Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung und hat neben seiner Rolle als Organ der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Aufgabe, die Schulleitung zu beraten. Er ist in allen Angelegenheiten des obigen Personenkreises von der Schulleitung zu informieren und anzuhören. Alle Schulleiterinnen und Schulleiter, bis auf die der auslaufenden Schulen, haben Dienstvorgesetztenaufgaben erhalten. An diesen Schulen hat der Lehrerrat auch einige Beteiligungsrechte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz übernommen, die bislang bei den Personalräten lagen.
Jetzt anmelden und weiterlesen
Sie sind noch kein Mitglied im VBE?
- Bleiben Sie bei bildungs- & berufspolitischen Fragen auf Landesebene stets informiert.
- Profitieren Sie von unserem Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten & individueller juristischer Beratung.
- Erhalten Sie exklusive Inhalte, spezielle Angebote zum Vorzugspreis und Zugang zur VBE Rechtsdatenbank.
- Profitieren Sie von unserem VBE Bildungswerk sowie der ddb Akademie.
- Erhalten Sie exklusiven Zugang zu unseren Archiven der Zeitungen „Schule heute“ und „E[LAA]N“.
- Sie werden in Konfliktfällen kompetent beraten und haben die Möglichkeit zur Berechnung Ihrer Pensionsansprüche.