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KI im Klassenzimmer

Schriftliche Stellungnahme des VBE NRW

Anhörung der Enquetekommission IV zum Thema „KI im Klassenzimmer“

am 11. September 2025

Sehr geehrter Herr Dr. Ezazi,

für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Thema „KI im Klassenzimmer“ danken wir Ihnen und nehmen diese gerne wahr.

Angesichts der hohen Relevanz von Künstlicher Intelligenz für den schulischen Kontext hat sich der VBE NRW bereits intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Die in den nachfolgenden Ausführungen präsentierten Antworten des VBE NRW auf den Ihrerseits versendeten Fragenkatalog basieren an verschiedenen Stellen auf dem im Mai 2025 publizierten Positionspapier des VBE NRW zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Bildungswesen.

übergeordnete Fragestellungen

Wo sehen Sie Stärken und Schwächen hinsichtlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Bereich „KI im Klassenzimmer“ (in Nordrhein-Westfalen)?

in Verbindung mit

Wo sehen Sie Chancen und Risiken hinsichtlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Bereich „KI im Klassenzimmer“ (in Nordrhein-Westfalen)?

Der Einsatz KI-gestützter Lehr- und Lernsysteme bietet auf der einen Seite das Potenzial, die kognitive Aktivierung, Elaboration und Kollaboration der Lernenden zu fördern, was sich positiv auf den Lernprozess auswirken kann. Sowohl die Standardisierung als auch die Individualisierung von Bildungsprozessen können hierbei gefördert werden.

Zudem können Lehrende bei der Konzeption von Lernsettings und -materialien sowie bei der Rückmeldung zu Lernfortschritten entlastet werden (s.a. unsere Antwort auf Frage 4). KI-gestützte Anwendungen gilt es hierbei mit Blick auf ihre tatsächlichen Entlastungseffekte zu überprüfen, die allerdings keinesfalls zur Relativierung des Lehrkräftemangels genutzt werden dürfen. Eine Unterrichtsversorgung von weit mehr als 100 Prozent muss nach wie vor das Ziel sein, um den Anforderungen des Schulalltags (Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Krankheit etc.) gerecht zu werden.

Der Gebrauch von KI-basierten Anwendungen kann auf der anderen Seite damit einhergehen, dass Lernende Inhalte erstellen, ohne sich aktiv mit ihnen auseinanderzusetzen und ihre Qualität einschätzen zu können, welche auch aufgrund der Fehleranfälligkeit von KI stets überprüft werden muss. Vor allem die Nutzung von KI-Chatbots kann dazu führen, dass eigenständiges, kritisches Denken nicht mehr adäquat erworben wird. Wie wir in den Abschnitten II und III noch weiter ausführen werden, besteht sogar die Gefahr des Kompetenzabbaus, der die sozialen Unterschiede zwischen der Schülerschaft weiter vergrößern könnte. Die Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden bleibt deshalb weiterhin von zentraler Bedeutung im Bildungsprozess.

Für den VBE NRW ist unstrittig: Die Tätigkeit von Lehrkräften kann keinesfalls durch den Einsatz von Technologien ersetzt werden. Die grundlegende pädagogische Arbeit, der Sozialraum in den jeweiligen Bildungseinrichtungen müssen zwingend erhalten werden.

I. Rechtliche, technische und organisatorische Voraussetzungen für den Einsatz von KI im Klassenzimmer

  1. Welche rechtlichen und praktischen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um KI-basierte Assistenzsysteme etwa für Stundenplanung, Krankmeldungen oder Statistikerstellung flächendeckend einzusetzen?

Rechtliche Voraussetzungen:

  • Es muss geklärt werden, wer bei Fehlern der KI die Haftung übernimmt.
  • Die Datenverarbeitung der KI-basierten Assistenzsysteme muss datenschutzkonform sein bzw. auf Konformität hin geprüft werden.
  • Es muss verbindlich geklärt werden, wer entsprechende Systeme für die Schulen finanziert und wer diese Systeme den Schulen zur Verfügung stellt (Erstellung eines eigenen Assistenzsystems im Auftrag der Landesregierung oder Nutzung von bereits existierenden Systemen von KI-Unternehmen?).
  • Statistiken und Daten des KI-Assistenzsystems könnten mit Diskriminierungen einhergehen à ethische Richtlinien müssen eingehalten werden.
  • Das Recht auf eine Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungen der Beschäftigten muss gewährleistet werden (s.a. Abschnitt III).

