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DBB NRW empfiehlt Antrag auf Geltendmachung des vollen Familienzuschlags in besonderen Fällen
Der DBB NRW empfiehlt einen Antrag auf Geltendmachung des vollen Familienzuschlages in Fällen, in denen folgende Voraussetzungen vorliegen: Nur in diesen Fällen ist der erwähnte Antrag für Sie relevant. In anderen Fallkonstellationen ist laut DBB NRW kein Antrag erforderlich. Hier geht es direkt zum Artikel des DBB. Ihr VBE NRW Rechtsberatung VBE-Mitglieder haben darüber hinaus…