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    Anwesenheitspflicht in der Schule


    Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe informieren wir Sie wegen der vielen Anfragen zu diesem Thema über die Anwesenheitsverpflichtung von Lehrkräften in der Schule. Zunächst gilt, dass Lehrkräfte, wenn Sie nicht im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden, auch von der Schulleitung mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden können. Hierbei ist allerdings eine Zumutbarkeitsprüfung anzustellen. Es müssen also die dienstlichen Aufgaben und die persönliche Situation der Lehrkraft abgewogen werden. Bei der Inanspruchnahme von Lehrkräften sollte immer geprüft werden, ob die Aufgabe erforderlich und zumutbar ist. Dienstliche Gründe, die in der Regel zu einer Anwesenheitspflicht führen, sind z.B. Vertretungsunterricht. Unsicherheit besteht immer wieder darüber, ob Schulleitungen oder die Untere Schulaufsicht festlegen können, dass Kolleginnen und Kollegen einen ganzen Tag in Präsenz in der Schule bleiben müssen, obwohl es hierfür keinen konkreten Anlass gibt. In diesen Fällen besteht also weder eine Vertretungssituation, noch steht eine Konferenz, Dienstbesprechung o.ä. an. Dies halte ich aufgrund der oben benannten Voraussetzungen für die Anwesenheit für rechtlich nicht haltbar. Gerade Präsenzzeiten außerhalb der regulären Unterrichtszeit müssen sorgfältig auf Zumutbarkeit und Erforderlichkeit geprüft werden. Desweitern müsste bedacht werden, ob bei Präsenzpflicht des…

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    Lehrerrat-Aufbauschulung 14.11.2023


    Die TeilnehmerInnen der Lehrarrat-Aufbauschulung konnten heute ihr Wissen rund um die Tätigkeit des Lehrerrats, das sie bereits im Rahmen der Grundschulung erworben hatten, erweitern und vertiefen. Jens Merten referierte u.a. zu den Themen Teilzeitkonzepte und Ermäßigungen. Für ein kleines Frühstück sowie eine Mittagsmahlzeit wurde gesorgt.

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    Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Köln – Aufbauqualifizierung


    Aufbauqualifizierung für Mitglieder in Lehrerräten, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. In der Aufbauschulung frischen wir zunächst Ihr Wissen über die schulgesetzlichen Grundlagen Ihrer Arbeit auf und beschäftigen uns anschließend vertiefend mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrerratsarbeit (Themenschwerpunkte s.u.). Die Aufbauschulung kann daher auch mehrfach besucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Inhalt: Freshup: Originäre Aufgaben in der Lehrerratsarbeit. Vertiefung: Bearbeitung von Fallbeispielen, Mehrarbeit, relevante Inhalt der VO zu § 93 SchulG, Digitalisierung: Datenschutzverordnungen, LOGINEO und Co; Digitalisierungsbeauftragte, Aktuelles. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.…

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    Lehrerratsbasisschulung am 05.09.2023


    Im Rahmen der Lehrerratsschulung am 05.09.2023 konnten die TeilnehmerInnen umfangreiche Einblicke in die Lehrerratsarbeit erlangen. Hierzu referierten Ellen Trigger und Christoph Albers über schulgesetzliche Grundlagen und unterschiedliche Inhalte der Lehrerratsarbeit.

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    Fragen und Antworten rund um das Thema “Streik”


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe wollen wir Sie über das Thema „Streik“ informieren. Das aktuelle “Lehrerrat aktuell” können Sie hier herunterladen. Ein Streik ist eine organisierte, gemeinsame und vorübergehende Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er ist ein legitimes Druckmittel, um konkrete Ziele, darunter fallen beispielsweise Lohnerhöhungen oder bessere Arbeitsbedingungen, zu erreichen. Die Tarifbeschäftigten im Schuldienst haben ein ausdrückliches Streikrecht. Das Ziel eines rechtmäßigen (Warn-)Streiks ist es, Druck auf den Tarifvertragspartner, also die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), auszuüben. Der Streik der tarifbeschäftigten Lehrkräfte der Sozialpädagogischen Fachkräfte, der Beschäftigten in den Multiprofessionellen Teams und im Herkunftssprachlichen Unterricht, der Alltagshelfenden und Schulsozialarbeiterinnen bzw. -arbeiter richtet sich daher nicht gegen die Schule oder die Schulleitung, sondern gegen den Arbeitgeber. Die Schule ist dadurch allerdings zwangsläufig mit betroffen. Auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema „Streik“ möchten wir nachfolgend antworten: Erhalte ich mein Entgelt weiter? Streikende haben keinen Anspruch auf Entgelt. Dies gilt auch für (nicht gewerkschaftlich organisierte) Arbeitswillige, die infolge des Streiks nicht beschäftigt werden können. Während einer rechtmäßigen Stilllegung der Dienststelle oder Aussperrung durch Arbeitgebende wird ebenfalls kein Entgelt gezahlt.…

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    Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Düsseldorf – Basisqualifizierung


    Der VBE bietet Basisqualifizierungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Da Grundlage eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB ist, sind unsere Angebote den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem auch Ihr Dienstort liegt. Die Grundschulung beinhaltet eine Einführung in folgende Themen: – Der Lehrerrat, Rollenverständnis – Interessenvertretung, Vermittlungsorgan – Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen und Mehrarbeit – Beteiligungsrechte, Rechtliche Grundlagen – Zusammenarbeit mit der Schulleitung, der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat. Zudem gibt es Zeit für Fragen und Aktuelles. Bitte bringen Sie ein digitales Gerät (Tablet, Smartphone, …) mit, mit dem Sie auf QR-Codes zugreifen können, da wir einen Teil der Materialien nur digital zur…

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