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Mehrarbeit
DruckversionDie vollständige Druckversion steht hier zum Download bereit. Die VBE-Personalräte unterstützen Sie bei allen Fragen oder Anliegen und beraten Sie gerne! Um vergütbare Mehrarbeit handelt es sich nur, wenn eine Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vorliegt. (vgl. BASS 21-22 Nr. 21; Ziffer 2). Keine vergütbare Mehrarbeit ist daher : Hierbei handelt es sich um sonstige Dienstpflichten nach…