Dortmund, den 22.06.2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Hinweise zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe informieren wir Sie über den Umgang mit Beschwerden und schulischen Konflikten.
Konflikte und Beschwerden sind Teil des Schulalltags. Sie können zwischen Lehrkräften, den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern sowie anderen am Schulleben Beteiligten entstehen. Für die Betroffenen sind solche Situationen oft belastend. Daher ist ein sachlicher und professioneller Umgang mit Beschwerden besonders wichtig.
Beschwerden ernst nehmen
Beschwerden sollten ernst genommen werden. Auch wenn sich ein Vorwurf später als unbegründet herausstellt, geht es oft darum, dass jemand gehört und verstanden werden möchte. Ein schnelles Abweisen einer Beschwerde verstärkt den Konflikt häufig, statt ihn zu lösen.
Zunächst das direkte Gespräch suchen
Ein wichtiger Grundsatz im Umgang mit Beschwerden besteht darin, Probleme möglichst dort zu klären, wo sie entstanden sind. Geht eine Beschwerde über eine Kollegin oder einen Kollegen bei der Schulleitung, beim Lehrerrat oder bei anderen Kolleginnen und Kollegen ein, sollte daher zunächst auf ein klärendes Gespräch mit der betroffenen Person hingewirkt werden. Oft beruhen Konflikte auf Missverständnissen, unvollständigen Informationen oder unterschiedlichen Wahrnehmungen. Erst wenn die Beschwerde nach einem solchen Gespräch weiterhin besteht oder eine Klärung nicht möglich ist, sollten weitere Stellen einbezogen
werden.
Beschwerden von Eltern
Elternbeschwerden können verschiedene Ursachen haben. Häufig beziehen sie sich auf Benotungen, pädagogische Maßnahmen, Kommunikationsprobleme oder den Umgang mit Schülerinnen und Schülern. Die Eltern erfahren von einem Vorfall oft zuerst durch das Kind und nehmen verständlicherweise an, dass dieser so stattgefunden hat. Daher ist ein persönliches Gespräch wichtig, in dem beide Seiten ihre Sichtweise darlegen können. Den Eltern sollte Gelegenheit gegeben werden, ihre Beschwerde vorzutragen. Danach sollte auch die betroffene Person ihre Sicht schildern können. Missverständnisse lassen sich oft bereits auf diese Weise klären. Das Ziel eines Beschwerdegesprächs sollte immer sein, den Sachverhalt gemeinsam aufzuarbeiten und möglichst eine konstruktive und einvernehmliche Lösung zu finden. Stellt sich heraus, dass ein Fehler gemacht wurde, spricht nichts dagegen, diesen offen anzuerkennen und sich gegebenenfalls zu entschuldigen. Ergibt sich ein anderes Bild als in der ursprünglichen
Beschwerde dargestellt, sollte die eigene Sicht ruhig und sachlich erklärt werden. Vorwürfe, das Kind habe „gelogen“, führen in der Regel nicht weiter. Konflikte basieren häufig auf Missverständnissen oder unterschiedlichen Wahrnehmungen.
Besonderheiten bei Notenbeschwerden
Bei Beschwerden über Noten gibt es nicht immer eine Lösung, mit der alle zufrieden sind. Eine Zeugnisnote kann grundsätzlich nur durch die Lehrkraft selbst oder im Rahmen einer schulfachlichen Überprüfung durch die Schulaufsicht geändert werden. Wenn im Gespräch keine Einigung erzielt wird, können die Eltern sich an die zuständige Schulaufsichtsbehörde wenden. Bei Noten in einem Versetzungszeugnis sind zudem die besonderen rechtlichen Vorgaben für Rechtsbehelfe gegen Versetzungsentscheidungen zu beachten.
Konflikte innerhalb des Kollegiums
Auch im Kollegium kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten kommen. Unterschiedliche Auffassungen über Zuständigkeiten, Kommunikation oder organisasorische Abläufe können das Arbeitsklima belasten. Hier sollte zunächst versucht werden, die Angelegenheit im direkten Gespräch zu klären. Gelingt dies nicht, können die Schulleitung, der Lehrerrat oder gegebenenfalls die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Unterstützung anbieten. Auch bei Konflikten mit der Schulleitung sollte zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden. Lassen sich Meinungsverschiedenheiten auf diesem Weg nicht klären, kann je nach
Sachverhalt die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Schulamt bzw. Bezirksregierung) einbezogen werden. Vor einem solchen Schritt kann es sinnvoll sein, zunächst den Lehrerrat, den Personalrat oder die Rechtsabteilung des VBE zu kontaktieren.
Die Rolle des Lehrerrats
Der Lehrerrat ist kein Beschwerdegericht und keine Ermittlungsstelle. Er kann jedoch eine wichtige Vermittlungsfunktion einnehmen. Oft reicht ein vertrauliches Gespräch aus, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder Missverständnisse auszuräumen. Der Lehrerrat kann Kolleginnen und Kollegen auch bei Gesprächen mit der Schulleitung begleiten und unterstützen. Bei Gesprächen zu Beschwerden kann es hilfreich sein, ein Mitglied des Lehrerrats oder eine andere Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Einbindung der Schulleitung
Nicht jeder Konflikt lässt sich im direkten Gespräch klären. Wenn Beschwerden bestehen bleiben oder die Fronten verhärtet sind, sollte die Schulleitung in die Klärung einbezogen werden. Besonders bei Beschwerden über dienstliches Verhalten oder bei langanhaltenden Konflikten ist es sinnvoll, frühzeitig Unterstützung zu suchen, bevor sich die Situation weiter zuspitzt. Kommt es in Gesprächen zu persönlichen Angriffen, Beleidigungen oder einer Eskalation, kann es ratsam sein, das Gespräch abzubrechen und zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Personen fortzufahren.
Dokumentation
Es ist hilfreich, wichtige Gespräche und Vorfälle zeitnah zu dokumentieren. Eine sachliche Darstellung des Geschehens, der Betroffenen sowie möglicher Zeuginnen und Zeugen kann spätere Gespräche erleichtern und zur Klärung beitragen.
Beschwerdewege an der Schule Es kann sinnvoll sein, dass Schulen Grundsätze für den Umgang mit Beschwerden in der Lehrerkonferenz festlegen. Klare Wege und transparente Verfahren helfen dabei, Konflikte frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bearbeiten.
Fazit
Nicht jede Beschwerde ist ein Angriff und nicht jeder Konflikt muss eskalieren. Oft lassen sich Probleme bereits durch ein offenes Gespräch lösen. Wo dies nicht gelingt, stehen mit Schulleitung, Lehrerrat, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und Schulaufsicht verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ein sachlicher Umgang mit Beschwerden hilft dabei, Konflikte frühzeitig zu entschärfen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten zu fördern.
Hinweis für Mitglieder
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Anmeldungen zu unseren Lehrerratsschulungen vor Ort sind jederzeit möglich.
Service für Mitglieder
VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 44 9900 40 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung. Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 44990099 zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