Praktische Voraussetzungen:

  • Die Schulen müssen zeitgemäß digital ausgestattet sein, entsprechende digitale Endgeräte in ausreichender Stückzahl vorhanden sein.
  • Das KI-basierte Assistenzsystem muss barrierefrei gestaltet werden (Barrierefreiheitsgesetz) sowie mit Blick auf den technischen Aspekt leicht zugänglich sein.
  • Beschäftigte müssen in Bezug auf das KI-basierte Assistenzsystem entsprechend geschult und – je nach Komplexität des letztendlich zum Einsatz kommenden Systems – generell im Thema KI fort- und weitergebildet werden. Für die Beschäftigten müssen diese Fort- und Weiterbildungen kostenfrei sein. Dieses Angebot sollte nicht nur technisch weiterbilden, sondern auch die Nutzung solcher KI-Systeme in sozialer und ethischer Hinsicht vermitteln. Entsprechende Schulungen bzw. Fort- und Weiterbildungen müssen regelmäßig erfolgen (s.a. Abschnitt III). Selbstverständlich sollte sein, dass diese Fortbildungen inhaltlich und ethisch geprüft sind und durch das Land anzubieten sind.
  • Den Schulen sollte ein zentraler (externer) Support zur Verfügung stehen.
  • KI-Assistenzsysteme müssen den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

2. Warum fehlt es an vielen Schulen noch an klaren, einheitlichen Regelungen und Handlungsleitfäden für den verantwortungsvollen Umgang mit KI?

  • Es liegt in der Verantwortung des Dienstherrn, die notwendigen Rahmenbedingungen für einen angemessenen Umgang mit KI zu setzen. Hierzu gehört auch die (rechtlich grundgelegte) Ermöglichung von Eigeninitiative in den Bildungseinrichtungen, da sich die Entwicklungen von KI-gestützten Lehr- und Lernsystemen mit großer Geschwindigkeit entfalten. Hierfür ist der Dienstherr verpflichtet, den Schulen regelmäßig die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Dokumente zur Verfügung zu stellen.
  • Einheitliche, verbindliche Regelungen der Landesregierung anstatt eines Handlungsleitfadens, um (auch rechtliche) Sicherheit für die Lehrenden und Lernenden zu generieren, wären sinnvoll.
  • Problematisch ist, dass die Landesregierung keine speziellen KI-Systeme für den Einsatz in Schulen empfiehlt, somit fehlt in Teilen Handlungssicherheit.
  • Mangelsituation an Schulen: Zeit, digitale Ausstattung, (geschultes) Personal.
  • Fehlende Fortbildungsangebote bzw. fehlende/unklare Finanzierungen für Fortbildungsangebote.

3. Welche Anwendungsbeispiele von KI im Bereich Schulmanagement und -verwaltung (z. B. Stundenplanung, Elternkommunikation etc.) halten Sie für praxistauglich und sinnvoll und welche Voraussetzungen müssten auf schulischer Ebene (z. B. IT-Infrastruktur, Datenschutzstandards) geschaffen werden, um diese Technologien effektiv einzusetzen?

Praxistaugliche und sinnvolle Anwendungsbeispiele:

In der Schulverwaltung gibt es grundsätzlich viele repetitive Aufgaben, bei der Künstliche Intelligenz besonders sinnvoll eingesetzt werden kann:

  • Stundenplangestaltung
  • Raumpläne
  • Elternkommunikation (für allgemeine Informationsschreiben, Einladungen, Packlisten, etc.)
  • Terminplanung
  • weitere Kommunikation (Bestellung von Schulmaterialien, Inventarlisten, Erstellung von Reden, Generierung rechtssicherer Bilder etc.)
  • KI kann auch bei der (inhaltlichen) Gestaltung von Projekten oder Veranstaltungen hilfreich sein (Ideen für Wandertage, Projektwochen, Sommerfeste, Klassenfahrten etc.).

Sinnvoll wäre es, wenn die Landesregierung eine entsprechende Empfehlungsliste von datenschutzkonformen Tools Schulen und Schulträgern zur Verfügung stellen würde.

Voraussetzungen auf schulischer Ebene:

  • siehe Frage 1 („praktische Voraussetzungen“)

4. Welches Potenzial sehen Sie im Einsatz von KI-Systemen bei der Entlastung von Lehrkräften, Schulleitung und weiteres Schulpersonal durch Automatisierung administrativer und repetitiver Aufgaben?

Gerade mit Blick auf den anhaltenden Personal- und Zeitmangel im schulischen Bereich bieten KI-Systeme ein hohes Potenzial zur Entlastung der in Schule Beschäftigten. Lehrkräfte, die KI für schulische Zwecke bereits genutzt haben, berichten in der Umfrage des Branchenverbands Bitkom (Bitkom Research, 2024) von vielfältigen Anwendungsfeldern: Wissen vermitteln (81 %), Lernenden KI erklären (59 %), Feedback geben (43 %), Unterricht vorbereiten (36 %), Prüfungsaufgaben erstellen (30 %), Prüfungen kontrollieren (29 %) sowie die KI-Nutzung als Hausaufgabe aufgeben (10 %).

Gleichermaßen könnten Aufgaben, die vergleichsweise weniger „Eigenleistung“ erfordern, perspektivisch durch KI-Systeme erleichtert oder teils vollständig übernommen werden. Im Sinne der Salutogenese gilt es zwingend zu berücksichtigen, dass die „gewonnene Zeit“ nicht 1:1 mit komplexeren Aufgaben ersetzt werden sollte.

5. Welches Potenzial sehen Sie im Einsatz von KI-Systemen bei der individualisierten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und -stilen?

Wie bereits kurz ausgeführt, sind KI-Systeme dazu imstande, die individualisierte Förderung von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen, insb. wenn es die Klassengröße, der Zeit- und Personalmangel sowie der Mangel an Förderunterricht nicht zulassen.

Mithilfe bereits bestehender Tools können die Lernenden selbstständig üben und Feedback erhalten. Neben Werkzeugen wie „Bettermarks“ oder „KlettStudyly“ bietet vor allem „FelloFish“ aber auch für Lehrende vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, die damit bspw. passgenaue Feedback-Kriterien für verschiedene Fächer bestimmen können.

Wichtig ist, dass diese Art der KI-basierten individualisierten Förderung als Ergänzung, nicht aber als Ersatz der Förderung durch Personen zu verstehen ist. Lernstände und -fortschritte der Lernenden müssen federführend von den Lehrkräften begleitet werden. Eine (neutrale) Dokumentierung des Lernstandes sowie eine Auskunft über den präferierten Lernstil des Kindes und ein Feedback (ohne Bewertung) für das Kind sind hierbei als unterstützende Elemente durchaus sinnvoll.

6. Wie kann KI als Katalysator dienen, um Prüfungs- und Bewertungsformate von reiner Wissensabfrage hin zur Bewertung höherer kognitiver Fähigkeiten (Problemlösung, kritisches Denken) zu verändern?

Zunächst ist festzustellen, dass KI-Systeme die Auswertung von reinen Wissensabfragen (bspw. Multiple-Choice-Formate) übernehmen können. Klassische Prüfungsformate allerdings, bei denen Inhalte/Texte (re-)produziert werden müssen (u.a. Inhaltsangabe, Textanalysen jeglicher Art, Essays), können mittlerweile innerhalb von Sekunden von KI-Chatbots erstellt werden. Kritisches Denken und Analysefähigkeiten können mit den bisherigen Formaten daher nicht mehr adäquat abgefragt werden. Im Zuge von Hausaufgaben, Projekten, Facharbeiten, Lesetagebüchern etc. lässt sich schon jetzt nicht mehr in Gänze feststellen, ob diese mit Hilfe von KI oder sogar komplett von KI erstellt wurden (zukünftig wird diese Unterscheidung noch schwieriger bis unmöglich).

Für eine neue Aufgaben- und Prüfungskultur, die es ermöglicht, weiterhin höhere kognitive Fähigkeiten bzw. Eigenleistungen prüfen und bewerten zu können, wäre (1.) die Verschiebung des Analyseinhalts denkbar. Anstatt bspw. ein Gedicht „klassisch“ zu interpretieren, könnten die Lernenden die Interpretation eines Gedichtes von einem KI-Chatbot analysieren: Was ist an der maschinellen Interpretation des Gedichts gelungen, was nicht?

