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Junge Lehrkräfte erhalten ihr Gehalt verspätet

Junger VBE: Volle Verantwortung ab dem ersten Tag – dann muss auch die Bezahlung stimmen!

30.11.2026

„Junge Lehrkräfte übernehmen vom ersten Schultag an Verantwortung, bereiten Unterricht vor und begleiten ihre Schülerinnen und Schüler. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie dafür pünktlich und vollständig bezahlt werden“, erklärt Daniel Weber, Landessprecher des Jungen VBE NRW, anlässlich der nicht vollständigen Zahlung des Gehalts für die Lehrkräfte, die frisch aus dem Vorbereitungsdienst kommen.

Wie die Rheinische Post berichtet, müssen neu eingestellte Lehrkräfte in NRW teilweise auf ihre reguläre Gehaltszahlung warten. Das für die Auszahlung zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) verweist auf notwendige Meldungen und Unterlagen.

Gerade zum Berufseinstieg ist die finanzielle Belastung groß: Umzug, Mietkaution, Fahrtkosten und die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung lassen sich nicht aufschieben. Der Hinweis, sich dafür rechtzeitig Rücklagen anzulegen, geht an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei, die gerade ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben. Junge Lehrkräfte dürfen nicht gezwungen sein, den eigenen Berufseinstieg über Ersparnisse oder familiäre Unterstützung zu finanzieren.

Daniel Weber, Landessprecher des Jungen VBE NRW

Für verbeamtete Lehrkräfte sind in der Regel bereits in der ersten Woche Abschlagszahlungen möglich, während tarifbeschäftigte Lehrkräfte länger warten müssen. Dass Abschlagszahlungen möglich sind, ist wichtig. Sie müssen jedoch verlässlich und rechtzeitig erfolgen – auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Eine spätere Nachzahlung hilft wenig, wenn laufende Rechnungen heute bezahlt werden müssen.

Dazu erklärt Daniel Weber, Sprecher des Jungen VBE NRW: „Wir wünschen uns außerdem, dass die Schulleitungen und die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) angehende Lehrkräfte frühzeitig über die Möglichkeit von Abschlagszahlungen und die dafür notwendigen Schritte informieren. Alle Betroffenen müssen wissen, an wen sie sich wenden können, damit niemand aus Unkenntnis ohne Zahlung bleibt und laufende Kosten aus eigener Tasche überbrücken muss.“

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