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    Beratungshotline zum Thema Schwerbehinderung


    Auch für Nicht-Mitglieder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind, genießen Sie als schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Schwerbehinderung bedrohte Person einen besonderen Schutz. Es gibt eine Vielzahl an schwerbehinderungsrelevanten Regelungen für die im Schulbereich des Landes NRW Beschäftigten. Immer wieder tauchen Fragen zu Einstellungsmöglichkeiten, Antragstellungen, BEM, Dienstunfähigkeit, Nachteilsausgleichen,…

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