Aufgaben bzw. Prüfungen könnten (2.) auch mit einem hilfsmittelfreien Teil und einem KI-Teil durchgeführt werden, in dem die KI seitens der Lernenden etwa für Recherchen genutzt werden darf. Die Schülerinnen und Schüler könnten dann kennzeichnen, was selbst erstellt wurde und welche Teile durch die KI generiert worden sind, und ihre jeweilige Entscheidung für oder gegen den Einsatz von KI reflektieren.

In Bezug auf mündliche Prüfungen könnten (3.) Texte, die mit Hilfe einer KI erstellt worden sind, mündlich erläutert und diskutiert werden.

Trotz abzusehender Veränderungen in der Aufgaben- und Prüfungskultur bedarf es jedoch weiterhin zuverlässiger Bewertungsmaßstäbe für die Lehrenden zur Leistungserhebung der Lernenden. Die Grundlage und notwendigen Kriterien für diese Bewertungsmaßstäbe sollten zur Unterstützung der Lehrenden landeseinheitlich vorgegeben sein.

II. Inklusion und soziale Teilhabe

7. Welche konkreten Maßnahmen empfehlen Sie, um den barrierefreien Zugang zu KI-Technologien für alle Schülerinnen und Schüler in NRW zu gewährleisten, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund, und wie können wir verhindern, dass KI bestehende soziale und bildungsbezogene Ungleichheiten verstärkt statt verringert?

in Verbindung mit

8. Wie kann KI in schulischen Kontexten eingesetzt werden, um sozial benachteiligte Kinder gezielt zu fördern, etwa durch individuelle Unterstützungsangebote, frühzeitige Risikoerkennung oder zum Abbau von Sprachbarrieren?

Im Sinne sozialer Gerechtigkeit sollten KI-Systeme dem Barrierefreiheitsgesetz unterliegen und damit u.a. eine Anpassbarkeit von Schriftgröße, Farbe, Kontrast sowie Spracheingabe und Sprachausgabe ermöglichen. Allen Lernenden muss der Zugang zu KI-Technologie gleichermaßen ermöglicht werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen ausreichend digitale Endgeräte und Internetzugang vorhanden sein.

Der Zugang zur Technik gewährleistet angesichts der unterschiedlichen Startchancen der Schülerinnen und Schüler (u.a. Grad der Lernförderung durch Erziehungsberechtigte, käuflicher Erwerb von KI-Tools, häuslicher Umgang mit KI) allerdings bei weitem noch keine Chancengerechtigkeit.

Die wichtigste Rolle mit Blick auf die Förderung von Chancengerechtigkeit spielt die Unterrichtsqualität, die auf das Erreichen einer digitalen Mündigkeit ausgelegt sein sollte. Der Erwerb von KI-Kompetenzen (u.a. Kenntnisse über Funktionsweisen, Halluzinationen und Grenzen von KI) kann im Rahmen einer sinnvollen didaktischen Einbettung entscheidend zur Förderung von Chancengerechtigkeit beitragen.

Vor allem in Bezug auf den Abbau von Sprachbarrieren ergeben sich durch KI-Systeme neue Möglichkeiten für die differenzierende und individualisierende Unterrichtsgestaltung, wie entsprechende Studien bereits zeigen konnten (s. etwa Heiden, 2024). Dabei übersetzen Chatbots Aufgabenstellungen, „[…] unterstützen Sprachvergleiche zwischen den Erstsprachen (und dem Deutschen) und differenzieren das Anforderungsniveau beim Schreiben und Überarbeiten von Texten didaktisch, indem sie als Tutor fungieren, die bei Herausforderungen begleitend herangezogen werden können.“ (ebd., S. 323)

Schon heute sind zudem Live-Übersetzungen in einigen Sprachen möglich (bspw. Telefonat-Live-Übersetzung mit Galaxy AI oder die Ray-Ban Meta AI Brille). Die Qualität dieser Angebote wird immer ausgereifter und auch die Anzahl von Sprachen, die unterstützt werden, nimmt kontinuierlich zu. Langfristig denkbar und wünschenswert wäre ein KI-Übersetzer, der speziell auf den Einsatz im Unterricht ausgerichtet ist.

III. Kompetenzentwicklung und Lehrkräftebildung

9. Wie können Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte darin unterstützt werden (Ausbildung, Weiterbildung) KI didaktisch zielführend in den Unterricht zu integrieren?

