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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans

Stellungnahme des VBE NRW zum

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HHG)

– Schwerpunkt Personaletat 2027 –

(Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/21000)

Anhörung des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses am 3. November 2026

16.10.2026

Sehr geehrter Herr Kuper, sehr geehrte Damen und Herren,

der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Entwurf des Einzelplans 05 für das Haushaltsjahr 2027 Stellung.

Der Haushaltsentwurf fällt in eine Zeit, in der das nordrhein-westfälische Schulsystem vor erheblichen Herausforderungen steht. Lehrkräfte- und Fachkräftemangel, Ganztagsausbau, Inklusion, Sprachförderung und Integration, Digitalisierung sowie wachsende Anforderungen an individuelle Förderung und Schulentwicklung bestimmen den schulischen Alltag.

Gleichzeitig zeichnen sich Veränderungen ab. Die Entwicklung der Schülerzahlen verläuft zwischen den Schulformen unterschiedlich, perspektivisch wird eine Entspannung des Lehrkräftemangels prognostiziert. Darin liegt eine Chance. Der VBE NRW erwartet, dass diese Entwicklung nicht zu einem Rückbau von Ressourcen führt, sondern genutzt wird, um die Rahmenbedingungen schulischer Arbeit nachhaltig zu verbessern.

Bildung braucht mehr als die Sicherung des Status quo

Für den Einzelplan 05 sind 2027 Ausgaben in Höhe von rund 25,83 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber 2026 bedeutet dies einen Anstieg um rund 133 Millionen Euro. Dies entspricht allerdings lediglich 0,52 Prozent. Der Gesamthaushalt des Landes wächst im gleichen Zeitraum deutlich stärker. Der Anteil des Einzelplans 05 am Gesamthaushalt sinkt damit erneut.

Bereits in seiner Stellungnahme zum Haushalt 2026 hat der VBE NRW darauf hingewiesen, dass nominal steigende Bildungsausgaben allein keine hinreichende Aussage über die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Schulen erlauben. Entscheidend ist, ob die zur Verfügung gestellten Ressourcen mit den Aufgaben Schritt halten und tatsächlich in den Schulen ankommen.

Vor diesem Hintergrund bleibt der VBE NRW bei seiner Forderung: Die Sicherung bestehender Standards kann nicht der Maßstab für die kommenden Jahre sein. Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden.

Sinkende Schülerzahlen müssen zu besseren Bedingungen führen

Der Haushaltsentwurf weist für die öffentlichen Schulen insgesamt 180.103 Stellen aus. Dies sind 1.323 Stellen mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig bleibt die prognostizierte Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit rund 2,39 Millionen nahezu konstant. Hinter diesen Zahlen stehen jedoch sehr unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Schulformen.

Ein genauer Blick auf die Stellenberechnung zeigt dabei einen Mechanismus, den der VBE NRW mit Sorge betrachtet: Die Schüler-Lehrer-Relationen, die der Berechnung der Grundstellen zugrunde liegen, bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

An den Grundschulen werden weiterhin 21,95 Schülerinnen und Schüler je Lehrerstelle zugrunde gelegt. Aufgrund der sinkenden Schülerzahl reduziert sich dadurch die Grundstellenzahl von 32.910 auf 32.519. An den Hauptschulen bleibt die Relation bei 17,86 Schülerinnen und Schülern je Lehrerstelle; auch hier führt die rückläufige Schülerzahl unmittelbar zu einem geringeren Grundstellenbedarf.

Umgekehrt steigen bei wachsenden Schülerzahlen beispielsweise an Gymnasien und Gesamtschulen die Grundstellenzahlen, während die zugrunde gelegten Relationen ebenfalls unverändert bleiben.

Damit wird deutlich: Eine demografische Entlastung führt bislang rechnerisch zunächst zu einem Abbau des Stellenbedarfs – nicht zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Aus Sicht des VBE NRW muss hier ein Umdenken einsetzen.

