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Abschluss- und Qualifikationsbestimmungen für die Gesamtschule – APO – SI (GeS)

Die Schüler*innen gehen ohne Versetzung von der sechsten bis zur neunten Klasse in den nächsten Jahrgang über. Die Klassenkonferenz kann aber beschließen, dass ein Kind in der bisherigen Klasse verbleibt, wenn dies eine bessere Förderung ermöglicht. Die Klassenkonferenz empfiehlt diese Maßnahme, welche mit den Eltern zu beraten ist. Die Eltern können der Maßnahme schriftlich widersprechen. Es ist zu beachten, dass aufsteigend ab der fünften Klasse des Schuljahres 2020/21 teils neue Vorgaben gelten.

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