Mit der Einstellung in den öffentlichen Dienst wird eine Lehrkraft, sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Fehlt eine der beamtenrechtlichen Vorbedingungen, kann die Beschäftigung möglicherweise im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgen.
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