Bereits in seiner Stellungnahme zum Haushalt 2026 hat der VBE NRW kleinere Klassen und Lerngruppen sowie eine angemessenere Schüler-Lehrer-Relation gefordert. Diese Forderung gewinnt angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung zusätzlich an Bedeutung.

Sinkende Schülerzahlen dürfen deshalb nicht automatisch sinkende personelle Ressourcen zur Folge haben. Frei werdende Spielräume müssen genutzt werden, um die Schüler-Lehrer-Relationen den veränderten Anforderungen von Schule anzupassen. Kleinere Klassen und Lerngruppen schaffen mehr Zeit für individuelle Förderung, Beziehungsarbeit, Inklusion, Prävention sowie Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Der Haushalt 2027 könnte damit den Einstieg in einen Paradigmenwechsel markieren: Nicht weniger Schülerinnen und Schüler gleich weniger Personal, sondern weniger Schülerinnen und Schüler als Chance für bessere Bildung.

Der Zuwachs von insgesamt 1.323 Stellen ist grundsätzlich positiv. Er darf allerdings nicht mit einer allgemeinen Verbesserung der Personalversorgung gleichgesetzt werden.

Allein an den Gymnasien steigt die Stellenzahl aufgrund des G9-Aufwuchses um 599. Im Bereich Inklusion und sonderpädagogische Förderung kommen 492 Stellen hinzu. Gleichzeitig sinkt die Stellenzahl an Grundschulen um 242 und an Hauptschulen um 141.

Besonders bemerkenswert ist aus Sicht des VBE NRW ein Blick auf die Stellenentwicklung im Kapitel 05 300 ‚Schule gemeinsam‘. Während die Gesamtzahl der dort ausgewiesenen Lehrerstellen von 20.681 auf 20.999 steigt, bleibt die Zahl der Stellen für besondere pädagogische Aufgaben, besonderen Unterrichtsbedarf, Maßnahmen gegen Unterrichtsausfall, Vertretungsaufgaben und besondere Förderaufgaben mit 14.969 gegenüber 14.963 im Vorjahr nahezu unverändert. Der Stellenzuwachs entfällt damit im Wesentlichen auf andere Aufgabenbereiche, insbesondere den Ausbau des offenen Ganztags. Gerade bei den Ressourcen, die für die Bewältigung besonderer pädagogischer Herausforderungen und die Sicherung der Unterrichtsversorgung von Bedeutung sind, ist hingegen praktisch kein Aufwuchs vorgesehen.

Angesichts des weiterhin erheblichen Lehrkräftemangels muss zudem gelten: Haushalterisch vorhandene, aber mangels Bewerberinnen und Bewerbern nicht besetzbare Lehrerstellen dürfen nicht zum Sparmodell werden. Die dafür vorgesehenen Mittel müssen dem Schulsystem erhalten bleiben und für Entlastung und Unterstützung eingesetzt werden.

Ganztag: Quantität und Qualität gemeinsam denken

Der Ausbau des Ganztags wird im Haushalt deutlich sichtbar. Die Zahl der Lehrerstellen für offene Ganztagsschulen im Primarbereich steigt von 4.780 auf 5.224. Gleichzeitig wachsen die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände von rund 745 auf 826 Millionen Euro.

Der VBE NRW erkennt diesen Ressourcenzuwachs an. Angesichts des Rechtsanspruchs ist jedoch entscheidend, dass der quantitative Ausbau mit einem qualitativen Ausbau verbunden wird.

Ein bereitgestellter Ganztagsplatz ist nicht automatisch ein guter Ganztagsplatz.

Ganztagsbildung benötigt qualifiziertes Personal, geeignete Räume, verlässliche Qualitätsstandards und Zeit für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen. Der Rechtsanspruch darf nicht allein organisatorisch erfüllt werden.

Multiprofessionalität ausbauen – pädagogische Ressourcen ergänzen

Positiv bewertet der VBE NRW die zusätzlichen Ressourcen für multiprofessionelle Teams. Im Bereich der Inklusion werden 81 zusätzliche Stellen für Fachkräfte anderer pädagogischer Berufsgruppen ausgewiesen.

