Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über das Durchführen eines Pädagogischen Tages.
§ 11 Abs. 4 ADO regelt, dass Schulen über die Einrichtung von Pädagogischen Tagen bestimmen können, an denen kein Unterricht stattfindet. Hierbei dürfen 2 Tage von der Schulkonferenz pro Schuljahr festgelegt werden. Bei der Festlegung ist jedoch zu berücksichtigen, dass einer dieser Tage thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der schulfachlichen Aufsicht zu gestalten ist (§ 11 Abs. 4 ADO).
Bei der Planung der Pädagogischen Tage darf ausnahmsweise von der Regelung abgewichen werden, dass Unterrichtsausfall in der Schule zu vermeiden ist. Da hier allerdings Belange von Schülerinnen und Schülern und Eltern betroffen werden, darf ein solcher Fortbildungstag nicht nur halbtags am Vormittag erfolgen.
Zudem ist die „Inanspruchnahme von Unterrichtszeit für Fortbildungen“ nur gerechtfertigt, wenn der Ertrag über den Augenblick hinaus geht und auch Schülerinnen, Schülern und Eltern zugutekommt. Es muss deshalb eine Konzeption zugrunde liegen, die eine Vorbereitung ebenso erfordert wie eine Nachbereitung“ (so Christian Jülich im Schulrechtskommentar R 228).
Der Pädagogische Tag ist dabei zu Beginn des Schuljahres festzulegen (§ 11 Abs.4 ADO).
An dem Pädagogischen Tag müssen alle Lehrkräfte (auch Teilzeitbeschäftigte, selbst an ihrem freien Tag) teilnehmen. Die eigene Fortbildung ist nach § 57 Abs.3 SchulG eine wichtige Aufgabe, der Lehrerinnen und Lehrer nachkommen müssen. Hierbei können auch Fortbildungen außerhalb der Unterrichtszeit festgelegt werden.
Für VBE-Mitglieder:
VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung.
Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen. Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.
Hinweis
Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB (vormals MSW) ist, sind unsere Angebote den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden.
Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegeben. Die Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Anmeldungen zu unseren Lehrerräteschulungen sind jederzeit möglich. Bitte klicken Sie oben auf die Grafik.
Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW