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Behinderung und Ausweis

Für Menschen mit Behinderung bieten verschiedenste Vorschriften in Gesetzen, Erlassen, Satzungen, Tarifen und so weiter eine Reihe von Rechten und Pflichten. Oft können diese aber nur dann genutzt werden, wenn Betroffene die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen.

Schwerbehinderung - Basiswissen für Lehrkräfte


Einen Überblick über die wichtigsten schwerbehinderungsrelevanten Regelungen für im Schulbereich des Landes NRW beschäftigte Lehrkräfte erhalten Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Dirk Wülfing Leiter Referat SBV 0231 4758772
Martina Klöcker Bezirk Arnsberg 02381 3041056
Christina Thomas Bezirk Detmold 017674297428

Lehrerin
GS Elverdissen

Birgit Lettmann
Birgit Lettmann Bezirk Düsseldorf 02151 156622 0177 2464849
Huberta Esper
Huberta Esper Bezirk Köln 02238 56057
Inge Meyring
Inge Meyring Bezirk Münster

Konrektorin

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