Die Herausforderungen moderner Schule können nicht allein durch Lehrkräfte bewältigt werden. Sozialpädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, IT-Fachkräfte und weitere Professionen müssen selbstverständlicher Bestandteil schulischer Teams werden.

Multiprofessionalität darf dabei nicht als Ersatz für fehlende Lehrkräfte verstanden werden. Sie muss zusätzliche Professionalität in das System bringen. Der VBE NRW fordert deshalb einen dauerhaften und verlässlichen Ausbau multiprofessioneller Teams.

Schulverwaltungsassistenz muss echte Entlastung sein

Der VBE NRW hält weiterhin an seiner Kritik an der Finanzierung der Schulverwaltungsassistenz fest. Der Haushaltsentwurf sieht ausdrücklich vor, dass der Schulbereich ein Drittel der Kosten trägt und hierfür Lehrerstellen und Haushaltsmittel der Schulkapitel eingesetzt werden.

Schulverwaltungsassistenz ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften. Eine tatsächliche Entlastung entsteht aber nur, wenn hierfür zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden.

Entlastung darf nicht dadurch finanziert werden, dass dem System an anderer Stelle pädagogische Ressourcen entzogen werden. Der VBE NRW fordert deshalb eine eigenständige und auskömmliche Finanzierung der Schulverwaltungsassistenz.

Schulen in herausfordernden Lagen dauerhaft stärken

Mit dem Startchancen-Programm werden wichtige zusätzliche Ressourcen an Schulen in besonders herausfordernden Lagen eingesetzt. Der Haushalt weist weiterhin 923 Stellen für Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams aus. Die Stellen sind aufgrund ihrer Finanzierung aus Bundesmitteln allerdings mit einem kw-Vermerk zum 31. Dezember 2029 versehen.

Schulentwicklung und Beziehungsarbeit benötigen Kontinuität. Werden an Schulen funktionierende multiprofessionelle Strukturen aufgebaut, muss deshalb frühzeitig geklärt werden, wie diese langfristig abgesichert werden können.

Seit diesem Jahr können die Startchancenschulen über eine Systemzeit von drei Anrechnungsstunden verfügen. Dies ist ein richtiger Schritt hin zu einer zeitlichen Entlastung für das Personal an diesen Schulen. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen aber, dass auf Startchancenschulen vielfältige, zeitlich intensive Aufgaben und Verpflichtungen zukommen. Dies beginnt bei notwendigen und bedeutsamen Schulentwicklungsprozessen und geht bis zu regelmäßigen Treffen mit verschiedenen Akteuren in unterschiedlichen Zusammenhängen. Hierfür benötigen die Startchancenschulen weitere Systemzeit, um diesen Anforderungen gerecht werden zu können.

Programme können Impulse setzen. Die dauerhafte Sicherstellung bedarfsgerechter Ressourcen bleibt jedoch eine strukturelle Aufgabe.

Inklusion braucht Ressourcen – und zwar vor Ort

Der Haushalt sieht im Bereich Inklusion und sonderpädagogische Förderung zusätzliche Ressourcen vor. Unter anderem werden 160 zusätzliche Mehrbedarfsstellen für Inklusion sowie 81 zusätzliche Stellen für andere pädagogische Berufsgruppen ausgewiesen.

Diese Stellenausweitung begrüßt der VBE NRW.

Entscheidend bleibt jedoch, dass Stellen tatsächlich besetzt werden können und die Ressourcen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Gute inklusive Bildung benötigt ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete räumliche Bedingungen, multiprofessionelle Zusammenarbeit und Zeit für Kooperation und individuelle Förderung.

Unterschiedliche Herausforderungen der Schulformen berücksichtigen

Eine rein rechnerische Orientierung an Schülerzahlen greift auch deshalb zu kurz, weil die Aufgaben der Schulformen unterschiedlich sind.