Lehrenden wird im angemessenen Umgang mit digitalen Technologien und KI-basierten Anwendungen eine Vorbildrolle zuteil. Um dieser Rolle gerecht zu werden, benötigen sie allgemeine und fachspezifische mediendidaktische Fähigkeiten. Nur so können sie KI-gestützte Lehr- und Lernsoftware hinsichtlich ihrer didaktischen Leistungsfähigkeit einordnen und ihre kritische Begleitung gewährleisten.

Die dynamische Entwicklung der KI-Anwendungen verstärkt die Dringlichkeit eines individuellen, permanenten und qualitativ hochwertigen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebots für Lehrende, denen das Recht auf Inanspruchnahme eingeräumt werden muss.

Die Verantwortung für die Bereitstellung muss beim Dienstherrn liegen. Dem Fort- und Weiterbildungsbedarf darf angesichts der hohen Belastung im Berufsalltag jedoch nicht mit quantifizierten Fortbildungsverpflichtungen begegnet werden. Vielmehr muss die entsprechende Entlastung der Lehrenden durch den Dienstherrn sichergestellt werden, um die Teilnahme an Fortbildungen zu ermöglichen.

  • Ein differenziertes, wissenschaftsbasiertes, bedarfsorientiertes und nachhaltiges Bildungsangebot zum kritisch-konstruktiven Umgang mit KI-gestützten Lehr- und Lernsystemen ist in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrenden zu integrieren und barrierefrei zugänglich zu machen.
  • Es bedarf entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen, um eine nachhaltige Personalentwicklung zu gewährleisten und den Prozess der Fort- und Weiterbildung kontinuierlich koordinieren zu können. Zusätzliche Budgets zur entsprechenden Fort- und Weiterbildung in den Haushalten des Landes und der Bildungsinstitutionen sind fest einzuplanen.
  • Für Fort- und Weiterbildungszeiten muss eine entsprechende Freistellung erfolgen.
  • Die Bereitstellung digitaler Angebote muss kontinuierlich ausgeweitet werden, um niederschwelliges Lernen zu ermöglichen und flexibel auf die individuellen Lebens- und Arbeitsrealitäten der Lehrenden eingehen zu können.
  • Vor dem Hintergrund einer steigenden Relevanz von multiprofessionellen Teams in Bildungseinrichtungen muss auch ihre Rolle in der Konzeption von Aus-, Fort- und Weiterbildungsformaten berücksichtigt werden.

10. Welche Kompetenzen benötigen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, um KI-Technologien nicht nur anwenden, sondern auch kritisch reflektieren und sowohl Technologien und durch KI generierte Inhalte bewerten zu können, und wie sollten Lehrpläne und Studieninhalte bei der Lehrkräfte-Ausbildung in NRW angepasst werden, um diese Kompetenzen systematisch zu vermitteln?  

Dem Gedanken von Doris Weßels folgend, sind Lehrende gefordert, eine neue Führungsrolle einzunehmen, die bereits im Rahmen der Ausbildung gelehrt und erlernt werden müsse – die „AI Leadership“, mit der Weßels „[…] einen werteorientierten und verantwortungsvollen Umgang mit Macht, verbunden mit einer Gestaltungs- und Steuerungskompetenz auf kontinuierlich wachsendem Kompetenzniveau im Zeitalter von generativer KI“ bezeichnet (2024, S. 11).

Mit Blick auf die Lehrenden und Lernenden skizzieren Alles, Falck, Flick und Schulz (2025) in überzeugender Weise, wie „AI-Leadership“ mit Kompetenzen auf unterschiedlichen Ebenen angebahnt werden kann, welche übergeordneten Fähigkeiten an Relevanz gewinnen und welche konzeptionellen Implikationen sich für Schulen ergeben. Hierzu unterscheiden die Autorinnen und Autoren vier Kompetenzfelder:

  1. „Verstehen“: Funktionsweise von (generativer) KI sowie zugehörige Begriffe und Mechanismen
  2. „Anwenden“: bewusste Steuerung und Bedienung von (generativer) KI in kreativen und kollaborativen Prozessen zwischen Menschen und Maschine
  3. „Reflektieren“: kritischer Umgang mit KI-Output und KI-bezogenen Auswirkungen auf Gesellschaft und Arbeitswelt inklusive der Risiken
  4. „Mitgestalten“: Weiterentwicklung von (generativer) KI, insbesondere die damit verbundenen Prinzipien des öffentlichen Kommunizierens und des Teilens von Erfahrungen und Anwendungen

Der VBE NRW schließt sich der Überzeugung an, dass es sich um Querschnittskompetenzen handelt, die einerseits nicht allein im Informatikunterricht verortet sein sollten und dass ein KI-bezogener Bildungsauftrag andererseits Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen und als Teil des Medienkonzepts abgebildet sein sollte.

