Die rechtlichen Grundlagen für die Versetzung in der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe ergeben sich aus
- § 50 Schulgesetz (SchulG)
- §§ 21-23 und 27 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften
- §§ 9-10 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt)
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