Dies zeigt sich besonders an den Hauptschulen. Für sie werden 2027 zwar weiterhin 250 Stellen für besondere Unterstützungsangebote und 204 Stellen für kleine Hauptschulen im ländlichen Raum ausgewiesen. Gleichzeitig sinkt ihre Gesamtstellenzahl von 3.714 auf 3.573.

Der VBE NRW hat im Zusammenhang mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz darauf hingewiesen, dass Hauptschulen in besonderer Weise Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die nach der Erprobungsstufe andere Schulformen verlassen. Damit sind zusätzliche Anforderungen an Integration, Differenzierung und Beziehungsarbeit verbunden. Diese Aufgaben lassen sich nicht angemessen über eine reine Schüler-Lehrer-Relation abbilden.

Eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung muss deshalb neben Schülerzahlen stärker berücksichtigen, welche pädagogischen Aufgaben Schulen tatsächlich übernehmen.

Mehrarbeit anerkennen

Aufgrund der angespannten Personalsituation muss Mehrarbeit täglich an vielen Schulen geleistet werden, sie trägt maßgeblich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bei und ist notwendig, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.

Dennoch bleibt ein wahrscheinlich nicht unerheblicher Teil dieser geleisteten Mehrarbeit unentlohnt, da eine Abrechnung erst erfolgen kann, wenn die sog. Bagatellgrenze überschritten wird. Abgerechnet wird dann lediglich auf Grundlage der Mehrarbeitsvergütung.

Der VBE NRW plädiert dafür, die amtsangemessene Vergütung für Mehrarbeit bereits ab der ersten geleisteten Stunde zu gewähren. Es ist nur fair, die zusätzlich geleistete Arbeit auch entsprechend zu vergüten, um die Belastung anzuerkennen. Damit werden das Engagement und die Mehrbelastung, die durch zusätzliche Stunden entstehen, wertgeschätzt.

Die Gruppe der Schulleitungen muss in diesem Zusammenhang genauer in den Blick genommen werden. Schulleitungen übernehmen oftmals spontan und ungeplant Vertretungsstunden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Bisher ist die spontane Vertretung von einer Bezahlung über die Mehrarbeit ausgeschlossen, und langfristig planbare Vertretungsarbeit muss von der dienstvorgesetzten Stelle angewiesen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Leitungsaufgaben zu einem anderen Zeitpunkt trotzdem noch erledigt werden müssen, sodass Schulleitungen, die Unterrichtsausfall auffangen, zeitlich doppelt belastet werden. Eine Vergütung der Mehrarbeit bei Schulleitungen ab der ersten Stunde würde dies zumindest angemessen wertschätzen.

Verantwortung und berufliche Entwicklung angemessen abbilden

Mit der vollständigen Überleitung der Eingangsämter der Lehrkräfte in Grundschule und Sekundarstufe I nach A13 ist zum 1. August 2026 ein wichtiger Schritt abgeschlossen worden. Die inzwischen angekündigten Verbesserungen für Schulleitungen, stellvertretende Schulleitungen und Fachleitungen greifen Forderungen des VBE NRW auf.

Der VBE NRW hat zugleich deutlich gemacht, dass die Entwicklung damit nicht abgeschlossen sein darf. Gerade kleinere Systeme profitieren bislang nur eingeschränkt von den vorgesehenen Verbesserungen. Zudem bleibt problematisch, dass es bei weiterhin schlechter Besetzungslage im Schulleitungsbereich eine hohe Zahl an kommissarischen Schulleitungen gibt, die entweder gar keine Zulage erhalten, weil die Stelle formal besetzt ist, oder aber erst nach 18 Monaten. Schulen brauchen Schulleitungen. Wer hier Verantwortung übernimmt, soll aus Sicht des VBE NRW ab dem Zeitpunkt der Beauftragung eine Zulage erhalten.

Auch bei weiteren Beförderungsämtern sowie den Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten des pädagogischen Personals besteht Handlungsbedarf.

