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Umsatzsteuer: Finanzministerium schafft Klarheit für Schulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor ungefähr einem Jahr verunsicherte das neue Umsatzsteuergesetz Schulleitungen und Schulträger. Es stand im Raum, dass beispielsweise Einnahmen von Schulveranstaltungen oder Schülerfirmen steuerpflichtig werden. Einige Schulträger wurden bereits aktiv und forderten entsprechende Dokumentationen.

Nun hat das Bundesfinanzministerium für Klarheit gesorgt: Viele Leistungen zwischen Schulen oder im Rahmen von Schüler- und Schulprojekten bleiben umsatzsteuerfrei!

Bund und Länder haben die gemeinsam überarbeiteten Verwaltungsregelungen veröffentlicht. Diese bringen Rechtssicherheit – vor allem für Schulen, Schülerfirmen und Schulprojekte.

Das Schulministerium NRW schreibt dazu: „Das BMF-Schreiben befasst sich mit der Frage, welche Leistungen unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen und damit von der Umsatzsteuer befreit sind. Es konnten praktikable Lösungen gefunden werden. Danach steht fest, dass viele Leistungen zwischen Schulen oder im Rahmen von Schüler- und Schulprojekten umsatzsteuerfrei sind. So wird etwa die Tätigkeit von Schülerfirmen und Schülergenossenschaften nicht mit Umsatzsteuer belastet; auch der Verkauf von Essen und Getränken auf Schulveranstaltungen löst typischerweise keine Umsatzsteuer aus.“

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Finanzverwaltung NRW.

Ihr

VBE NRW

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