IV. Pädagogische Gestaltung, Evaluation und Wissenstransfer

11. Wie bewerten Sie den Einsatz von KI-gestützten Lernsystemen im schulischen Kontext im Hinblick auf ein Bildungsverständnis, welches die Rolle sozialer Interaktion betont – und welche Aspekte sollten aus Ihrer Sicht bei der Gestaltung solcher Systeme besonders beachtet werden, damit sie pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden können?

Medienkompetenz im soeben beschriebenen Sinne meint, KI-Technologien nicht nur anwenden, sondern auch kritisch reflektieren zu können. Der kritisch-konstruktive Umgang mit Medieninhalten, Desinformationen und den Sozialen Medien, die für die Lernenden einen nicht zu unterschätzenden Teil ihrer Lebensrealität darstellen, geht m.a.W. grundsätzlich mit ausreichender Medienkompetenz einher, für deren Aufbau zwischenmenschliche Beziehungen unerlässlich sind. Aus pädagogischer Sicht stellt sich somit gar nicht erst die Frage, ob KI-Systeme die interpersonale Interaktion ersetzen werden, sondern auf welche Art und Weise Schülerinnen und Schüler jene Kompetenzen erwerben, die sie für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen benötigen.

Im Rahmen der Gestaltung von KI-Systemen gilt deshalb, wie für sämtliche Lernmittel, das Primat der (fach)didaktischen Gestaltung, die stets darauf abzuzielen hat, eine reflektierte, kritische und kreative Auseinandersetzung mit den zu vermittelnden Inhalten zu fördern. Wie bereits beschrieben, sind die Einsatzmöglichkeiten, -ziele und Lernaktivitäten im Rahmen von KI sehr vielfältig (Informationsquelle, Lernhilfe etc.), weshalb für den Kompetenzerwerb stets das komplexe Wechselspiel zwischen den situativen Rahmenbedingungen und den spezifischen Merkmalen der Lehrer-Schüler-Interaktion zu berücksichtigen ist. Einen „one best way“ kann es nicht geben.

Wichtig wären zudem Fortbildungsangebote auch für Erziehungsberechtigte, um Ängste abzubauen, Transparenz zu schaffen und Verständnis für die Lehr- und Lernsituation zu ermöglichen.

12. Wie können Modellprojekte an Schulen und in außerschulischen Lernorten sinnvoll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden, um daraus übertragbare Erkenntnisse für eine breitere Anwendung von KI im Bildungsbereich abzuleiten?

Angesichts ausbaufähiger empirischer Erkenntnisse zur Nutzung digitaler Medien in der frühen Bildung und der Primarstufe sind umfangreiche Untersuchungen notwendig, um einen angemessenen Einsatz sicherstellen zu können. Um auch in der frühen Bildung und in der Primarstufe die fortschreitende digitale Realität abbilden zu können und das Arbeiten mit KI-gestützten Lehr- und Lernsystemen zu ermöglichen, müssen diese Untersuchungen parallel zum Einsatz in den Bildungseinrichtungen erfolgen.

Die Forschung zur theoretischen Fundierung sowie zu empirischen Effekten, wie etwa auf die Kompetenzentwicklung, muss weiter ausgebaut werden. Sie muss eine Vielfalt an Dimensionen umfassen und über offensichtliche Marker wie das Abfragen von Fakten hinausgehen.

Bei der Qualitätssicherung sind stets die sozialen, kommunikativen, emotionalen und motivationalen Aspekte des Bildungsprozesses zu berücksichtigen. Digitale Bildungsanwendungen sind darauf zu überprüfen, ob sie reflexives Lernen in der Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden fördern.

Diese Stellungnahme ist nicht als abschließend zu verstehen. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehen für vertiefende Gespräche gerne zur Verfügung.

Dortmund, 28.08.2025

Anne Deimel                                                  Stefan Behlau

Landesvorsitzende VBE NRW                   Landesvorsitzender VBE NRW

Starke Bildung. Starke Menschen.

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