Mit dem Abschluss der Besoldungsanpassung zum 1. August 2026 sind an den Grund-, Haupt- und Realschulen die funktionslosen Beförderungsämter ersatzlos weggefallen. An diesen Schulformen befinden sich das Eingangsamt und das bisherige erste Beförderungsamt nun in derselben Besoldungsgruppe. Für die Schulformen Grund-, Haupt- und Realschulen bedarf es daher neuer attraktiver Beförderungsstrukturen. Dies gilt auch für die Förderschulen, an denen es bisher gar kein Beförderungsamt gibt.

Handlungsbedarf sieht der VBE NRW außerdem bei Fachleitungen für die Lehrämter, in denen eine Fachleitung bisher keine Beförderung mit sich bringt. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Zulage für Fachleitungen mit dem kommenden Jahr erhöht wird. Dennoch ist es höchste Zeit, die Gleichwertigkeit hinsichtlich der Besoldung und der Laufbahnen der wichtigen Tätigkeit in der Ausbildung der Lehrkräfte anzuerkennen. Dass in diesem wichtigen und zukunftsweisenden Bereich immer noch Unterschiede darin gemacht werden, für welches Lehramt ausgebildet wird, ist nicht nachvollziehbar und wirkt kontraproduktiv im Bestreben um eine bestmögliche Lehrkräfteausbildung in NRW.

Genauso steht der VBE NRW für ein gerechtes und angemessenes Entgelt für die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Schulsozialarbeit, der sozial- pädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase, der multiprofessionellen Teams im GL oder in der Integration tätig sind. Nach unserer Überzeugung muss deshalb jede Verbesserung, die im Bereich der Lehrkräfte erzielt wird, auch angemessen auf die erwähnten Arbeitsfelder übertragen werden, und die Landesregierung ist aufgefordert, Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Kolleginnen und Kollegen dieser Arbeitsfelder zu bedenken.

Attraktive berufliche Perspektiven, angemessene Besoldung und ausreichende Leitungszeit sind keine Nebenaspekte des Haushalts. Sie sind Voraussetzung dafür, Menschen für die Übernahme von Verantwortung zu gewinnen und dauerhaft im System zu halten.

Fazit: Die Chance zur strukturellen Verbesserung nutzen

Der Haushaltsentwurf 2027 enthält wichtige zusätzliche Ressourcen. Der Ausbau des Ganztags, zusätzliche Stellen im Bereich der Inklusion und die Stärkung multiprofessioneller Strukturen sind Entwicklungen, die der VBE NRW anerkennt.

Aber die Schüler-Lehrer-Relationen bleiben unverändert. Sinkende Schülerzahlen führen damit weiterhin rechnerisch zu sinkenden Stellenbedarfen.

Genau hier muss aus Sicht des VBE NRW eine langfristige bildungspolitische Perspektive ansetzen.

Die mögliche Entspannung des Lehrkräftemangels in den kommenden Jahren darf nicht als Sparpotenzial verstanden werden. Sie bietet vielmehr die Chance, das einzulösen, was aufgrund des Mangels über viele Jahre nicht möglich war: kleinere Klassen und Lerngruppen, mehr individuelle Förderung, mehr Zeit für Beziehungsarbeit, bessere Bedingungen für Inklusion, stabile multiprofessionelle Teams sowie mehr Raum für Schul- und Unterrichtsentwicklung.

2030 ist deshalb keine Entwarnung. Es kann eine Chance sein.

Der Haushalt 2027 sollte beginnen, diese Chance vorzubereiten. Dazu gehört, die bisherigen Schüler-Lehrer-Relationen auf den Prüfstand zu stellen und frei werdende personelle Spielräume im Bildungssystem zu halten.

Denn die entscheidende Frage der kommenden Jahre darf nicht lauten, wie viele Stellen aufgrund sinkender Schülerzahlen eingespart werden können.

Sie muss lauten:

Wie können wir die vorhandenen Ressourcen nutzen, damit aus weniger Mangel endlich mehr Zeit für gute Bildung wird?

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