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    Dienstunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit – Teil I


    Lehrerrat aktuell 03/2025 aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist, ihre dienstlichen Pflichten dauerhaft zu erfüllen, § 26 BeamtStG. Diese wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt, die entweder von der Dienststelle veranlasst wird oder von der Lehrkraft selbst beantragt werden kann, § 33 LBG NRW. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Dienstfähigkeit…

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