Reihe von Rechten und Pflichten. Oft können diese aber nur dann genutzt werden, wenn Betroffene die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen.
Einen Überblick über die wichtigsten schwerbehinderungsrelevanten Regelungen für im Schulbereich des Landes NRW beschäftigte Lehrkräfte erhalten Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.
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