Aktuelles
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Wissenswertes für Schulleitungen
Besondere Gespräche im Schulalltag – BEM und Teilhabegespräch (Dirk Wülfing – Leiter Referat Schwerbehinderung und Schwerbehindertenvertretung Grundschule bei der Bezirksregierung Arnsberg) OBAS – Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst zur Erlangung einer Lehrbefähigung für ein Lehramt (Andrea Heil – Leiterin Referat Primarstufe und Mitglied im HPR Grundschule) Gleichstellung im Schulsystem – Kooperation mit der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG) (Janine Wilmes – Mitglied im BPR Grundschule Arnsberg)
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VBE: Schrillendes Alarmsignal für die Schulpolitik in NRW
Neue forsa-Schulleitungsumfrage 2023
Im Rahmen des Deutschen Schulleitungskongresses in Düsseldorf stellte der VBE die alljährliche Schulleitungsumfrage gemeinsam mit FLEET Educations Events vor, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des VBE durchführte. Schulpolitik in NRW erhält nur die Schulnote 4,5 Die befragten Schulleitungen bewerten die Schulpolitik überwiegend negativ. Dazu erklärt Anne Deimel, Vorsitzende des VBE NRW: „Die Landesregierung verlässt sich zu sehr auf das hohe Engagement der Schulleitungen und Beschäftigten in den Schulen, für die die Last auf ihren Schultern zu groß geworden ist. Daher bewerten die Schulleitungen die Schulpolitik nur mit der Schulnote 4,5. Für die Hälfte der Schulleitungen wären die Akteurinnen und Akteure der NRW-Schulpolitik akut versetzungsgefährdet. Lauter kann ein Alarm nicht schrillen.“ Als das größte Problem an ihrer Schule bezeichnen 69 % der Schulleitungen den Lehrkräftemangel. Das ist der höchste Wert, den es in unserer Umfrage für Nordrhein-Westfalen bisher gegeben hat. NRW liegt über dem Bundesdurchschnitt (62 %). „Der Lehrkräftemangel bremst die Arbeit an den Schulen aus. Demzufolge erstaunt es nicht, dass 91 % der Schulleitungen den Lehrkräftemangel als starken Belastungsfaktor angeben. Vertretungspläne gehören an vielen Schulen zur morgendlichen Routine. Kolleginnen und Kollegen müssen immer wieder ihre Arbeit umplanen. Notwendige Fördergruppen können nicht stattfinden. Schulleitungen und Kollegien können ihren eigenen Ansprüchen… -
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E6 Schulrecht – Dienstrecht für Schulleitungen und interessierte Lehrkräfte
Schulleiterinnen, Schulleiter müssen sich zunehmend mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzten. Der Referent ist als zugelassener Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt seit mehr als 20 Jahren juristischer Ansprechpartner für Schulleitungen und Lehrkräfte im Schuldienst des Landes NRW. Die Veranstaltung behandelt aktuelle Fragestellungen von Schulleitungen, stellt typische Rechtsprobleme dar und bietet Lösungsmöglichkeiten. Es besteht die Möglichkeit der Fragestellung. Themen (Auszug): . Dienstvorgesetzteneigenschaften von Schulleitungen . Aufsicht und Haftung . Lehrerrat . Aktuelle Fälle aus der Rechtsberatung In der Teilnehmergebühr sind die Tagungsgetränke und ein Mittagsimbiss enthalten.
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Stellungnahme des VBE NRW anlässlich der Anhörung des Unterausschusses Personal am 17.10.23
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024), Drucksache 18/5000 sowie zum Antrag der Fraktion der FDP „Landesregierung muss Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst fortsetzen – Staatliche Handlungsfähigkeit in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels sichern“, Drucksache 18/4571 . Der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf und zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung: Im aktuellen Haushaltsjahr war der Einzelplan 05 mit einem Anteil von 23,2 Prozent der größte Einzeletat des Landeshaushaltes. Der Anteil sinkt für das nächste Jahr auf 21,8 Prozent, auch wenn die Ausgaben um 1,62 % steigen. Auch ist der Einzelplan 05 nicht mehr der größte ressortspezifische Einzeletat – diesen stellt nun die Allgemeine Finanzverwaltung. Der Haushaltsplan für das aktuelle Jahr umfasst einen großen Schritt im Bereich der Lehrkräftebesoldung : die schrittweise Anpassung der Eingangsämter zur Besoldungsgruppe A 13 für die Lehrkräfte in der Grundschule und der Sekundarstufe I. Der vorliegende Haushaltsplan für das kommende Jahr lässt allerdings weitere notwendige Schritte vermissen. Hierzu gehören die Anpassungen der Besoldung von Fachleitungen, Schulleitungen, der weiteren Beförderungsämter und der Schulaufsicht. Die Fachleitungen der Grundschule, der Förderschule und der Schulformen der Sekundarstufe I erhalten kein Beförderungsamt. Gleiche Besoldungs- und Beförderungsstrukturen für Fachleitungen aller Schulformen sollten…