Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026) – Schwerpunkt Personaletat 2026 Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/15000 in Verbindung damit Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2026 – HHBeglG 2026) – Änderungen zum Pensionsfondsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/15001 Anhörung des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses am 28. Oktober 2025
28. Oktober 2025
Sehr geehrter Herr Kuper,
der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf wie folgt Stellung: Wenn es um die Haushaltsplanungen des Landes geht, wird immer wieder betont, dass Bildung höchste Priorität in NRW habe und sich dies auch in im Vergleich zu 2025 weiter gestiegenen Investitionen ausdrücke. So sei der Einzelplan „Schule“ um 5 Prozent und damit um rund 1,2 Milliarden Euro angewachsen. Auch, wenn der VBE NRW anerkennt, dass die Investitionen in Schule und Bildung trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage nicht gekürzt wurden, können die vorgelegten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass
- der Anteil des Einzelplans im Vergleich zum Gesamtvolumen des Landes kleiner geworden ist (von 23,24 % auf 22,90 %).
- die Zahl der Schülerinnen und Schüler um mehr als 30.000 und damit um 1,3
% gestiegen ist und deshalb einen höheren Stellenbedarf auslöst. - die Pro-Kopf-Ausgaben je Schülerin bzw. Schüler im Bundesländervergleich in NRW weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben. Bereits im Jahr 2023 beliefen sich diese auf 8.900 €, während im Bundesschnitt 9.800 € ausgegeben wurden. Kaum ein anderes Bundesland investiert demzufolge bei den Pro-Kopf-Ausgaben so wenig in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wie Nordrhein-Westfalen.
- die Zahl der nicht besetzten Lehrerstellen in Höhe von ca. 7000 immer noch auf einem hohen Niveau ist. Die Mittel für diese Stellen sind zwar im Haushalt eingeplant, können aber absehbar nicht ausgegeben werden. Bisher wurden diese Mittel, falls sie nicht verausgabt werden konnten, dem Bildungssystem entzogen und zur Haushaltskonsolidierung des Landes verwendet. Der VBE NRW plädiert dafür, dass diese Mittel im Haushalt des Schulministeriums verbleiben und zielführend für Entlastungen an den Schulen einzusetzen sind.
Der VBE NRW begrüßt, dass den Schulen, die am Startchancenprogramm teilnehmen, jeweils drei Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt werden sollen. Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass das Programm sich nachhaltig auf Schulentwicklungsprozesse auswirken kann und grundsätzlich positiv aufgenommen wird. Der VBE NRW hat bereits zum Start des Programms darauf hingewiesen, dass die Schulen erhebliche Zeitressourcen investieren müssen, um die mit dem Programm verbundenen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben zu bewältigen. Vor dem Hintergrund, dass dies oftmals Schulen sind, die bereits seit Jahren mit Personalmangel konfrontiert sind, sind die gewährten Stunden ein Signal der Unterstützung und ein Schritt in eine richtige Richtung.
An anderer Stelle sieht der Haushaltsentwurf für Schulen mit hohem Sozialindex allerdings eine erhebliche Kürzung vor: Die Anzahl der Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsunterricht und für besondere Förderaufgaben sowie für Schulen zur Bewältigung von Aufgaben in besonders herausfordernden Lagen (UA-Stellen) bleibt zwar insgesamt unverändert, die Stellenzuschläge für die Schulen in den Sozialindexstufen 6 bis 9 werden aber halbiert. Je nach Größe der Schule und Höhe des Schulsozialindexes kann sich dies erheblich bemerkbar machen und spürbare Auswirkungen für einzelne Schulen haben. Bemühungen, Schulen mit hohem Sozialindex personell zu stärken, z.B. durch die Säule III des Startchancenprogramms werden dadurch ad absurdum geführt. Es darf nicht sein, dass hier Kürzungen seitens des Landes vorgenommen werden, die durch das Startchancenprogramm scheinbar kompensiert werden sollen.
Zum 1. August 2026 wird die Überführung der Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach A 13 erfolgen. Der VBE NRW erkennt an, dass diese Umsetzung große Investitionen des Landes notwendig gemacht hat. Diese Entwicklung ist das Ergebnis eines langjährigen Einsatzes des VBE NRW und folgerichtig aufgrund der gleichartigen und gleichwertigen Lehrkräfteausbildung in NRW. Doch aus Sicht des VBE NRW kann die Entwicklung hier nicht abgeschlossen sein. Weitere, dringend notwendige Schritte müssen folgen. Diese umfassen eine einheitliche Laufbahn für alle Lehrkräfte und damit das Einstiegsamt in 2.2.
Beim Blick in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 fällt zudem gravierend auf, dass die mit dem Besoldungsgesetz angekündigten Konsequenzen für Schulleitungen, Fachleitungen und Beförderungsstellen fehlen.
Der VBE NRW hat seit Beginn der stufenweisen Anhebung der Besoldung der Lehrkräfte deutlich gemacht, dass damit verbunden dringend auch Besoldungserhöhungen für diese Personenkreise folgen müssen. Bisher hat es an dieser Stelle immer Vertröstungen auf das Jahr 2026 mit dem Abschluss der Überführung gegeben. Umso unverständlicher ist es, dass im vorliegenden Entwurf keinerlei Hinweise auf eine Berücksichtigung zu finden sind.
Der VBE NRW hat bereits im letzten Jahr davor gewarnt, dass fehlende Verbesserungen weitere Vakanzen bei Schulleitungsstellen, insbesondere bei Stellen für stellvertretende Schulleitungen nach sich ziehen werden. Dies ist nach wie vor zu befürchten.
Bei einer Besetzungsquote von nicht einmal 92 % beispielsweise bei Grundschulleitungsstellen und weniger als 80 % bei Stellen für Stellvertretungen in Grundschulen (Stand Juli 2025) ist dies geradezu fahrlässig.
Zu einer Attraktivierung der Schulleitungsaufgabe gehören auch finanzielle Anreize. Auf die Bedeutung und Relevanz dieser wichtigen Aufgabe wird immer wieder verwiesen. Nicht zuletzt in dem zu Beginn des Jahres veröffentlichten „Eckpunktepapier zur Stärkung der Schulleitungen“ hat das Schulministerium ausführlich die zentrale und wichtige Rolle der Schulleitungen beschrieben und auch veränderte und gestiegene Anforderungen formuliert. Dass den Schulleitungen einerseits eine wichtige Rolle bei Schul-, Unterrichts- und Personalentwicklung zugeschrieben wird, dies aber andererseits keine Rolle bei der Weiterentwicklung der Besoldung spielt, ist für den VBE NRW nicht nachvollziehbar. Die Schulleitungen warten zu Recht auf Anpassungen in diesem Bereich und im Übrigen auch im Bereich der Leitungszeit. Wenn die Landesregierung gewillt ist, die Schulleitungen tatsächlich zu stärken, dann darf dies nicht ohne die notwendige Ausstattung mit finanziellen Mitteln und einer entsprechenden Hinterlegung im Landeshaushalt geschehen.
Der VBE NRW betont sehr deutlich, dass es auch dringend Weiterentwicklungen für Fachleitungen, die im Bereich der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Förderschule tätig sind, geben muss. Für diese gibt es immer noch kein Beförderungsamt. Es ist höchste Zeit, die Gleichwertigkeit der wichtigen Tätigkeit in der Ausbildung der Lehrkräfte anzuerkennen. Hier geht es um Gleichwertigkeit hinsichtlich der Besoldung und der Laufbahnen. Dass in diesem wichtigen und zukunftsweisenden Bereich immer noch Unterschiede darin gemacht werden, für welches Lehramt ausgebildet wird, ist nicht nachvollziehbar, wirkt kontraproduktiv im Bestreben um eine bestmögliche Lehrkräfteausbildung in NRW und ist für die Fachleiterinnen und Fachleiter der betroffenen Schulformen eine deutliche und außenwirksame Zumutung.
Wenn Schulministerin Feller am 01.10.2025 bei der Einführung in den Haushaltsplan 05 im Schulausschuss bilanziert, dass es trotz der schwierigen Haushaltsbedingungen gelungen sei, „die bisherigen Standards zu sichern, massive Einschnitte zu vermeiden und zusätzliche Mittel für bildungspolitische Schwerpunkte bereitzustellen“, so ist dies sicherlich richtig.
Angesichts der weitreichenden gesellschaftlichen und schulischen Herausforderungen, wie sie ganz aktuell der IQB-Bildungstrend offengelegt hat, kann dies jedoch nicht ausreichen und zufrieden stellen. Hier braucht es mehr als die Sicherung bisheriger Standards und die Setzung bildungspolitischer Schwerpunkte. Nachhaltige und umfassende Verbesserungen müssen langfristig und verlässlich finanziert werden. Kleinere Klassen und Lerngruppen, eine angemessenere Schüler-Lehrer-Relation und damit Rahmenbedingungen, die individuelle Förderung wirklich ermöglichen, gibt es eben nicht zum Nulltarif. Die Landesregierung muss stärker in die Bildung investieren, um unser Land zukunftsfest zu gestalten, den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Bildung und Ausbildung zu gewährleisten und die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen endlich angemessen zu entlasten.
In Bezug auf die geplanten Änderungen des Pensionsfondsgesetzes verweist der VBE NRW auf die Stellungnahme des DBB NRW.
Anne Deimel
Landesvorsitzende VBE NRW
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW
Starke Bildung. Starke Menschen.
